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Xplore Work Richtlinien

Nutzervereinbarung und Nutzungsbedingungen

DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN STELLEN EINSCHLIESSLICH ALLER ANHÄNGE, ZUGEHÖRIGEN DOKUMENTE, RICHTLINIEN, COMMUNITY-RICHTLINIEN, DATENSCHUTZTEXTE, ABONNEMENT- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, BEDINGUNGEN FÜR PREMIUM-DIENSTE, RICHTLINIEN ZUR ORGANISATIONSVERWALTUNG, REGELN FÜR DIGITALE INHALTE SOWIE ALLER SONSTIGEN ANWENDBAREN DIENST- UND PROGRAMMBEDINGUNGEN, DIE IM RAHMEN DER PLATTFORM ANGEBOTEN UND DURCH VERWEIS IN DIESEN TEXT EINBEZOGEN WERDEN (ZUSAMMENFASSEND DIE „VEREINBARUNG“ ODER DIESE „NUTZUNGSBEDINGUNGEN“), EINE RECHTLICH BINDENDE VEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND XPLORE WORK DAR UND REGELN IHREN ZUGANG ZUR XPLORE WORK-PLATTFORM, ZU DEN ANWENDUNGEN, DIGITALEN DIENSTEN, PREMIUM-FUNKTIONEN, ORGANISATIONSWERKZEUGEN, NACHRICHTENSYSTEMEN, INHALTSDIENSTEN UND ANDEREN IM RAHMEN DER PLATTFORM ANGEBOTENEN DIENSTEN SOWIE DEREN NUTZUNG.

INDEM SIE AUF „AKZEPTIEREN“, „WEITER“, „KONTO ERSTELLEN“, „REGISTRIEREN“ ODER EINE ÄHNLICHE BESTÄTIGUNGSSCHALTFLÄCHE KLICKEN, ERKLÄREN SIE, DASS SIE PARTEI DIESER VEREINBARUNG SIND, DIESE BEDINGUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND SIE IN ALLEN IHREN BESTIMMUNGEN VERBINDLICH AKZEPTIEREN.

WENN SIE IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS, EINER EINRICHTUNG, EINER MARKE ODER EINER ORGANISATION HANDELN, ERKLÄREN SIE AUSSERDEM, DASS SIE ÜBER DIE ERFORDERLICHE BEFUGNIS VERFÜGEN, DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN DER BETREFFENDEN ORGANISATION ANZUNEHMEN UND DIESE ORGANISATION RECHTLICH ZU BINDEN.

WENN SIE DIESE NUTZUNGSBEDINGUNGEN NICHT AKZEPTIEREN, DÜRFEN SIE DIE XPLORE WORK-PLATTFORM, DIE MOBILEN UND DESKTOP-ANWENDUNGEN, WEBDIENSTE, PREMIUM-DIENSTE, NACHRICHTENINFRASTRUKTUR, ORGANISATIONSWERKZEUGE UND ANDEREN IM RAHMEN DER PLATTFORM ANGEBOTENEN DIENSTE NICHT NUTZEN, NICHT DARAUF ZUGREIFEN UND DIESE NICHT IN ANSPRUCH NEHMEN.

XPLORE WORK NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Diese Nutzungsbedingungen bilden zusammen mit sämtlichen Anhängen, zugehörigen Dokumenten, Richtlinien, Leitlinien, Programmen, Bedingungen für digitale Dienste, Bedingungen für Premium-Dienste sowie zusätzlichen Dokumenten, die künftig ordnungsgemäß veröffentlicht und durch Verweis in diesen Text einbezogen werden können (zusammenfassend die „Vereinbarung“ oder „Nutzungsbedingungen“), eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und XPLORE WORK YAZILIM TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ.

Diese Vereinbarung regelt Ihren Zugang zur XPLORE WORK-Plattform, zu mobilen und Desktop-Anwendungen, Websites, Webanwendungen, digitalen Diensten, autorisierten API-Systemen, der Nachrichteninfrastruktur, sozialen Feeds und Work-Diensten, Premium-Mitgliedschaftsprogrammen, soweit anwendbar Auktionssystemen, HS/GTİP/NACE-Informationsinfrastrukturen und anderen damit verbundenen digitalen Diensten sowie deren Nutzung.

Indem Sie auf die Schaltfläche „AKZEPTIEREN“ klicken, ein Konto erstellen oder mit der Nutzung der Dienste beginnen, erklären Sie, dass Sie Partei dieser Vereinbarung sind, deren Bedingungen gelesen und verstanden haben und sich mit deren Verbindlichkeit einverstanden erklären.

Sofern in diesem Text oder in einem anderen durch Verweis in diese Vereinbarung einbezogenen Dokument nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist:

„XPLORE WORK“ oder das „Unternehmen“ bezeichnet XPLORE WORK YAZILIM TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ mit Sitz in der Republik Türkiye;

„Plattform“ bezeichnet die von XPLORE WORK betriebenen mobilen Anwendungen, Desktop-Anwendungen, Websites, Webanwendungen und die damit verbundenen digitalen Infrastrukturen;

„Dienste“ oder „Plattformdienste“ bezeichnet die digitalen Dienste und Funktionen, die über die Plattform angeboten oder in Verbindung mit der Plattform zugänglich gemacht werden;

„Nutzer“, „Sie“ oder „Ihr“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die diese Vereinbarung akzeptiert oder die Plattform nutzt;

„Organisation“ bezeichnet die Person, die auf der Plattform ein Konto oder Profil im Namen eines Unternehmens, Betriebs, einer Marke, Institution oder einer anderen juristischen oder geschäftlichen Struktur erstellt oder verwaltet;

„Verkäufer“, „Käufer“, „Hersteller“ oder „Mitglied“ bezeichnet den Nutzer, der hinsichtlich der jeweiligen Plattformfunktion in dieser Eigenschaft handelt;

„Vertreter“ bezeichnet einen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Gesellschafter, Berater, Auftragnehmer, Bevollmächtigten oder eine andere Person, die ordnungsgemäß dazu befugt ist, im Namen einer Organisation auf die Plattform zuzugreifen oder Handlungen vorzunehmen.

XPLORE WORK und der Nutzer können jeweils einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet werden.

Wenn Sie im Namen einer Organisation handeln, erklären Sie, dass Sie zum Zeitpunkt des Zugriffs auf die Plattform oder der Durchführung einer Handlung über die erforderliche Vertretungs- und Verpflichtungsbefugnis verfügen.

Die Organisation ist, soweit nach geltendem Recht zulässig, für die im Rahmen des Kontos durch ihre autorisierten Vertreter vorgenommenen Aktivitäten verantwortlich. Unbefugter Zugriff, Identitätsdiebstahl oder Aktivitäten, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Organisation stattfinden, werden jedoch unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls und des geltenden Rechts beurteilt.

Der Nutzer akzeptiert diese Vereinbarung in der vorgelegten Form. Abweichende oder zusätzliche Vertragsbestimmungen, die vom Nutzer geltend gemacht werden, sind für XPLORE WORK nicht verbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich von XPLORE WORK akzeptiert wurden.

XPLORE WORK kann den Zugang zu den Diensten im Rahmen des geltenden Rechts und der anwendbaren Plattformrichtlinien beschränken, aussetzen oder beenden, wenn diese Vereinbarung verletzt wird, die Sicherheit der Plattform gefährdet ist, der Verdacht rechtswidriger Aktivitäten besteht, ein Risiko von Betrug oder Missbrauch vorliegt, Rechte Dritter verletzt werden oder andere berechtigte und angemessene Gründe bestehen.

Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen und dringender Sicherheitsmaßnahmen werden solche Maßnahmen unter Berücksichtigung der Art, Schwere und Wiederholung des Verstoßes angemessen und verhältnismäßig angewendet.

XPLORE WORK-DIENSTE

Diese Vereinbarung regelt Ihren Zugang und Ihre Nutzung:

(a) der mobilen und Desktop-Anwendungen, Websites, Webanwendungen von XPLORE WORK sowie digitaler Plattformen, die diese ersetzen oder mit ihnen verbunden sein können;

(b) der von Nutzern erstellten, verknüpften, verifizierten, verwalteten oder genutzten Konten;

(c) der über die Plattform angebotenen oder zugänglich gemachten Nachrichtendienste, sozialen Feed-Systeme, Work-Beiträge, Produkt- und Dienstleistungsangebote, sofern verfügbar Auktionssysteme, Dienste für verifizierte Konten, Premium-Mitgliedschaftsprogramme, Werbesysteme, HS/GTİP/NACE-Informationsinfrastrukturen, KI-gestützten Empfehlungs- und Ranking-Systeme, digitalen Handelsdienste, Versand- und Logistikintegrationen, API-Dienste, Datenanalysesysteme, Dienste für Geschäftsprofile, Unternehmensverwaltungstools und sonstigen digitalen Funktionen;

(d) der über die Plattform bereitgestellten Software, Dokumente, technischen Dokumentationen, Benutzerhandbücher, Integrationsdokumente und Anwendungsprogrammierschnittstellen („API“); und

(e) sonstiger Dienste, die ordnungsgemäß durch Verweis mit dieser Vereinbarung verbunden sind.

Bestimmte Teile der XPLORE WORK-Dienste können zusätzlich den Bedingungen für Premium-Dienste, dem Verkäufervertrag, der Zahlungsrichtlinie, der Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie, der Werberichtlinie, den Auktionsbedingungen, den API-Nutzungsbedingungen, der Richtlinie zum geistigen Eigentum, der Versand- und Lieferrichtlinie oder anderen besonderen Bedingungen unterliegen.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen dieser Vereinbarung und zusätzlichen Bedingungen, die einen bestimmten Dienst speziell regeln, gilt vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausschließlich hinsichtlich des betreffenden Dienstes die speziellere Bestimmung.

Für über den App Store erworbene Abonnements oder andere digitale Dienste können zusätzlich die von Apple angewandten Zahlungs-, Abonnementverwaltungs- und, soweit anwendbar, Rückerstattungsmechanismen gelten.

ZUGANG ZU DEN XPLORE WORK-DIENSTEN

Jeder Nutzer muss entsprechend der Art des betreffenden Dienstes ein gültiges Benutzerkonto erstellen, die angeforderten Verifizierungsverfahren abschließen und angemessene Sicherheitsverfahren einhalten, die von der Plattform angewendet werden können.

Bestimmte Teile der Plattformdienste können zusätzlichen Verifizierungs- oder Eignungsverfahren unterliegen, beispielsweise:

* verifiziertes Konto, • Premium-Mitgliedschaft, • Unternehmensprofil, • Herstellerkonto, • Auktionszugang, • API-Nutzung, • Erstellung kommerzieller Angebote, • internationale Handelsinstrumente oder • Logistikintegrationen.

XPLORE WORK kann Identitätsdaten, Unternehmensregisterdaten, Steuerinformationen, Kontaktdaten, Geschäftslizenzen, Tätigkeitsnachweise, Domain-Verifizierungen, Abonnement- oder Zahlungsstatus sowie andere Verifizierungsinformationen verlangen, soweit dies für die Bereitstellung des betreffenden Dienstes, die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen, die Verhinderung von Betrug oder den Schutz der Plattformsicherheit angemessen erforderlich ist.

Diese Informationen werden im Rahmen der jeweiligen Datenschutzrichtlinie, des KVKK-Informationshinweises und, soweit anwendbar, des EU/EWR-Datenschutzhinweises verarbeitet.

Der erste autorisierte Vertreter, der sich auf der Plattform anmeldet und die Registrierung der Organisation ordnungsgemäß abschließt, kann für die betreffende Organisation die Berechtigung als „Administrator“ erhalten.

Der Administrator kann je nach Umfang der erteilten Berechtigungen:

* das Organisationskonto verwalten, • Nutzer hinzufügen oder entfernen, • Nutzerrollen erstellen, • Verifizierungsverfahren verwalten, • API-Zugänge erstellen, • Premium-Dienste aktivieren, • soweit anwendbar Zahlungs- und Abonnementeinstellungen verwalten und • die Nutzung der Plattform durch die Organisation kontrollieren.

XPLORE WORK kann Verwaltungszugänge aufgrund von Sicherheitsanforderungen, rechtlicher Compliance oder eines gültigen Antrags der Organisation auf Änderung von Berechtigungen ändern oder vorübergehend beschränken.

Informationen, Dokumente, Inhalte und Nutzungsdaten, die vom Nutzer im Rahmen der Plattform bereitgestellt werden, dürfen nur im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts, der jeweiligen Datenschutzrichtlinien und gültiger Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung verarbeitet werden.

Die Zwecke dieser Verarbeitung können insbesondere Folgendes umfassen:

* Bereitstellung der Dienste, • Gewährleistung der Sicherheit, • Verhinderung von Betrug, • Verbesserung der Plattformleistung, • Verbesserung von Empfehlungs- und Ranking-Systemen, • Verbesserung der Nutzererfahrung, • Durchführung statistischer oder kommerzieller Analysen und • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Die Verwendung personenbezogener Daten zum Training von KI-Modellen oder für ähnliche sekundäre Zwecke wird, sofern eine solche Tätigkeit durchgeführt wird, in den jeweiligen Datenschutzhinweisen erläutert und unterliegt der nach geltendem Datenschutzrecht erforderlichen Rechtsgrundlage oder einem erforderlichen Einwilligungsmechanismus.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, auf die Dienste ausschließlich über Anwendungen, Schnittstellen, Webdienste oder API-Systeme zuzugreifen, die von der Plattform bereitgestellt oder ausdrücklich autorisiert wurden.

Sofern XPLORE WORK keine ausdrückliche Genehmigung erteilt hat, darf der Nutzer:

* keine automatisierte und systematische Datenextraktion aus der Plattform durchführen, • kein Scraping durchführen, • keine Sicherheitsscans durchführen, • keine nicht autorisierten Bots verwenden, • kein kommerzielles Data-Mining betreiben, • keine Sicherheits- oder Zugangsbeschränkungen umgehen oder • nicht in die Plattforminfrastruktur eingreifen.

Tätigkeiten, die nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig sind und vertraglich nicht eingeschränkt werden dürfen, bleiben unberührt.

Die sichere Aufbewahrung der für den API-Zugang erstellten Schlüssel, Zugriffstoken und sonstigen Zugangsdaten liegt in der Verantwortung des Nutzers.

Aktivitäten, die über die API durch den Nutzer oder ein von ihm autorisiertes System durchgeführt werden, können dem Benutzerkonto zugeordnet werden, sofern nicht in angemessener Weise das Gegenteil nachgewiesen wird.

XPLORE WORK kann den API-Zugang bei Verdacht auf unbefugten Zugriff, Missbrauch, ungewöhnlichen Datenverkehr, Systemmanipulation, Datenkopieren oder Sicherheitsverletzungen vorübergehend beschränken oder aussetzen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann der Zugang vollständig beendet werden.

Der Nutzer ist verpflichtet, die Sicherheit seiner Kontoinformationen und Zugangsdaten zu gewährleisten.

Vorbehaltlich eines eigenen Verschuldens oder grober Fahrlässigkeit von XPLORE WORK sowie der Fälle, in denen die Haftung von XPLORE WORK nach geltendem Recht nicht beschränkt werden kann, ist der Nutzer für Verluste verantwortlich, die aus eigener Fahrlässigkeit, der Weitergabe von Zugangsdaten oder der unterlassenen Sicherung der unter seiner Kontrolle stehenden Systeme entstehen.

ORGANISATIONSINFORMATIONEN UND GESCHÄFTLICHE VERIFIZIERUNG

Zur Nutzung bestimmter Teile der Plattformdienste kann es erforderlich sein, dass der Nutzer oder die Organisation folgende Informationen richtig, aktuell, vollständig und wahrheitsgemäß bereitstellt:

* Firmenname, • Handelsregisterinformationen, • Steuerinformationen, • Unternehmensanschrift, • Tätigkeitsbereich, • Produktions- oder Dienstleistungsinformationen, • Markeninformationen, • soweit anwendbar Logistikinformationen, • erforderliche Handels- oder Zollinformationen, • HS/GTİP- oder NACE-bezogene Klassifizierungen, • Kontaktdaten und • sonstige Informationen, die für die Verifizierung angemessen erforderlich sind.

Diese Informationen werden zusammenfassend als „Organisationsinformationen“ bezeichnet.

Organisationsinformationen können zur Durchführung von Verifizierungsverfahren, Bereitstellung von Premium-Diensten, soweit anwendbar zur Erteilung von Auktionsberechtigungen, Unterstützung internationaler Handelsinstrumente, Bewertung von Betrugsrisiken, Gewährleistung der Plattformsicherheit und Erfüllung anwendbarer gesetzlicher Verpflichtungen verwendet werden.

Die von der Plattform durchgeführte „Verifizierung“ bedeutet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ausschließlich, dass die von XPLORE WORK festgelegten Verifizierungsschritte abgeschlossen wurden.

Eine Verifizierung oder ein Abzeichen für ein verifiziertes Konto stellt keine von XPLORE WORK abgegebene Garantie hinsichtlich folgender Aspekte dar:

* geschäftliche Zuverlässigkeit, • Zahlungsfähigkeit, • finanzielle Leistungsfähigkeit, • Produktqualität, • Erfüllung eines Vertrags, • fortlaufende Einhaltung der Gesetze oder • Sicherheit oder Erfolg einer geschäftlichen Transaktion.

XPLORE WORK kann den Zugang zu betreffenden Funktionen beschränken, den Verifizierungsstatus entfernen oder das Konto aussetzen, wenn ein Nutzer oder eine Organisation nicht verifiziert werden kann, erforderliche Dokumente nicht bereitgestellt werden, gefälschte oder irreführende Dokumente eingereicht werden, ein erhebliches Risiko im Hinblick auf anwendbare Sanktions- oder Exportkontrollvorschriften besteht, Betrugsverdacht vorliegt oder andere rechtliche oder sicherheitsbezogene Risiken bestehen.

Dauerhafte Beendigungen oder schwerwiegende Sanktionen werden, vorbehaltlich dringender Sicherheits- und Rechtsrisiken, unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Verstoßes angewendet.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die von ihm bereitgestellten Organisationsinformationen richtig und aktuell zu halten.

Der Nutzer kann nach geltendem Recht für rechtliche, administrative, finanzielle oder geschäftliche Folgen verantwortlich sein, die aus wissentlich oder fahrlässig bereitgestellten falschen, unvollständigen oder irreführenden Informationen entstehen.

XPLORE WORK kann über die vom Nutzer bereitgestellten Kontaktdaten Verifizierungsmitteilungen, Sicherheitswarnungen, Aktualisierungen der Dienste, Konto- oder Abonnementmitteilungen und rechtliche Mitteilungen versenden.

Für Marketing und kommerzielle elektronische Kommunikation gelten zusätzlich die anwendbaren Genehmigungs- und Einwilligungsbestimmungen.

NUTZERINHALTE UND WORK-BEITRÄGE

Folgende Inhalte, die über die Plattform erstellt, hochgeladen, geteilt, gespeichert, veröffentlicht, übermittelt oder zugänglich gemacht werden:

* Text, • Foto, • Video, • Dokument, • Logo, • Markenelement, • Produkt- oder Dienstleistungsinformation, • kommerzieller Inhalt, • Auktionsinhalt, • Nachricht, • Kommentar, • Beitrag im sozialen Feed, • Work-Beitrag, • vom Nutzer bereitgestellte HS/GTİP/NACE-bezogene Daten und • sonstige nutzergenerierte digitale Materialien

werden zusammenfassend als „Nutzerinhalte“ bezeichnet.

Der Nutzer ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm hochgeladenen oder veröffentlichten Nutzerinhalte sowie dafür verantwortlich, dass er zur Nutzung und Weitergabe dieser Inhalte berechtigt ist.

Der Nutzer erklärt, soweit erforderlich, hinsichtlich der Nutzerinhalte über:

* geistige Eigentumsrechte, • Lizenzen, • Genehmigungen zur kommerziellen Nutzung, • Berechtigungen zur Weitergabe personenbezogener Daten und • sonstige erforderliche Genehmigungen

zu verfügen.

Diese Bestimmung lässt die XPLORE WORK nach geltendem Recht auferlegten und vertraglich nicht ausschließbaren Plattformverantwortlichkeiten unberührt.

XPLORE WORK kann Nutzerinhalte zum Zweck der Sicherheit der Plattform, der Durchsetzung der Nutzungsbedingungen, der Bewertung rechtswidriger Inhalte und des Schutzes der Nutzererfahrung:

* mit automatisierten Systemen analysieren, • soweit angemessen einer menschlichen Überprüfung unterziehen, • klassifizieren, • einordnen, • deren Sichtbarkeit beschränken, • kennzeichnen, • vorübergehend unzugänglich machen oder • erforderlichenfalls entfernen.

Soweit die im EU/EWR geltenden Rechtsvorschriften dies erfordern, werden Inhaltsmoderation und Kontobeschränkungen objektiv, sorgfältig und verhältnismäßig angewendet, und der Nutzer wird über anwendbare Einspruchs- oder Rechtsbehelfsmöglichkeiten informiert.

Der Nutzer darf insbesondere folgende Inhalte nicht teilen:

* illegale Produkte oder Dienstleistungen, • gefälschte oder nachgeahmte Produkte, • gestohlene Waren, • Inhalte im Zusammenhang mit rechtswidrigen Importen oder Exporten, • irreführende Geschäftsinformationen, • täuschende Preis- oder Produktangaben, • Hassrede, • rechtswidrige terroristische oder gewaltbezogene Propaganda, • Schadsoftware, • Spam, • rechtswidrige finanzielle Empfehlungen, • irreführende HS/GTİP/NACE-Verwendungen, • Inhalte, die geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen, oder • sonstige Materialien, die eindeutig gegen geltendes Recht oder Plattformrichtlinien verstoßen.

Das erneute Hochladen eines von XPLORE WORK wegen Verstoßes gegen geltendes Recht oder Plattformrichtlinien entfernten Inhalts über andere Konten zum Zweck der Umgehung der Beschränkung oder die Manipulation der Plattformsysteme zu diesem Zweck kann, solange die betreffende Entscheidung nicht aufgehoben wurde, einen schwerwiegenden Verstoß darstellen.

AUKTIONEN, GESCHÄFTLICHE ANGEBOTE UND INTERNATIONALE HANDELSDIENSTE

Sofern hinsichtlich eines bestimmten Dienstes nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ist XPLORE WORK eine digitale Technologieplattform, die es Nutzern ermöglicht, einander zu finden, miteinander zu kommunizieren und Geschäftsbeziehungen aufzubauen.

Hinsichtlich folgender über die Plattform durchgeführter Aktivitäten:

* Auktionen, • Produkt- oder Dienstleistungsangebote, • Verkaufsverhandlungen, • Import- oder Exportaktivitäten, • Logistikprozesse, • Preisangebote, • Zahlungsvereinbarungen und • sonstige Geschäftsbeziehungen zwischen Nutzern

handelt XPLORE WORK, sofern es nicht unmittelbar Partei der betreffenden Transaktion ist, nicht als Verkäufer, Käufer, Hersteller, Vertriebshändler, Importeur, Exporteur, Beförderer, Logistikbetreiber, Versicherer, Zahlungsinstitut oder Finanzintermediär.

Für folgende Aspekte von Transaktionen zwischen Nutzern sind die jeweiligen Parteien verantwortlich:

* Vertragsbedingungen, • rechtliche Wirksamkeit, • Lieferverpflichtungen, • Produktqualität, • Zahlungsbedingungen, • Zollkonformität, • steuerliche Verpflichtungen, • geschäftliche Genehmigungen, • Import- und Exportlizenzen und • geschäftliche Verpflichtungen der Parteien.

Auch wenn XPLORE WORK eigene Verifizierungs- oder Sicherheitsverfahren einsetzt, übernimmt XPLORE WORK keine Garantie für die Echtheit, Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Qualitätsstandards oder den geschäftlichen Erfolg sämtlicher auf der Plattform aufgeführten Produkte oder Dienstleistungen.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, bei seinen eigenen internationalen Handelsaktivitäten die anwendbaren Vorschriften in folgenden Bereichen einzuhalten:

* Zoll, • Exportkontrolle, • Sanktionen, • Embargos, • Steuern, • Import/Export und • Produktvorschriften.

XPLORE WORK kann Konten, Transaktionen oder Aktivitäten beschränken oder sperren, bei denen eine Transaktion nach anwendbarem Sanktions- oder Exportkontrollrecht verboten ist oder ein erhebliches rechtliches Risiko besteht.

LIZENZGEWÄHRUNG UND BESCHRÄNKUNGEN

A. NUTZUNG DER XPLORE WORK-DIENSTE

Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und vorbehaltlich der Einhaltung ihrer Bedingungen gewährt XPLORE WORK Ihnen ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, um auf die Plattformdienste zuzugreifen und sie bestimmungsgemäß zu nutzen.

Dieses Nutzungsrecht kann mit der Beendigung Ihres Kontos oder des betreffenden Dienstes gemäß dieser Vereinbarung enden.

Sofern XPLORE WORK dies nicht ausdrücklich schriftlich gestattet oder zwingende Bestimmungen des geltenden Rechts, die vertraglich nicht eingeschränkt werden können, etwas anderes verlangen, darf der Nutzer:

* die Plattformsoftware nicht vervielfältigen, • nicht verändern, • keinem Reverse Engineering unterziehen, • nicht versuchen, den Quellcode zu ermitteln, • nicht verbreiten, • nicht vermieten, • nicht verkaufen, • nicht erneut lizenzieren, • keine abgeleiteten Werke aus geschützten Elementen der Plattform erstellen, • diese nicht systematisch nachahmen oder • die Plattforminfrastruktur nicht als eigenständigen kommerziellen Dienst erneut anbieten.

Diese Beschränkungen gelten insbesondere, soweit anwendbar, für:

* Software, • Algorithmen, • Datenstrukturen, • Benutzeroberflächen, • Designs, • API-Infrastruktur, • besondere HS/GTİP/NACE-bezogene Plattformdatenstrukturen, • Work-Feed, • Nachrichtensystem und • Premium-Systeme.

Nicht öffentlich zugängliche technische Dokumente, vertrauliche API-Dokumentationen, Integrationsdokumente, interne Unternehmensberichte und nicht öffentlich zugängliche technische Analysen, die von XPLORE WORK bereitgestellt werden, können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen als „Vertrauliche Informationen von XPLORE WORK“ gelten.

Die Rechte des Nutzers an Berichten oder Ausgaben, die aus seinen eigenen Daten bestehen, sowie an öffentlich zugänglichen Materialien oder Materialien, für die dem Nutzer ausdrücklich ein Nutzungsrecht eingeräumt wurde, werden durch diese Bestimmung jedoch nicht aufgehoben.

Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung der Plattform die anwendbaren Vorschriften in folgenden Bereichen einzuhalten:

* Datenschutz, • elektronischer Geschäftsverkehr, • Verbraucherschutz, • Wettbewerb, • geistiges Eigentum, • Sanktionen und Exportkontrolle und • internationaler Handel.

Der Nutzer darf besondere Kategorien personenbezogener Daten oder Informationen, die einem besonderen rechtlichen Schutz unterliegen, nicht auf die Plattform hochladen, sofern die Plattformfunktion nicht ausdrücklich für diesen Zweck vorgesehen ist und die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

XPLORE WORK kann neue kostenpflichtige Funktionen oder Premium-Dienste anbieten.

Preisänderungen bei bestehenden kostenpflichtigen Abonnements unterliegen der jeweiligen Zahlungsrichtlinie, den Regeln des App Stores, dem geltenden Recht und den erforderlichen Mitteilungsfristen. Preisänderungen werden nicht rückwirkend auf vergangene Zeiträume angewendet.

B. RICHTLINIEN FÜR DIE NUTZUNG DER XPLORE WORK-DIENSTE

Die Nutzung der XPLORE WORK-Dienste wird im Rahmen folgender Bestimmungen beurteilt:

* dieser Vereinbarung, • der Community-Richtlinien, • der Bedingungen für Premium-Dienste, • soweit anwendbar der Auktionsrichtlinien, • der Werberichtlinien, • der API-Nutzungsbedingungen, • der Datenschutzrichtlinien, • der Moderationsregeln und • sonstiger veröffentlichter Regeln, die speziell für den betreffenden Dienst gelten.

Diese können zusammenfassend als „Richtlinien“ bezeichnet werden.

XPLORE WORK kann die Richtlinien aufgrund rechtlicher, regulatorischer, technischer, sicherheitsbezogener oder dienstbezogener Änderungen aktualisieren.

Wesentliche Änderungen, die die Rechte oder Pflichten der Nutzer erheblich beeinflussen, werden den Nutzern in der nach geltendem Recht erforderlichen Frist und Form mitgeteilt.

Der Nutzer darf insbesondere nicht:

* Spam versenden, • nicht autorisierte Automatisierung einsetzen, • manipulative Interaktionen erzeugen, • gefälschte Konten verwenden, • täuschende Geschäftstätigkeiten ausüben, • künstlichen Datenverkehr erzeugen, • algorithmische Manipulation betreiben, • gefälschte Auktionsgebote abgeben, • rechtswidrige Produkte teilen, • geistige Eigentumsrechte verletzen oder • Tätigkeiten ausüben, die die Sicherheit der Plattform gefährden.

C. XPLORE WORK ERTEILTE LIZENZ

Der Nutzer behält das Eigentum an seinen Nutzerinhalten.

Hinsichtlich der Nutzerinhalte, die der Nutzer auf die Plattform hochlädt oder über die Plattform veröffentlicht, gewährt der Nutzer XPLORE WORK ausschließlich in dem Umfang, der für die Bereitstellung, den Betrieb, die technische Verarbeitung, die Sicherung, die Darstellung, die Anpassung an verschiedene Geräte und Bildschirme, die Entwicklung der jeweiligen Plattformfunktionen sowie die Darstellung der Inhalte oder des Profils des Nutzers innerhalb der Plattform erforderlich ist, eine:

* weltweit gültige, • nicht ausschließliche, • gebührenfreie und • soweit für die technische Bereitstellung der Dienste erforderlich an Dienstleister unterlizenzierbare

Lizenz.

Diese Lizenz umfasst, soweit erforderlich, die Rechte zur:

* Bereitstellung, • Speicherung, • Darstellung, • Vervielfältigung, • technischen Umwandlung, • Größenanpassung, • Formatierung, • Verbreitung und • Veröffentlichung innerhalb der Plattform.

Diese Lizenz bedeutet nicht, dass das Eigentum an den Nutzerinhalten auf XPLORE WORK übertragen wird.

Die Nutzung von Nutzerinhalten in unabhängigen Werbekampagnen außerhalb der Plattform, in Werbematerialien Dritter oder in einer Weise, durch die der Nutzer oder seine Marke ausdrücklich als Unterstützer oder Referenz dargestellt wird, unterliegt einer gesonderten Rechtsgrundlage oder, soweit erforderlich, der Zustimmung des Nutzers.

Bei vom Nutzer gelöschten Inhalten endet die Lizenz mit der Entfernung des Inhalts aus den aktiven Systemen der Plattform; unberührt bleiben jedoch Fälle wie:

* reguläre Sicherungszyklen, • gesetzliche Aufbewahrungspflichten, • Sicherheits- und Betrugsaufzeichnungen, • Streitbeilegung oder • eine eigenständige erneute Weitergabe des Inhalts durch andere Nutzer.

Die Nutzung von Nutzerinhalten zum Training allgemeiner oder neuer KI-Modelle wird, sofern eine solche Tätigkeit durchgeführt wird, zusätzlich in den jeweiligen Daten- und Inhaltsrichtlinien erläutert und unterliegt einer Rechtsgrundlage, die mit dem anwendbaren Recht des geistigen Eigentums und Datenschutzrecht vereinbar ist.

Diese Bestimmung allein gewährt XPLORE WORK nicht das Recht, sämtliche Nutzerinhalte unbegrenzt und unwiderruflich für das Training künstlicher Intelligenz zu verwenden.

D. FEEDBACK

Folgende vom Nutzer freiwillig im Zusammenhang mit den XPLORE WORK-Diensten bereitgestellte Informationen gelten als „Feedback“:

* Vorschläge, • Entwicklungsideen, • technische Empfehlungen, • Bewertungen der Nutzererfahrung, • Fehlermeldungen und • allgemeine Produktvorschläge.

Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass XPLORE WORK das Feedback zur Entwicklung von Produkten und Diensten verwenden darf, ohne hierfür eine Vergütung zahlen oder eine Quellenangabe vornehmen zu müssen.

Diese Bestimmung überträgt nicht automatisch das Eigentum an bereits bestehenden geistigen Eigentumsrechten des Nutzers oder Rechten Dritter, die im Feedback enthalten sind, auf XPLORE WORK.

GEISTIGES EIGENTUM

A. EIGENTUM

Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, stehen sämtliche Rechte, Eigentumsrechte und Interessen an den von XPLORE WORK erstellten oder aufgrund einer gültigen Lizenz genutzten:

* Softwareprogrammen, • Quell- und Objektcodes, • Algorithmen, • Benutzeroberflächen, • Datenstrukturen, • Designs, • Grafiken, • Animationen, • Marken, • Logos, • Systemarchitekturen, • XPLORE WORK gehörenden KI-Systemen und -Modellen, • besonderen HS/GTİP/NACE-Daten- und Zuordnungsstrukturen, • API-Infrastrukturen, • Premium-Systemen, • Work-Feed-Systemen, • Nachrichteninfrastrukturen und • sonstigen geschützten digitalen Komponenten

XPLORE WORK oder dem jeweiligen Lizenzgeber zu.

Mit Ausnahme des im Rahmen dieser Vereinbarung ausdrücklich gewährten beschränkten Nutzungsrechts werden dem Nutzer keine Eigentums- oder geistigen Eigentumsrechte übertragen.

Die Rechte des Nutzers an seinen eigenen Nutzerinhalten bleiben unberührt.

B. URHEBERRECHTE UND MARKEN

„Xplore Work“, „XPLORE WORK“, „Xw“, die dazugehörigen Logos, visuellen Identitätselemente, plattformspezifischen Symbole, Oberflächenelemente und sonstigen unterscheidungskräftigen Markenelemente können Marken, Dienstleistungsmarken, Designs oder sonstige geschützte Elemente von XPLORE WORK oder dem jeweiligen Rechteinhaber darstellen.

Der Nutzer darf die Marken, Logos oder sonstigen Markenidentitätselemente von XPLORE WORK, außer in den nach geltendem Recht ausdrücklich zulässigen Fällen, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von XPLORE WORK nicht verwenden als:

* Handelsname, • Domainname, • Werbung, • Produktmarke, • Social-Media-Konto oder • zu einem anderen Zweck, der den Eindruck einer offiziellen Verbindung mit XPLORE WORK erweckt.

ZUSICHERUNGEN UND VERPFLICHTUNGEN

Der Nutzer erklärt und bestätigt:

(a) dass er über die erforderliche Rechts- und Geschäftsfähigkeit sowie Befugnis verfügt, diese Vereinbarung anzunehmen und seine Verpflichtungen daraus zu erfüllen;

(b) dass er, sofern er im Namen einer Organisation handelt, über die erforderliche Vertretungsbefugnis verfügt;

(c) dass er die Plattformdienste in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht und dieser Vereinbarung nutzen wird;

(d) dass er hinsichtlich der von ihm veröffentlichten Inhalte über die erforderlichen Rechte, Lizenzen und Genehmigungen verfügt;

(e) dass er keine rechtswidrigen Transaktionen im Namen einer Person oder Organisation durchführen wird, die nach anwendbarem Sanktions- oder Exportkontrollrecht verboten ist;

(f) dass er die Plattform nicht für Geldwäsche, Verstöße gegen Sanktionen, Fälschung, Betrug, rechtswidrigen Handel oder Manipulation verwenden wird; und

(g) dass er keine Tätigkeiten ausüben wird, die vorsätzlich die Sicherheit oder Integrität der XPLORE WORK-Dienste gefährden.

GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, WERDEN DIE XPLORE WORK-DIENSTE „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT.

XPLORE WORK GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE DIENSTE JEDERZEIT:

* UNUNTERBROCHEN, • FEHLERFREI, • MIT ALLEN GERÄTEN KOMPATIBEL, • IN ALLEN LÄNDERN VERFÜGBAR, • DEN GESCHÄFTLICHEN ERWARTUNGEN ALLER NUTZER ENTSPRECHEND ODER • EIN BESTIMMTES GESCHÄFTLICHES ERGEBNIS GARANTIEREND

SIND.

AUFGRUND GEPLANTER WARTUNGSARBEITEN, SICHERHEITSUPDATES, TECHNISCHER STÖRUNGEN, INTERNET- UND TELEKOMMUNIKATIONSPROBLEMEN, AUSFÄLLEN VON DRITTANBIETERDIENSTEN UND HÖHERER GEWALT KANN ES ZU VORÜBERGEHENDEN UNTERBRECHUNGEN DER DIENSTE KOMMEN.

XPLORE WORK GARANTIERT NICHT, DASS VOM NUTZER BEREITGESTELLTE INHALTE, GESCHÄFTLICHE ANGEBOTE DRITTER, KI-GESTÜTZTE EMPFEHLUNGEN, AUTOMATISIERTE KLASSIFIZIERUNGEN ODER INFORMATIONEN AUS DRITTANBIETERDIENSTEN IN JEDEM FALL FEHLERFREI, VOLLSTÄNDIG ODER FÜR EINE BESTIMMTE GESCHÄFTLICHE ENTSCHEIDUNG GEEIGNET SIND.

DER NUTZER SOLLTE WICHTIGE GESCHÄFTLICHE, RECHTLICHE, STEUERLICHE, ZOLLRECHTLICHE ODER FINANZIELLE ENTSCHEIDUNGEN NICHT AUSSCHLIESSLICH AUF AUTOMATISIERTE EMPFEHLUNGEN ODER INFORMATIONEN STÜTZEN, DIE VON DER PLATTFORM BEREITGESTELLT WERDEN.

DIESER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS GILT NICHT FÜR VORSATZ, GROBE FAHRLÄSSIGKEIT VON XPLORE WORK ODER FÜR HAFTUNGEN, DIE NACH GELTENDEM RECHT VERTRAGLICH NICHT AUSGESCHLOSSEN ODER BESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN.

FREISTELLUNG

Soweit nach geltendem Recht zulässig, kann der Nutzer für angemessene Schäden, Kosten und Rechtskosten verantwortlich sein, die aus Ansprüchen Dritter gegen XPLORE WORK, verbundene Unternehmen, Geschäftsführer, Mitarbeiter oder Vertreter aufgrund folgender eigener Handlungen des Nutzers entstehen:

* Verletzung dieser Vereinbarung, • rechtswidrige Aktivitäten, • Nutzerinhalte, die Rechte Dritter verletzen, • gefälschte oder irreführende Dokumente, • rechtswidrige Geschäftstätigkeiten, • Verletzungen geistiger Eigentumsrechte, • rechtswidrige Spam-Aktivitäten, • Daten- oder Sicherheitsverletzungen aus Systemen unter seiner Kontrolle oder • rechtswidriger Missbrauch der Plattform.

Diese Freistellungsverpflichtung gilt nur insoweit, als der betreffende Anspruch oder Schaden auf einer Handlung, Unterlassung oder einem Verstoß des Nutzers beruht.

Der Nutzer ist nicht verpflichtet, XPLORE WORK für Schäden freizustellen, die verursacht wurden durch:

* eigenes Verschulden von XPLORE WORK, • grobe Fahrlässigkeit, • vorsätzliches rechtswidriges Verhalten oder • einen Umstand, für den XPLORE WORK nach geltendem Recht selbst verantwortlich ist.

XPLORE WORK kann sich dafür entscheiden, die Verteidigung gegen einen Anspruch Dritter zu übernehmen.

Hinsichtlich eines Rechtsstreits, für den vom Nutzer eine Freistellung verlangt werden kann, darf der Nutzer ohne angemessene schriftliche Zustimmung von XPLORE WORK keinen Vergleich abschließen, der eine Haftung von XPLORE WORK anerkennt oder XPLORE WORK Verpflichtungen auferlegt.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, HAFTEN XPLORE WORK UND DIE BETREFFENDEN GESCHÄFTSFÜHRER, MITARBEITER, VERTRETER UND DIENSTLEISTER, MIT AUSNAHME VORHERSEHBARER UND UNMITTELBARER SCHÄDEN, NICHT FÜR FOLGENDE AUS DER NUTZUNG DER PLATTFORM ENTSTEHENDE SCHÄDEN:

* MITTELBARE, • BEILÄUFIGE, • BESONDERE, • FOLGESCHÄDEN, • ENTFERNTE ODER • STRAFSCHADENSERSATZARTIGE

SCHÄDEN, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST.

DAZU KÖNNEN, SOWEIT ANWENDBAR, GEHÖREN:

* VERLUST VON GEWINNEN ODER EINNAHMEN, • VERLUST VON GESCHÄFTSCHANCEN, • VERLUST DES GESCHÄFTLICHEN ANSEHENS, • MITTELBARER DATENVERLUST, • VERLUSTE AUS GESCHÄFTLICHEN TRANSAKTIONEN DRITTER, • VERLUSTE AUS DER KOMMUNIKATION ZWISCHEN NUTZERN, • LOGISTIK- ODER TRANSPORTPROZESSE, • INTEGRATIONEN DRITTER UND • VERLUSTE AUS HANDLUNGEN ANDERER NUTZER.

Soweit nach geltendem Recht zulässig und sofern in einer besonderen Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, übersteigt die gesamte kumulative Haftung von XPLORE WORK aus dieser Vereinbarung oder den Plattformdiensten nicht den Gesamtbetrag der Abonnement- oder Dienstleistungsgebühren, die der betreffende Nutzer in den zwölf (12) Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis tatsächlich an XPLORE WORK gezahlt hat.

Hat der Nutzer in diesem Zeitraum von zwölf Monaten keine Gebühren an XPLORE WORK gezahlt, kann die Gesamthaftung, soweit nach geltendem Recht zulässig, auf 100 EUR oder den entsprechenden Betrag in der jeweiligen Landeswährung begrenzt werden.

Keine Bestimmung dieses Abschnitts befreit XPLORE WORK jedoch von Haftung aufgrund:

* Vorsatzes von XPLORE WORK, • grober Fahrlässigkeit, • Tod oder Körperverletzung, soweit die daraus entstehende Haftung vertraglich nicht beschränkt werden kann, • Haftungen, deren Beschränkung nach anwendbarem Datenschutzrecht verboten ist, • zwingender Verbraucherrechte oder • sonstiger Haftungen, die nach geltendem Recht nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden können.

VERTRAULICHKEIT

Während der Nutzung der XPLORE WORK-Dienste können dem Nutzer folgende Informationen bereitgestellt werden:

* nicht öffentlich zugängliche technische Informationen, • Vorabversionen von Funktionen, • Entwicklungstools, • vertrauliche API-Dokumentationen, • Sicherheitsverfahren, • Geschäftsstrategien, • nicht öffentlich zugängliche Informationen über algorithmische Systeme, • interne Analysen, • Verifizierungssysteme oder • sonstige ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnete Informationen und Materialien.

Diese werden als „Vertrauliche Informationen von XPLORE WORK“ bezeichnet.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, die Vertraulichen Informationen von XPLORE WORK mindestens mit derselben Sorgfalt zu schützen, die er zum Schutz eigener vertraulicher Informationen vergleichbarer Art anwendet, und in jedem Fall mit angemessener kaufmännischer Sorgfalt.

Der Nutzer darf die Vertraulichen Informationen von XPLORE WORK ausschließlich zum Zweck der autorisierten Nutzung der Plattformdienste verwenden und darf sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung von XPLORE WORK weder Dritten offenlegen noch kommerziell nutzen.

Folgende Informationen gelten nicht als Vertrauliche Informationen:

(a) Informationen, die ohne Verstoß des Nutzers öffentlich zugänglich werden;

(b) Informationen, deren unabhängige Entwicklung ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen der Nutzer nachweisen kann;

(c) Informationen, die rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, der keiner Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegt;

(d) Informationen, deren Offenlegung XPLORE WORK schriftlich genehmigt hat.

Besteht aufgrund einer gerichtlichen Anordnung, einer Regulierungsbehörde oder des geltenden Rechts eine Offenlegungspflicht, legt der Nutzer, soweit rechtlich möglich, nur die erforderlichen Informationen offen und kann XPLORE WORK vorab benachrichtigen.

Bei unbefugter Nutzung oder Offenlegung Vertraulicher Informationen kann XPLORE WORK die nach geltendem Recht verfügbaren Rechtsbehelfe einschließlich einstweiliger Maßnahmen in Anspruch nehmen.

DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

Die von XPLORE WORK durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten unterliegen unabhängig von dieser Vereinbarung den jeweils gültigen Rechtsgrundlagen und den einschlägigen Datenschutztexten.

Dazu können insbesondere gehören:

* die Datenschutzrichtlinie, • der KVKK-Informationshinweis, • soweit anwendbar der EU/EWR-Datenschutzhinweis, • die Cookie-Richtlinie und • sonstige anwendbare Datenschutzhinweise.

Die Annahme dieser Vereinbarung allein ist nicht als „ausdrückliche Einwilligung“ oder „GDPR-Einwilligung“ für Verarbeitungstätigkeiten auszulegen, für die das Datenschutzrecht eine gesonderte Einwilligung verlangt.

Sofern eine gültige Rechtsgrundlage besteht, kann XPLORE WORK Nutzerdaten insbesondere zu folgenden Zwecken verarbeiten:

* Bereitstellung der Plattformdienste, • Gewährleistung der Konto- und Plattformsicherheit, • Verhinderung von Betrug, • Bewertung der Dienstleistung, • Verbesserung der Nutzererfahrung, • Betrieb von Empfehlungs- und Ranking-Systemen, • Bereitstellung von Premium-Diensten und • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

Die verarbeiteten Datenkategorien werden in den jeweiligen Datenschutzhinweisen näher erläutert.

Der Nutzer darf personenbezogene Daten, auf die er über die Plattform zugreift, nicht unter Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht:

* re-identifizieren, • unbefugt profilieren, • systematisch verfolgen, • an Dritte übertragen oder • für rechtswidrige Zwecke verwenden.

XPLORE WORK kann technische Aktivitäten auf der Plattform zu Sicherheitszwecken im Rahmen des geltenden Rechts und der jeweiligen Datenschutzrichtlinien überwachen und protokollieren.

Die Weitergabe von Daten an zuständige Behörden erfolgt ausschließlich auf einer gültigen Rechtsgrundlage und im Rahmen der anwendbaren Datenschutzvorschriften.

XPLORE WORK setzt dem Risiko angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein; absolute Sicherheit kann jedoch für kein internetbasiertes System garantiert werden.

Diese Bestimmung lässt die Verpflichtungen von XPLORE WORK nach anwendbarem Datensicherheitsrecht unberührt.

ÄNDERUNGEN ODER ANPASSUNGEN

XPLORE WORK kann diese Vereinbarung oder die jeweiligen Plattformrichtlinien von Zeit zu Zeit aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Änderungen, neuer Plattformfunktionen, technischer oder sicherheitsbezogener Anforderungen, Missbrauchsrisiken oder Änderungen des Dienstmodells ändern.

Wesentliche Änderungen, die die Rechte oder Pflichten der Nutzer erheblich beeinflussen, werden den Nutzern in der nach geltendem Recht erforderlichen Weise innerhalb einer angemessenen Frist vor oder zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung mitgeteilt.

Bei Änderungen, die aufgrund dringender Sicherheitsanforderungen, Betrugsbekämpfung, gesetzlicher Verpflichtungen oder zum Schutz der Integrität der Plattform erforderlich sind, kann eine vorherige Mitteilung möglicherweise nicht erfolgen.

Aktualisierte Bedingungen beseitigen nicht rückwirkend zwingende gesetzliche Rechte, die der Nutzer bereits erworben hat.

Erfordert eine Änderung nach geltendem Recht eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung oder Einwilligung, gilt die bloße weitere Nutzung der Plattform nicht als ausreichend; die erforderliche Zustimmung wird gesondert eingeholt.

Ein Nutzer, der eine Änderung nicht akzeptiert, kann sein Konto oder Abonnement vor Inkrafttreten der betreffenden Änderung gemäß den geltenden Kündigungsbedingungen beenden.

KÜNDIGUNG ODER AUSSETZUNG

XPLORE WORK kann den Zugang des Nutzers zu den Plattformdiensten in folgenden Fällen teilweise oder vollständig beschränken, aussetzen oder in schwerwiegenden Fällen beenden:

(a) bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Vereinbarung oder die betreffenden Plattformrichtlinien;

(b) wenn angemessene Gründe für die Annahme bestehen, dass geltendes Recht verletzt wurde;

(c) bei Verdacht auf Betrug oder Kontoübernahme;

(d) bei Veröffentlichung gefälschter, rechtswidriger oder erheblich irreführender Produkte oder Inhalte;

(e) bei Spam oder systematischen Manipulationsaktivitäten;

(f) bei erheblicher Gefährdung der Sicherheit der Plattform oder der Nutzer;

(g) bei Verstößen gegen anwendbare Sanktions- oder Embargobestimmungen;

(h) bei schwerwiegenden oder wiederholten Verletzungen von Rechten Dritter; oder

(i) in sonstigen Fällen, in denen ein Eingreifen zum Schutz der Plattform oder anderer Nutzer in angemessenem Umfang erforderlich ist.

Bei dringenden Sicherheitsrisiken, Betrug, Kontoübernahme, gesetzlichen Verpflichtungen oder einem Risiko schwerwiegender Schäden für andere Nutzer kann XPLORE WORK ohne vorherige Mitteilung vorübergehende Maßnahmen ergreifen.

In nicht dringenden Fällen und soweit nach geltendem Recht erforderlich, kann der Nutzer über den Verstoß informiert und ihm Gelegenheit gegeben werden, den Verstoß zu beheben.

Soweit die im EU/EWR geltenden Plattformvorschriften dies verlangen, werden dem betreffenden Nutzer bei Inhalts- oder Kontobeschränkungen die Gründe für die Entscheidung sowie verfügbare Rechtsbehelfs- oder Einspruchsmöglichkeiten mitgeteilt.

Im Falle einer Kündigung oder Aussetzung:

* kann der Zugang zu den Diensten beschränkt werden, • können betreffende Inhalte entfernt werden, • können Premium-Funktionen gemäß den Plattformrichtlinien beendet werden und • können personenbezogene Daten gemäß den anwendbaren Aufbewahrungsrichtlinien gelöscht, anonymisiert oder gespeichert werden.

Die Beendigung von Abonnements und die Rückerstattung von Gebühren unterliegen zusätzlich der Zahlungsrichtlinie, der Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie, den anwendbaren Regeln des App Stores und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Bestimmungen über geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, Freistellung, Haftung, Streitbeilegung und sonstige Bestimmungen, die ihrer Natur nach nach Beendigung fortgelten sollen, können auch nach Beendigung der Vereinbarung in Kraft bleiben.

VERHÄLTNIS DER PARTEIEN

Diese Vereinbarung begründet zwischen den Parteien keine:

* Gesellschaft, • Joint Venture, • Agenturbeziehung, • Vertriebsbeziehung, • Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung, • Franchisebeziehung oder • allgemeine Vertretungsbefugnis.

Sofern der Nutzer nicht gesondert und ausdrücklich schriftlich von XPLORE WORK dazu bevollmächtigt wurde, ist er nicht berechtigt, im Namen von XPLORE WORK zu handeln, XPLORE WORK zu vertreten, im Namen von XPLORE WORK Verträge abzuschließen oder XPLORE WORK Verpflichtungen aufzuerlegen.

PRESSEMITTEILUNGEN UND WERBEAKTIVITÄTEN

Der Nutzer darf nicht den Eindruck erwecken, dass zwischen ihm und XPLORE WORK tatsächlich eine nicht bestehende:

* Partnerschaft, • Sponsoringbeziehung, • offizielle Vertretungsbeziehung, • Billigung oder • geschäftliche Zusammenarbeit

besteht.

Für die Verwendung des Namens oder der Marke XPLORE WORK in einer Pressemitteilung, Werbekampagne oder in kommerziellen Werbematerialien, die den Nutzer als offiziellen Geschäftspartner von XPLORE WORK darstellen, kann eine vorherige schriftliche Genehmigung erforderlich sein.

Ebenso stellt XPLORE WORK vor der Verwendung des Namens, Logos oder der Marke des Nutzers oder der Organisation außerhalb der Plattform als Kundenreferenz, in einer Werbekampagne, einer kommerziellen Präsentation oder als Unterstützererklärung die erforderliche rechtliche Genehmigung oder eine andere gültige Rechtsgrundlage sicher.

Unternehmensname, Logo, Produktbilder und sonstige Inhalte, die der Nutzer auf der Plattform öffentlich veröffentlicht hat, können jedoch im Rahmen des normalen Betriebs der Plattform und innerhalb der Lizenzgrenzen von Abschnitt 6.C dargestellt werden.

MITTEILUNGEN

Mitteilungen im Rahmen dieser Vereinbarung können je nach Art der Mitteilung und geltendem Recht elektronisch oder schriftlich erfolgen.

Mitteilungen von XPLORE WORK an den Nutzer können insbesondere gesendet werden an:

* die registrierte E-Mail-Adresse, • das In-App-Benachrichtigungssystem, • das Plattformkonto, • einen verifizierten Kommunikationskanal oder • sonstige geeignete elektronische Kanäle, die für den betreffenden Dienst verwendet werden.

Wann eine Mitteilung rechtlich als erfolgt gilt, bestimmt sich nach der Art der Mitteilung und den anwendbaren zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die Kontaktdaten in seinem Konto in angemessenem Umfang richtig, aktuell und erreichbar zu halten.

Rechtliche Mitteilungen an XPLORE WORK im Rahmen dieser Vereinbarung können, sofern nicht gesondert etwas anderes angegeben ist, an folgende Kontaktdaten gerichtet werden:

XPLORE WORK YAZILIM TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ Güvenevler Mah. 1928 Sok. Ekinci Global İş Merkezi Sit. Kat: 14 No: 5/25 Yenişehir, Mersin / Türkiye

E-Mail: support@xplorework.com

XPLORE WORK kann diese Kontaktdaten im Falle einer Änderung auf der Plattform aktualisieren.

Mitteilungen, die für Sicherheit, Verifizierung, Abonnement, Zahlung oder den Betrieb der Dienste erforderlich sind, werden getrennt von Marketingkommunikation behandelt.

STREITBEILEGUNG; ANWENDBARES RECHT

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Türkiye, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des internationalen Privatrechts und zwingender Verbraucherschutzbestimmungen, die auf den Nutzer Anwendung finden können.

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) findet auf diese Vereinbarung nicht Anwendung, soweit dies aufgrund der Art der Plattformdienste angemessen ist und von den Parteien nicht gesondert etwas anderes vereinbart wurde.

Die Parteien können sich im Falle einer Streitigkeit zunächst angemessen darum bemühen, diese durch Verhandlungen nach Treu und Glauben beizulegen.

Die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Kaufleuten oder gewerblichen Nutzern durch ein Schiedsverfahren kann nur erfolgen, wenn zwischen den betreffenden Parteien eine gültige und durchsetzbare Schiedsvereinbarung besteht.

XPLORE WORK kann den Nutzer nicht einseitig und ohne eine zuvor bestehende gültige Schiedsvereinbarung zu einem Schiedsverfahren zwingen.

Sofern zwischen den Parteien keine gültige Schiedsvereinbarung geschlossen wurde und vorbehaltlich zwingender Zuständigkeitsvorschriften können für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung die Gerichte und Vollstreckungsämter von Mersin zuständig sein.

Zwingend anwendbare Verbraucherrechte hinsichtlich Verbraucherschlichtungsstellen, Verbrauchergerichten oder sonstiger zwingender Zuständigkeitsregelungen bleiben für Nutzer, die Verbraucher sind, unberührt.

Keine Bestimmung ist so auszulegen, dass sie nach geltendem Recht unverzichtbare Rechte auf kollektiven Rechtsschutz, Zugang zu Gerichten oder sonstige Verfahrensrechte ausschließt.

XPLORE WORK und der Nutzer können bei den nach geltendem Recht zuständigen Gerichten vorläufige oder sichernde Rechtsmaßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums, der Vertraulichkeit, der Datensicherheit oder der Plattformsicherheit beantragen.

COMPLIANCE

Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung der Plattformdienste die auf seine Tätigkeiten anwendbaren:

* lokalen, • nationalen, • internationalen, • sanktionsrechtlichen, • Embargo-, • Exportkontroll-, • Verbraucherschutz-, • Datenschutz-, • geistigen Eigentums-, • Wettbewerbs-, • E-Commerce-, • Steuer-, • Zoll- und • Handelsvorschriften

einzuhalten.

Der Nutzer darf die Plattform nicht rechtswidrig im Namen einer Person, Organisation, eines Landes oder einer Region nutzen, für die Transaktionen nach geltendem Recht verboten sind.

XPLORE WORK kann den Zugang für bestimmte Länder, Regionen, Transaktionen oder Nutzerkategorien beschränken, wenn dies gesetzlich erforderlich oder für den sicheren und rechtmäßigen Betrieb der Plattform angemessen erforderlich ist.

Solche Beschränkungen werden unter Berücksichtigung des geltenden Rechts und der jeweiligen Sanktionsvorschriften vorgenommen.

Der Nutzer ist für Steuer-, Zoll-, Import-/Export- und Geschäftslizenzpflichten verantwortlich, die aus seinen eigenen Geschäftstätigkeiten entstehen.

XPLORE WORK erbringt für Nutzer keine unabhängige Rechts-, Steuer- oder Zollberatung.

MATERIALIEN UND DIENSTE DRITTER

Bestimmte Teile der Plattformdienste können mit folgenden Diensten oder Systemen verbunden sein:

* Software Dritter, • Zahlungssysteme, • App Stores, • Versand- oder Logistikdienste, • Kartendienste, • KI-Systeme, • Werbesysteme, • Cloud-Infrastrukturen, • Analysetools, • API-Dienste oder • sonstige Dienste Dritter.

Diese werden als „Drittanbieterdienste“ bezeichnet.

Soweit Drittanbieterdienste von unabhängigen Dritten betrieben werden, kann ihre Nutzung den jeweiligen Vertrags- und Datenschutzbedingungen des betreffenden Dritten unterliegen.

Insbesondere bei Abonnements und Käufen über den Apple App Store können die Kauf-, Abonnementverwaltungs-, Kündigungs- und, soweit anwendbar, Rückerstattungsverfahren von Apple Anwendung finden.

XPLORE WORK gewährleistet nicht den ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb unabhängiger Drittanbieterdienste, die außerhalb seiner Kontrolle liegen.

Diese Bestimmung lässt jedoch die nach geltendem Recht bestehenden und vertraglich nicht ausschließbaren Verantwortlichkeiten von XPLORE WORK hinsichtlich der eigenen Auswahl oder Integration von Drittanbietern unberührt.

SONSTIGE VEREINBARUNGEN

Diese Vereinbarung und die ordnungsgemäß durch Verweis einbezogenen Richtlinien bilden den allgemeinen vertraglichen Rahmen zwischen den Parteien hinsichtlich der Nutzung der Plattformdienste.

Für bestimmte Dienste können zusätzlich gelten:

* Verkäufervertrag, • Bedingungen für Premium-Dienste, • Zahlungsrichtlinie, • Rückgabe- und Rückerstattungsrichtlinie, • API-Vereinbarung, • Werbebedingungen, • Bedingungen für verifizierte Konten, • Vereinbarungen über geschäftliche Partnerschaften oder • sonstige besondere Bedingungen.

Enthält eine besondere Vereinbarung hinsichtlich eines bestimmten Gegenstands von dieser Vereinbarung abweichende Bestimmungen, hat die besondere Bestimmung ausschließlich hinsichtlich des betreffenden Gegenstands und Dienstes Vorrang.

Hinsichtlich Datenschutz und personenbezogener Daten gelten zusätzlich Datenschutzdokumente wie die jeweilige Datenschutzrichtlinie, der KVKK-Informationshinweis und der anwendbare EU/EWR-Datenschutzhinweis.

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung berührt nicht automatisch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

MASSGEBLICHE SPRACHE

Diese Vereinbarung kann in verschiedene Sprachen übersetzt werden.

Da XPLORE WORK seinen Sitz in Türkiye hat, ist die türkische Fassung, soweit nach geltendem Recht zulässig, der grundlegende Referenztext dieser Vereinbarung.

Bei Auslegungsunterschieden zwischen der türkischen Fassung und einer Übersetzung kann die türkische Fassung maßgeblich sein.

Diese Bestimmung darf jedoch nicht so ausgelegt werden, dass dadurch:

* zwingend anwendbare Verbraucherschutzbestimmungen bestimmter Länder, • Informationen, die dem Nutzer zwingend in einer lokalen Sprache bereitgestellt werden müssen, • Transparenzpflichten nach EU/EWR-Recht oder • unverzichtbare gesetzliche Rechte des Nutzers aufgrund einer Übersetzung

aufgehoben werden.

Der Nutzer wird nicht gezwungen, einen Text in einer Sprache zu akzeptieren, die er nicht versteht; die Plattform kann Fassungen der Vereinbarung in unterstützten Sprachen anbieten.

STAATENIMMUNITÄT

Handelt ein Nutzer als Staat, öffentliche Einrichtung, souveräne Organisation oder in einer vergleichbaren Eigenschaft und verfügt er nach geltendem Recht über bestimmte gerichtliche oder vollstreckungsrechtliche Immunitäten, erklärt dieser Nutzer, dass er befugt ist, Partei dieser Vereinbarung zu werden und die Plattformdienste zu nutzen.

Soweit nach geltendem Recht und den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässig und soweit ein wirksamer Verzicht möglich ist, kann die betreffende Organisation hinsichtlich ihrer geschäftlichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung einen beschränkten Verzicht auf etwaige gerichtliche Immunitäten erklären.

Keine Bestimmung ist als Verzicht auf staatliche Immunitäten auszulegen, auf die nach geltendem Recht nicht verzichtet werden kann.

SONSTIGE BESTIMMUNGEN

XPLORE WORK kann seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung übertragen:

* auf ein verbundenes Unternehmen, • auf einen Rechtsnachfolger infolge einer Verschmelzung oder Übernahme, • auf eine Person, die das Unternehmen oder den betreffenden Dienst ganz oder zu einem wesentlichen Teil übernimmt.

Bei Übertragungen, die die Rechte des Nutzers wesentlich beeinträchtigen, werden die nach geltendem Recht erforderlichen Mitteilungen vorgenommen.

Der Nutzer darf sein Konto oder sein persönliches Nutzungsrecht aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von XPLORE WORK nicht auf Dritte übertragen.

Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts durch XPLORE WORK bedeutet keinen dauerhaften Verzicht auf dieses Recht.

Ein Verzicht ist nur in dem Umfang wirksam, in dem er ausdrücklich erklärt wurde.

Die Überschriften dieser Vereinbarung dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und bestimmen für sich allein nicht die rechtliche Auslegung der Bestimmungen.

Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung für unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt:

* wird die betreffende Bestimmung soweit angewendet, wie dies nach geltendem Recht zulässig ist, oder so ausgelegt, dass sie ihrem rechtmäßigen Zweck möglichst nahekommt; und • bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft.

Werden in dieser Vereinbarung Begriffe wie „einschließlich“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnliche Formulierungen verwendet, sind diese, sofern sich aus dem Zusammenhang nicht eindeutig etwas anderes ergibt, beispielhaft und nicht einschränkend zu verstehen.

Elektronische Aufzeichnungen können im Rahmen der anwendbaren beweisrechtlichen Vorschriften als Beweismittel verwendet werden; keine Aufzeichnung gilt jedoch aufgrund dieser Vereinbarung als absoluter oder unwiderlegbarer Beweis, sofern dies nach geltendem Recht nicht zulässig ist.

Durch die Nutzung der Plattformdienste erklärt der Nutzer, dass er diese Vereinbarung gelesen und verstanden hat und sich, soweit nach geltendem Recht zulässig, mit der Verbindlichkeit ihrer Bestimmungen einverstanden erklärt.

# RICHTLINIE A (ANHANG ZU DEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN) XPLORE WORK RICHTLINIEN ZUR NUTZUNG DER PLATTFORM

Diese XPLORE WORK Richtlinien zur Nutzung der Plattform („Richtlinien“) sind integraler Bestandteil der XPLORE WORK Nutzungsbedingungen und legen die Regeln für eine sichere, rechtmäßige, redliche und bestimmungsgemäße Nutzung der Plattformdienste fest.

XPLORE WORK kann diese Richtlinien im Einklang mit dem geltenden Recht, der Plattformsicherheit, technischen Anforderungen, Missbrauchsrisiken, der Sicherheit der Nutzer und der Weiterentwicklung der Dienste auslegen, anwenden und erforderlichenfalls ändern.

Wesentliche Änderungen, die die Rechte oder Pflichten der Nutzer erheblich beeinflussen, werden den Nutzern in den Fällen und auf die Weise mitgeteilt, wie dies nach geltendem Recht erforderlich ist.

Unbeschadet der sonstigen Rechte, die XPLORE WORK nach den Nutzungsbedingungen und dem geltenden Recht zustehen, kann XPLORE WORK, sofern eine angemessene Einschätzung vorliegt, dass der Nutzer, seine autorisierten Vertreter oder das betreffende Organisationskonto gegen diese Richtlinien verstoßen haben, unter Berücksichtigung der Art, Schwere, Wiederholung und des durch den Verstoß verursachten Risikos verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen und insbesondere:

* betreffende Inhalte entfernen oder den Zugriff darauf sperren, • die Sichtbarkeit oder Verbreitung von Inhalten einschränken, • deren Verbreitung in Empfehlungs- oder Ranking-Systemen reduzieren, • bestimmte Plattformfunktionen vorübergehend einschränken, • den Zugang zu Premium-Diensten aussetzen, • den Status oder das Abzeichen eines verifizierten Kontos entziehen, • soweit anwendbar, den Zugang zu Auktionen einschränken, • Work-Beiträge entfernen, • Nachrichtenfunktionen vorübergehend beschränken, • API-Zugänge einschränken oder widerrufen, • das Konto vorübergehend sperren oder • bei schwerwiegenden, wiederholten oder gesetzlich erforderlichen Fällen den Zugang zur Plattform dauerhaft beenden.

Bei einer akuten Sicherheitsbedrohung, Betrug, Kontoübernahme, Gefährdung der Kindersicherheit, schwerwiegenden rechtswidrigen Handlungen, Schadsoftware, Verstößen gegen Sanktionen oder bei einem erheblichen Schadensrisiko für andere Nutzer kann XPLORE WORK vorübergehende Schutzmaßnahmen ohne vorherige Mitteilung ergreifen.

Soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist, wird dem Nutzer eine grundlegende Begründung der jeweiligen Entscheidung sowie Informationen über verfügbare Einspruchs- oder Rechtsbehelfsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt.

Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, im Rahmen dessen, was vernünftigerweise und rechtmäßig von ihm verlangt werden kann, mit XPLORE WORK bei der Untersuchung möglicher Verstöße, der Prüfung von Sicherheitsvorfällen, der Verhinderung betrügerischer Aktivitäten, der Bewertung von Daten- oder Kontosicherheitsvorfällen sowie der Erfüllung geltender gesetzlicher Verpflichtungen zusammenzuarbeiten.

Die folgenden Aktivitäten sind untersagt:

1. VERLETZUNG DER PLATTFORMSICHERHEIT

A. Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, Sicherheitslücken in Systemen, Servern, Netzwerkinfrastrukturen, API-Systemen, Datenbanken oder Sicherheitsebenen, welche die XPLORE WORK Dienste hosten oder unterstützen, weder zu untersuchen, zu scannen, zu testen, auszunutzen noch unbefugt in diese einzugreifen, sofern dies nicht ausdrücklich von XPLORE WORK genehmigt wurde oder durch zwingende Bestimmungen des geltenden Rechts erlaubt ist, die vertraglich nicht eingeschränkt werden können.

Dieses Verbot umfasst insbesondere:

* nicht autorisierte Schwachstellenscans, • automatisierte Schwachstellenanalysen, • nicht autorisierte Penetrationstests, • Eingriffe in die Netzwerkinfrastruktur, • Manipulation des Datenverkehrs, • Umgehung oder Überlastung von Sicherheitsmechanismen und • sonstige technische Eingriffe, die die Sicherheit oder Integrität der Plattforminfrastruktur gefährden können.

Sollte XPLORE WORK künftig ein Programm zur Meldung von Sicherheitslücken, ein Bug-Bounty-Programm oder ein vergleichbares autorisiertes Sicherheitsforschungsprogramm anbieten, gelten Aktivitäten, die gemäß den besonderen Bedingungen eines solchen Programms durchgeführt werden, nicht als Verstoß gegen dieses Verbot.

B. Der Nutzer verpflichtet sich, nicht rechtswidrig oder unbefugt in den normalen Betrieb der XPLORE WORK Dienste einzugreifen, Plattformsoftware nicht außerhalb der nach geltendem Recht zulässigen Grenzen zurückzuentwickeln, Sicherheitsmaßnahmen nicht zu umgehen und keine Aktivitäten durchzuführen, die auf einen unbefugten Zugriff auf Plattformsysteme abzielen.

Dieses Verbot umfasst insbesondere:

* das Umgehen von Authentifizierungsmechanismen, • die unbefugte Manipulation von API-Schlüsseln oder Zugriffstoken, • das Erzeugen gefälschter oder böswilliger Systemanfragen, • das Deaktivieren von Zugriffskontrollen, • den Zugriff auf Konten anderer Nutzer, • Versuche zur Rechteausweitung und • sonstige technische Handlungen, die darauf abzielen, Betriebs- oder Sicherheitsmechanismen der Plattform zu beeinträchtigen.

Rechte auf Interoperabilität, Sicherheitsforschung oder ähnliche Tätigkeiten, die nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig sind und vertraglich nicht ausgeschlossen werden können, bleiben unberührt.

C. Der Nutzer darf keine Aktivitäten durchführen, die darauf abzielen, die Integrität, Leistung, Sicherheit oder Verfügbarkeit der XPLORE WORK Dienste, Dateninfrastrukturen, Nachrichtensysteme, soweit anwendbar Auktionsdienste, Work-Feed-Systeme, API-Infrastrukturen oder anderer mit der Plattform verbundener technischer Dienste zu beeinträchtigen.

Dieses Verbot umfasst insbesondere:

* Denial-of-Service- oder Distributed-Denial-of-Service-Angriffe, • die vorsätzliche Erzeugung übermäßigen Datenverkehrs, • das Aufbrauchen von Systemressourcen, • den Missbrauch von Dienstkapazitäten, • das Belastung des Systems durch künstlich erzeugte Nutzeraktivitäten und • Eingriffe, die die normale Nutzung der Plattform durch andere Nutzer verhindern können.

D. Der Nutzer darf nicht versuchen, ohne entsprechende Berechtigung über die XPLORE WORK Dienste übertragene Daten zu entschlüsseln, abzuhören, abzufangen, aufzuzeichnen, zu verändern oder zu manipulieren.

Dieses Verbot umfasst insbesondere:

* das Abfangen von Daten anderer Nutzer, • unbefugtes Netzwerk-Monitoring, • das rechtswidrige Umgehen von Verschlüsselungs- oder Sicherheitssystemen, • die unbefugte Überwachung des Nachrichtenverkehrs und • böswillige Eingriffe in den Datenfluss zwischen der Plattform und den Geräten der Nutzer.

Rechte des Nutzers auf Zugriff, Download oder Datenübertragbarkeit in Bezug auf seine eigenen Kommunikationsinhalte oder Daten nach geltendem Recht bleiben unberührt.

E. Der Nutzer darf nicht mit dem Ziel handeln, die Infrastruktur von XPLORE WORK vorsätzlich zu überlasten, Systemressourcen zu missbrauchen oder die Kontinuität der Dienste zu gefährden.

Dieses Verbot umfasst insbesondere:

(i) die Erzeugung unbefugten und ungewöhnlichen Datenverkehrs durch automatisierte Bots, Scraper/Datenextraktionswerkzeuge oder Massensysteme für Anfragen; (ii) den Versuch, API-Nutzungslimits, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder technische Zugriffskontingente zu überschreiten oder zu umgehen; (iii) die Nutzung der Plattformdienste als zweckfremde Infrastruktur zur Massenspeicherung oder -verteilung von Daten, sofern dies nicht ausdrücklich gestattet ist; (iv) die Erzeugung gefälschter Aufrufe, Follower, Likes, Gebote, Klicks oder anderer manipulativer Nutzeraktivitäten.

Stellt XPLORE WORK solche Aktivitäten fest oder besteht ein begründeter Sicherheitsverdacht, kann XPLORE WORK je nach Art des Verstoßes den Zugriff einschränken, API-Schlüssel vorübergehend oder dauerhaft widerrufen, betreffende Funktionen aussetzen oder bei schweren und wiederholten Verstößen das Konto beenden.

2. UNZULÄSSIGE AKTIVITÄTEN

A. Der Nutzer darf seine Identität oder geschäftliche Eigenschaft nicht irreführend darstellen, nicht unbefugt im Namen einer anderen Person, Organisation, Marke oder eines verifizierten Kontos handeln, nicht mit Täuschungsabsicht ein falsches Konto erstellen und nicht den Eindruck erwecken, dass eine tatsächlich nicht bestehende Partnerschaft, Sponsorenschaft, Billigung, Verifizierung, Vertretungsbeziehung oder offizielle Verbindung zu XPLORE WORK besteht.

Dieses Verbot umfasst insbesondere:

* die Erstellung gefälschter Unternehmensprofile, • irreführende Markennutzung, • die Eröffnung von Konten, die andere Personen oder Organisationen imitieren, • die unbefugte Erweckung des Eindrucks einer verifizierten Organisation, • die Vorlage gefälschter oder veränderter Verifizierungsdokumente, • die Veröffentlichung wesentlich irreführender Unternehmensinformationen und • sonstige Manipulationen von Identität oder geschäftlichem Status zur Täuschung von Nutzern.

Der Nutzer darf ferner das Vertrauen anderer Nutzer nicht missbrauchen, keine geschäftliche Täuschung begehen und Nutzer nicht durch wesentlich falsche Informationen in die Irre führen.

Parodie, Kommentar, Kritik oder vergleichbare rechtlich geschützte Nutzungen werden gesondert beurteilt, soweit sie Nutzer nicht über eine offizielle Verbindung zu einer anderen Person oder Organisation täuschen.

B. Der Nutzer darf persönliche, private, vertrauliche oder geschäftlich geschützte Informationen anderer Personen ohne gültige Rechtsgrundlage, Einwilligung oder Berechtigung weder erheben, veröffentlichen, verarbeiten, speichern noch an Dritte weitergeben.

Dieses Verbot umfasst, soweit anwendbar:

* Kontoinformationen, • Kontaktdaten, • Finanzinformationen, • Identitätsdokumente, • sensible Standortdaten, • Inhalte privater Nachrichten, • vertrauliche Unternehmensdokumente und • andere personenbezogene oder vertrauliche Informationen.

Der Nutzer darf die XPLORE WORK Dienste nicht verwenden, um anonymisierte Personen rechtswidrig erneut zu identifizieren, Nutzer unbefugt systematisch zu überwachen oder sensible Profile entgegen dem anwendbaren Datenschutzrecht zu erstellen.

Datenverarbeitungen, die der Nutzer auf einer gültigen Rechtsgrundlage zur Erfüllung eigener rechtlicher Verpflichtungen vornimmt, werden im Rahmen dieser Bestimmung gesondert beurteilt.

C. Der Nutzer darf die XPLORE WORK Dienste nicht verwenden, um andere Personen rechtswidrig zu verfolgen, zu überwachen, zu belästigen, einzuschüchtern, zu bedrohen, zu mobben oder deren physische oder digitale Sicherheit ernsthaft zu gefährden.

Dieses Verbot umfasst insbesondere:

* organisierte oder wiederholte Belästigung, • koordinierte Zielmarkierung oder Hetze gegen bestimmte Personen, • rechtswidrige Drohungen, • ernsthafte Aufrufe zu Gewalt, • die Offenlegung personenbezogener Informationen mit Schädigungsabsicht und • andere Aktivitäten, die die Sicherheit der Nutzer erheblich gefährden.

Bei Aktivitäten, welche die Sicherheit der Nutzer gefährden, kann XPLORE WORK betreffende Inhalte entfernen, deren Sichtbarkeit oder Kommunikationsfunktionen einschränken, das Konto sperren und bei Vorliegen einer gültigen Rechtsgrundlage mit zuständigen Behörden zusammenarbeiten.

D. Der Nutzer darf die XPLORE WORK Dienste nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden.

Dieses Verbot umfasst insbesondere:

* Geldwäsche, • Terrorismusfinanzierung, • Verstöße gegen anwendbare Sanktionen, • Fälschung, • Betrug, • rechtswidrigen Handel, • rechtswidrige Ein- oder Ausfuhr, • Steuerhinterziehung, • illegale Investitions- oder Finanzsysteme und • Aktivitäten zur Täuschung oder Schädigung von Nutzern.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, die auf seine Tätigkeiten anwendbaren nationalen und internationalen Sanktionen, Embargos, Exportkontroll- und Handelsvorschriften einzuhalten.

E. Der Nutzer darf Zugriffskontrollen oder technische Beschränkungen nicht umgehen, um über andere als die von XPLORE WORK bereitgestellten offiziellen Clients, Benutzeroberflächen, dokumentierten APIs oder ausdrücklich autorisierten Integrationen auf die Plattform zuzugreifen.

Dieses Verbot umfasst insbesondere:

* das Umgehen von Sicherheitsmechanismen durch nicht autorisierte Clients, welche die Plattform nachahmen, • unbefugte Massendatenextraktion, • unbefugten Zugriff auf private oder nicht dokumentierte APIs, • die böswillige Manipulation von Systemaufrufen und • Daten-Scraping zur Umgehung von Zugriffsbeschränkungen.

Aktivitäten, die nach geltendem Recht ausdrücklich erlaubt sind und vertraglich nicht eingeschränkt werden können, bleiben unberührt.

F. Der Nutzer darf auf der Plattform keine versteckten Texte, manipulativen Schlüsselwörter, irreführenden Metadaten, unsichtbaren Tags oder vergleichbaren Methoden verwenden, um Empfehlungs-, Such-, Ranking- oder Moderationssysteme der Plattform zu täuschen.

Dieses Verbot gilt für:

* Work-Beiträge, • Produkt- oder Dienstleistungsanzeigen, • Auktionsinhalte, • Organisationsprofile, • Kommentare und • sonstige Nutzerinhalte.

Legitime Suchmaschinenoptimierung, korrekte Produktklassifizierung oder die normale Nutzung von durch die Plattform ausdrücklich unterstützten Tagging-Werkzeugen fällt nicht unter dieses Verbot.

G. Der Nutzer darf die Plattformdienste nicht vorsätzlich dazu verwenden, öffentliche Panik hervorzurufen, falsche Notfälle zu erzeugen, öffentliche Sicherheitssysteme zu missbrauchen oder die körperliche Sicherheit von Personen ernsthaft zu gefährden.

Diese Bestimmung darf nicht dazu verwendet werden, legitime Nachrichten, Warnungen, Kritik, Forschung oder rechtlich geschützte Äußerungen im öffentlichen Interesse allein deshalb zu verbieten, weil sie störend oder kritisch sind.

H. Der Nutzer darf die Plattformdienste nicht dazu verwenden, Personen oder Gruppen in einer nach geltendem Antidiskriminierungsrecht verbotenen Weise aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Nationalität, Religion oder Weltanschauung, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderen nach anwendbarem Recht geschützten Merkmalen rechtswidrig zu diskriminieren.

Diese Bestimmung ist nicht so auszulegen, dass rechtmäßige positive Maßnahmen, gesetzlich zulässige berufliche Anforderungen oder sonstige nach geltendem Recht zulässige unterschiedliche Behandlungen verboten werden.

I. Der Nutzer darf auf der Plattform angezeigte Urheberrechtshinweise, Markenkennzeichnungen, Lizenzinformationen, rechtliche Hinweise oder andere Eigentumsvermerke nicht in einer Weise entfernen, verbergen oder ändern, die hinsichtlich Herkunft oder Rechteinhaberschaft irreführend wirkt.

J. Der Nutzer darf die XPLORE WORK Dienste oder von der Plattform erhaltene geschützte Inhalte außerhalb der durch geltendes Recht oder XPLORE WORK ausdrücklich gestatteten Nutzungen nicht verwenden, um:

* diese systematisch zu kopieren, • weiterzuverbreiten, • wesentliche Teile der Plattform zu vervielfältigen, • eine nicht autorisierte kommerzielle Datenbank aufzubauen, • geschützte Datensätze in großem Umfang zu extrahieren oder • Plattforminhalte zur wesentlichen Datenquelle eines unabhängigen konkurrierenden Dienstes zu machen.

Dieses Verbot kann missbräuchliche Formen von:

* Massendaten-Scraping, • systematischem Datendownload, • massenhafter Vervielfältigung geschützter Inhalte und • kommerziellem Data Mining

umfassen.

Rechte des Nutzers auf Download eigener Daten, Datenübertragbarkeit oder andere ausdrücklich nach geltendem Recht gewährte Rechte bleiben unberührt.

K. Der Nutzer darf sein Plattformkonto, sein persönliches Premium-Mitgliedschaftsrecht, API-Zugangsdaten oder Privilegien eines verifizierten Kontos ohne vorherige schriftliche Zustimmung von XPLORE WORK nicht an Dritte verkaufen, vermieten, übertragen oder zum Gegenstand eines nicht autorisierten Zugangsdienstes machen.

Von XPLORE WORK bereitgestellte Funktionen zur Verwaltung autorisierter Nutzer und Vertreter bei Unternehmenskonten fallen nicht unter dieses Verbot.

3. UNZULÄSSIGE KOMMUNIKATION

A. Der Nutzer darf die XPLORE WORK Dienste nicht entgegen den anwendbaren Vorschriften über elektronische Kommunikation, Datenschutz, Direktmarketing, Werbung, Verbraucherschutz oder unerwünschte Kommunikation nutzen.

Dieses Verbot umfasst insbesondere rechtswidrige:

* unerwünschte Werbenachrichten, • Kettennachrichten, • massenhafte Werbemitteilungen, • irreführende geschäftliche Angebote, • falsche Investitionsankündigungen, • täuschende Kampagnen, • automatisiert erzeugte irreführende Marketingnachrichten und • massenhafte Direktmarketingaktivitäten ohne erforderliche Rechtsgrundlage oder Erlaubnis.

Der Nutzer darf Nachrichtensysteme, Work-Beiträge, Organisationsprofile, Produktanzeigen, Auktionssysteme oder Kommentarbereiche außerdem nicht verwenden für:

* die Weiterleitung zu rechtswidrigen Zahlungssystemen, • Betrug, • illegale Investitionssysteme, • Pyramidensysteme oder rechtswidrige Multi-Level-Marketing-Systeme oder • täuschende Geschäftsbeziehungen.

Die Weitergabe von externen Kommunikations- oder Zahlungsmethoden ist für sich genommen nicht verboten; verboten ist jedoch deren Nutzung zum Zweck des Betrugs, der missbräuchlichen Umgehung von Sicherheitsmechanismen der Plattform oder zur Durchführung rechtswidriger Transaktionen.

B. Der Nutzer darf über die XPLORE WORK Dienste keine:

* Viren, • Würmer, • Trojaner, • Spyware, • Ransomware, • schädliche Skripte, • Werkzeuge zum Diebstahl von Zugangsdaten, • nicht autorisierte Datenerfassungssoftware oder • andere bösartige Technologien, die darauf ausgelegt sind, der Plattforminfrastruktur, Nutzergeräten oder Drittsystemen Schaden zuzufügen,

hochladen, übertragen, verbreiten oder ausführen.

Dieses Verbot gilt für Links, Mediendateien, API-Aufrufe, Integrationen, Dokument-Uploads, Work-Beiträge, Nachrichten und andere digitale Kommunikationswege.

Bei einem begründeten Verdacht auf schädliche Aktivitäten kann XPLORE WORK betreffende Inhalte unter Quarantäne stellen oder entfernen, Links blockieren, das Konto vorübergehend sperren und, soweit rechtlich erforderlich, mit zuständigen Behörden zusammenarbeiten.

C. Außerhalb von Funktionen, die XPLORE WORK ausdrücklich erlaubt, oder rechtmäßiger geschäftlicher Kommunikation nach anwendbarem Recht darf der Nutzer keine unbefugten massenhaften kommerziellen Nachrichten an Plattformnutzer senden und keine über die Plattform erhaltenen personenbezogenen Daten für rechtswidriges Direktmarketing verwenden.

Dieses Verbot umfasst insbesondere:

* Spam-Bots, • nicht autorisierte automatische Nachrichtensysteme, • unerlaubte massenhafte Angebotsverteilung, • den Aufbau nicht autorisierter Marketingdatenbanken aus Nutzerkontaktdaten und • automatische Kommunikationssysteme, die Nutzer täuschend oder manipulativ ansprechen.

Die rechtmäßige Nutzung von Funktionen, die von der Plattform ausdrücklich zur geschäftlichen Kommunikation oder zur Herstellung von B2B-Kontakten angeboten werden, ist nicht untersagt, sofern die jeweiligen Nutzungsregeln und das geltende Recht eingehalten werden.

D. Der Nutzer darf keine Aktivitäten durchführen, die darauf abzielen, die Öffentlichkeit oder Plattformsysteme durch folgende Mittel über XPLORE WORK, Plattformmitarbeiter, Geschäftspartner, verifizierte Organisationen oder andere Nutzer zu täuschen:

* Netzwerke gefälschter Konten, • koordinierte gefälschte Bewertungen, • künstliche Interaktionen, • organisierte täuschende Inhaltskampagnen, • Identitätsvortäuschung oder • technische Manipulation.

Diese Bestimmung darf nicht dazu verwendet werden, rechtmäßige Kritik, Beschwerden, Rezensionen, Kommentare, Nachrichten, Verbraucherbewertungen oder sonstige legitime Äußerungen über XPLORE WORK, seine Mitarbeiter, Geschäftspartner oder andere Nutzer zu verbieten.

Stellt XPLORE WORK koordinierte und täuschende Manipulationsaktivitäten fest, kann XPLORE WORK im Verhältnis zur Art des Verstoßes betreffende Inhalte entfernen, den Zugriff einschränken, den Status eines verifizierten Kontos ändern oder das Konto sperren.

4. UNZULÄSSIGE INHALTE

A. Der Nutzer ist für die Rechtmäßigkeit der Nutzerinhalte verantwortlich, die er über die Plattform erstellt, hochlädt, veröffentlicht, teilt, übermittelt oder zugänglich macht, sowie dafür, dass er berechtigt ist, diese Inhalte auf der Plattform zu verwenden oder zu teilen.

Auf der Plattform veröffentlichte Inhalte müssen den jeweils anwendbaren:

* Rechtsvorschriften, • Rechten Dritter, • Datenschutzbestimmungen, • Rechten des geistigen Eigentums, • diesen Nutzungsbedingungen und • anwendbaren Community-Richtlinien

entsprechen.

Folgende Inhalte sind untersagt:

(i) Inhalte, die Urheberrechte, Markenrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Datenbankrechte oder andere Rechte des geistigen Eigentums rechtswidrig verletzen;

(ii) Inhalte, für deren Weitergabe, Verbreitung oder Veröffentlichung der Nutzer nicht über die erforderlichen Rechte oder Befugnisse verfügt;

(iii) Inhalte, die ohne gültige Rechtsgrundlage oder Genehmigung personenbezogene Daten, Identitätsdokumente, Finanzinformationen, private Kommunikation oder vertrauliche Geschäftsinformationen Dritter offenlegen;

(iv) Inhalte, die sexuellen Missbrauch oder sexuelle Ausbeutung von Kindern enthalten, ermöglichen, fördern oder die Sicherheit von Kindern ernsthaft gefährden;

(v) Inhalte, die Betrug, Fälschung, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, rechtswidrigen Handel, Verstöße gegen Sanktionen oder andere illegale Finanzaktivitäten fördern oder erleichtern;

(vi) Inhalte, die rechtswidrige Propaganda terroristischer Organisationen, ernsthafte Gewaltandrohungen, organisierte Kriminalität oder die Begehung von Gewaltstraftaten fördern;

(vii) Inhalte, die rechtswidrige Hassrede, ernsthafte Drohungen, gezielte Belästigung, Mobbing oder eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit von Personen enthalten;

(viii) Inhalte, die Kinder mit sexuellem Material in Verbindung bringen, nicht einvernehmliche sexuelle Inhalte, sexuelle Ausbeutung oder pornografisches/explizit sexuelles Material enthalten, das nach geltendem Recht oder Plattformrichtlinien verboten ist;

(ix) Inhalte mit Schadsoftware, schädlichem Code, Werkzeugen zum Diebstahl von Zugangsdaten oder anderen Technologien, welche die Sicherheit von Nutzern oder Systemen gefährden;

(x) bewusst oder zu Täuschungszwecken verwendete falsche HS/GTİP/NACE-Klassifizierungen, gefälschte Produktbeschreibungen, wesentlich irreführende Preis- oder Produktinformationen sowie Inhalte, die Nutzer bei geschäftlichen Transaktionen täuschen sollen;

(xi) gefälschte Kommentare, gekaufte oder koordinierte falsche Bewertungen, künstliche Interaktionen oder Inhalte, die zur Täuschung von Ranking-Systemen der Plattform erstellt wurden;

(xii) erneut hochgeladene Versionen von Inhalten, die XPLORE WORK wegen Verstoßes gegen geltendes Recht oder Plattformrichtlinien entfernt oder eingeschränkt hat, wenn der erneute Upload dazu dient, die entsprechende Beschränkung zu umgehen.

Allein der Umstand, dass ein Inhalt eine falsche, umstrittene, kritische oder unpopuläre Meinung enthält, bedeutet nicht, dass er nach dieser Bestimmung verboten ist. Inhalte werden unter Berücksichtigung des geltenden Rechts, des Kontexts, des von ihnen ausgehenden Risikos und der einschlägigen Plattformrichtlinien bewertet.

XPLORE WORK kann zur Inhaltsmoderation verwenden:

* automatisierte Systeme, • KI-gestützte Klassifizierungs- oder Erkennungssysteme, • Meldungen von Nutzern und • autorisierte menschliche Überprüfung.

Auf Grundlage dieser Systeme können Inhalte gekennzeichnet, klassifiziert, in ihrer Verbreitung eingeschränkt, zur Überprüfung vorgelegt oder entfernt werden, wenn festgestellt wird, dass sie gegen anwendbare Regeln verstoßen.

Die Verwendung automatisierter Systeme bedeutet nicht, dass jede automatische Kennzeichnung eine endgültige Feststellung eines Verstoßes darstellt.

Soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist, wird der Nutzer über die wesentlichen Gründe einer Moderationsentscheidung und verfügbare Einspruchsmöglichkeiten informiert.

5. VERBOTENE NUTZUNGEN

A. Kein XPLORE WORK Dienst darf für folgende Zwecke verwendet werden:

(i) Ohne erforderliche Lizenz, Befugnis oder berufliche Qualifikation lizenzpflichtige rechtliche, medizinische, finanzielle, investitionsbezogene, versicherungsbezogene oder sonstige regulierte professionelle Dienstleistungen in irreführender Weise anzubieten oder den Eindruck zu erwecken, dass solche Dienstleistungen befugt erbracht werden;

Allgemeine Informationen, Bildungsinhalte, der Austausch beruflicher Erfahrungen oder die Herstellung professioneller Kontakte zwischen Nutzern auf der Plattform sind für sich genommen nicht verboten, sofern sie dem geltenden Recht und den einschlägigen Plattformregeln entsprechen.

(ii) entgegen geltendem Recht Systeme zu erstellen oder zu betreiben, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhen und Entscheidungen treffen, welche den Zugang von Personen zu Beschäftigung, Krediten, Bildung, Versicherungen, wesentlichen öffentlichen Leistungen oder vergleichbaren wichtigen Rechten und Chancen bestimmen und für diese Personen rechtliche oder ähnlich erhebliche Auswirkungen haben;

(iii) eine nach geltendem KI- oder sektorspezifischem Recht ausdrücklich verbotene KI-Anwendung durchzuführen oder ein als „Hochrisiko“-System reguliertes System über die Plattformdienste zu betreiben, ohne die erforderlichen gesetzlichen Pflichten zu erfüllen;

Die bloße Einstufung einer Nutzung als „Hochrisiko“ nach geltendem Recht führt nicht automatisch zu einem absoluten Verbot auf der Plattform, sofern das betreffende Recht diese Nutzung unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zulässt.

(iv) Wahlen, Referenden oder andere demokratische Prozesse rechtswidrig zu manipulieren oder durch falsche Identitätsnetzwerke, koordinierte Täuschung, Wählerunterdrückung oder andere rechtswidrige Mittel demokratische Entscheidungen von Personen zu beeinflussen;

Diese Bestimmung verbietet nicht für sich genommen rechtmäßige politische Meinungsäußerung, Berichterstattung, öffentliche Debatte, Forschung oder legitime Wahlkampftätigkeit.

(v) von künstlicher Intelligenz erzeugte oder wesentlich veränderte Inhalte in Fällen, in denen nach geltendem Recht oder durch die Plattform eine Kennzeichnung ausdrücklich erforderlich ist, mit dem Ziel einer wesentlichen Täuschung von Nutzern als echte menschliche Inhalte, echte Ereignisaufzeichnungen oder unveränderte Inhalte darzustellen;

Die Nutzung künstlicher Intelligenz zur Inhaltserstellung ist für sich genommen nicht verboten.

(vi) Social-Engineering-Aktivitäten durchzuführen, um Zugangsdaten zu erlangen, Betrug zu begehen, unbefugten Zugriff zu ermöglichen oder Nutzer zu Handlungen zu verleiten, die ihre Sicherheit gefährden;

(vii) manipulative Systeme zu verwenden, die darauf abzielen, Alter, Behinderung, wirtschaftliche Lage oder andere Schwächen von Nutzern rechtswidrig auszunutzen, deren Entscheidungsfähigkeit wesentlich zu beeinträchtigen und dadurch erheblichen Schaden zu verursachen.

B. Darüber hinaus verstoßen folgende Aktivitäten gegen diese Richtlinien:

(i) der Versuch, technische Schutzmaßnahmen, Sicherheitsebenen, Verifizierungssysteme oder Zugriffsmechanismen, die zum Schutz der XPLORE WORK Dienste eingerichtet wurden, unbefugt zu deaktivieren oder zu umgehen;

(ii) die täuschende Nachahmung anderer Personen, Organisationen, Marken oder verifizierter Konten oder die unbefugte Durchführung von Handlungen in deren Namen;

(iii) die Täuschung von Nutzern oder Plattformsystemen durch Netzwerke gefälschter Konten, koordinierte künstliche Interaktionen, Identitätsvortäuschung, gefälschte Dokumente, manipulierte Geschäftsunterlagen oder vergleichbare täuschende Methoden;

Die Veröffentlichung einer Meinung, Nachricht oder Behauptung, die als falsch angesehen wird, gilt nicht allein aufgrund der Bezeichnung als „Desinformation“ als verboten. Für Maßnahmen muss eine hinreichende Grundlage nach geltendem Recht oder einer spezielleren Plattformregel bestehen.

(iv) der Versuch, Plattformalgorithmen oder Rankingsysteme mittels täuschender Methoden zu manipulieren, um künstliche Sichtbarkeit, falsche Popularität, künstliche Nachfrage oder irreführende Nutzerinteraktionen zu erzeugen;

(v) die Durchführung koordinierter Betrugsaktivitäten, gefälschter Gebote, gefälschter Bewertungen oder anderer manipulativer Aktivitäten über Work-Beiträge, Auktionssysteme, Kommentarbereiche, Anzeigen oder Nachrichtendienste;

(vi) die Weiterleitung von Plattformnutzern zu betrügerischen Zahlungssystemen, nicht registrierten oder rechtswidrigen Handelsaktivitäten oder Finanztransaktionen, die gegen anwendbare Vorschriften verstoßen.

Keine Bestimmung dieser Richtlinien ist so auszulegen, dass unverzichtbare Rechte des Nutzers nach geltendem Recht, rechtmäßige Kritik und Meinungsfreiheit, Datenschutzrechte, Verbraucherrechte oder von der Plattform ausdrücklich erlaubte legitime geschäftliche Aktivitäten aufgehoben werden.

Bei der Anwendung dieser Richtlinien handelt XPLORE WORK im Rahmen der Nutzungsbedingungen, der einschlägigen Community-Richtlinien und des geltenden Rechts.

# ANHANG 2 (ANHANG ZU DEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN) ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR VERWALTETE DIENSTE VON XPLORE WORK

Diese Ergänzenden Bedingungen für Verwaltete Dienste von XPLORE WORK („Ergänzende Bedingungen“) sind integraler Bestandteil der XPLORE WORK Nutzungsbedingungen.

Vorbehaltlich dessen, dass die betreffenden Dienste in dem Land oder der Region, in dem bzw. der Sie ansässig sind, angeboten werden und verfügbar sind, gelten diese Ergänzenden Bedingungen für die von XPLORE WORK bereitgestellte Verwaltung von Unternehmenskonten, Systeme zur Unternehmensorganisation, Verwaltung von Unternehmens-Dashboards, Infrastrukturen zur Teamberechtigung, Premium-Geschäftstools, Systeme für verifizierte Organisationen, API-Zugänge, Datenverwaltungstools, soweit anwendbar Auktionsverwaltungssysteme, zentrale Unternehmensverwaltung, Mehrbenutzer-Organisationsstrukturen, Systeme zur internen Befugnisübertragung, Unternehmensnachrichtendienste, Infrastrukturen für Geschäftsanalysen, Administrator-Dashboards, Verwaltung von Masseninhalten, Systeme zur Verarbeitung geschäftlicher Daten, Cloud-Speicherfunktionen und ähnliche von XPLORE WORK angebotene Unternehmensdienste (zusammen die „Verwalteten Dienste“).

Begriffe mit Großbuchstaben, die in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht gesondert definiert sind, haben die ihnen in den Nutzungsbedingungen zugewiesene Bedeutung.

Besteht zwischen diesen Ergänzenden Bedingungen und den Nutzungsbedingungen ein Widerspruch ausschließlich in Bezug auf die Verwalteten Dienste, gelten vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen diese Ergänzenden Bedingungen für den betreffenden Verwalteten Dienst.

1. DEFINITIONEN

In diesen Ergänzenden Bedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:

„Organisation“ bezeichnet ein Unternehmen, eine juristische Person, einen Betrieb, eine Institution oder eine sonstige geschäftliche Organisation, die die Verwalteten Dienste im Rahmen ihrer geschäftlichen, beruflichen oder institutionellen Tätigkeiten nutzt.

„Administratoren“ bezeichnet Mitarbeiter, Führungskräfte, Vertreter oder autorisierte Dienstleister innerhalb der Organisation, die befugt sind, die Verwalteten Dienste zu verwalten, Nutzer hinzuzufügen oder zu entfernen, Organisationseinstellungen zu ändern, Premium-Dienste zu verwalten, soweit anwendbar Auktionssysteme zu verwalten, API-Zugänge zu konfigurieren, Datenverwaltung durchzuführen, Geschäftsanalysesysteme zu nutzen oder Unternehmensvorgänge auf der Plattform durchzuführen.

„Autorisierte Nutzer“ bezeichnet Mitarbeiter, Führungskräfte, Berater, Vertragsmitarbeiter, Vertreter, Dienstleister oder andere Nutzer, denen die Organisation gestattet hat, im Namen der Organisation auf die XPLORE WORK Dienste zuzugreifen.

„Autorisierte Geräte“ bezeichnet Computer, Mobilgeräte, Server oder andere digitale Systeme, die Eigentum der Organisation sind, von der Organisation verwaltet werden oder deren Nutzung die Organisation für den Zugriff auf die Verwalteten Dienste gestattet hat.

„Verwaltete Konten“ bezeichnet Unternehmenskonten, Geschäftsprofile, verifizierte Organisationskonten, Organisations-Dashboards, Geschäftsverwaltungskonten oder vergleichbare digitale Zugriffsstrukturen, die im Rahmen der Verwalteten Dienste erstellt oder verwaltet werden.

„Dienstleister“ bezeichnet eine dritte Person oder Organisation, die im Namen der Organisation technische Dienstleistungen, Datenverarbeitung, Infrastrukturunterstützung, Beratung, Werbeverwaltung, API-Verwaltung, Integration oder ähnliche Dienstleistungen erbringt.

„Masseninhalte“ bezeichnet Produktkataloge, Medieninhalte, soweit anwendbar Auktionsdaten, HS/GTİP/NACE-Datensätze, geschäftliche Mediendateien, Analyseinhalte oder sonstige digitale Materialien, die von der Organisation in großen Mengen hochgeladen, importiert, verwaltet oder verteilt werden.

2. NUTZUNG DER VERWALTETEN DIENSTE

2.1 Allgemeine Bestimmungen

Die Organisation erkennt an, dass die Verwalteten Dienste abhängig vom jeweiligen Abonnementplan, der Region, der technischen Verfügbarkeit und den Plattformfunktionen Zugang zu den von XPLORE WORK angebotenen erweiterten Unternehmensinfrastrukturen, Organisationssystemen, Datenverwaltungstools, Geschäftsanalysediensten, API-Zugängen, Strukturen für verifizierte Organisationen, Premium-Geschäftssystemen, Mehrbenutzer-Organisations-Dashboards, Auktionsverwaltungsinfrastrukturen, zentralen Unternehmensverwaltungsdiensten, Tools zur Massendatenverarbeitung, KI-gestützten Funktionen, Diensten für geschäftliche Sichtbarkeit und anderen Unternehmenskomponenten der Plattform ermöglichen können.

Die Organisation darf die Verwalteten Dienste ausschließlich für legitime geschäftliche, berufliche, organisatorische und operative Zwecke nutzen, die gemäß den Nutzungsbedingungen, diesen Ergänzenden Bedingungen und den von XPLORE WORK veröffentlichten anwendbaren Plattformregeln zulässig sind.

Die Nutzung der Verwalteten Dienste:

* für rechtswidrige Aktivitäten, • für Betrug oder Fälschung, • für manipulative Geschäftstransaktionen, • in Systemen zur Täuschung von Nutzern, • für unbefugtes Data Mining, • für wettbewerbsrechtswidrige Aktivitäten, • zur rechtswidrigen Umgehung von Sanktionen oder Exportkontrollen oder • in einer Weise, die die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform gefährdet,

ist untersagt.

Die Organisation ist dafür verantwortlich, bei der Nutzung der Verwalteten Dienste die auf sie und die jeweilige Tätigkeit anwendbaren Rechtsvorschriften einzuhalten. Dazu gehören, soweit anwendbar, Datenschutz, elektronische Kommunikation, Verbraucherschutz, elektronischer Geschäftsverkehr, Werbung, Wettbewerb, Steuern, Exportkontrollen, Wirtschaftssanktionen und sonstige geschäftliche Vorschriften.

Die Organisation ist für die ordnungsgemäße Verwaltung der in ihrem Kontrollbereich befindlichen Organisationsstrukturen, Nutzerzugriffe, Unternehmensprofile, Markenkonten, API-Verbindungen, Geschäftskataloge, Datensätze, Auktionsverwaltungen, HS/GTİP/NACE-bezogenen Daten, Speicherbereiche und sonstigen digitalen Vermögenswerte verantwortlich.

XPLORE WORK kann bestimmte Funktionen der Verwalteten Dienste aufgrund der Weiterentwicklung der Dienste, Sicherheitsanforderungen, technischer Erfordernisse, Änderungen der Rechtsvorschriften, der Verhinderung von Missbrauch oder geschäftlicher Erfordernisse ändern, aktualisieren, neu strukturieren oder einstellen.

Wird eine wesentliche kostenpflichtige Funktion eines Verwalteten Dienstes entfernt oder erheblich geändert, wird die Organisation in dem Umfang angemessen benachrichtigt, wie dies nach geltendem Recht oder den einschlägigen Abonnementbedingungen erforderlich ist.

Bestimmte Funktionen sind möglicherweise nicht in allen Ländern, Branchen, Abonnementplänen, auf allen Geräten oder für alle Nutzerkategorien verfügbar.

XPLORE WORK kann technische und operative Daten, die im Rahmen der Verwalteten Dienste gewonnen werden, auf Grundlage gültiger Rechtsgrundlagen und im Rahmen der einschlägigen Datenschutzhinweise für Plattformsicherheit, Leistungsmessung, Fehlererkennung, Verhinderung von Betrug und Missbrauch, Weiterentwicklung der Dienste, Personalisierung und andere legitime Zwecke verarbeiten.

Die Nutzung personenbezogener Daten zum Training oder zur Entwicklung von KI-Modellen erfolgt nur insoweit, als dies nach dem anwendbaren Datenschutzrecht zulässig ist, eine erforderliche Rechtsgrundlage besteht und die entsprechenden Transparenzpflichten erfüllt werden.

Wenn XPLORE WORK zu der Einschätzung gelangt, dass eine Organisation, ein Administrator, ein Autorisierter Nutzer oder ein Dienstleister ein ernsthaftes und angemessen begründetes Risiko für die Plattformsicherheit, Nutzersicherheit, Datenintegrität oder Systemstabilität darstellt, kann XPLORE WORK die zur Verhinderung des Risikos erforderlichen und verhältnismäßigen Zugriffsbeschränkungen anwenden.

In Fällen dringender Sicherheitsrisiken, Betrugs, gesetzlicher Verpflichtungen oder schweren Missbrauchs können diese Maßnahmen ohne vorherige Mitteilung angewendet werden.

2.2 Keine andere zulässige Nutzung

Die Organisation erklärt sich damit einverstanden, die Verwalteten Dienste nicht für folgende Zwecke zu nutzen:

(i) den Versuch, unbefugten Zugriff auf Systeme, Server, Datenbanken, API-Infrastrukturen, Analysesysteme oder Sicherheitsmechanismen von XPLORE WORK zu erlangen;

(ii) das Durchführen von Schwachstellenscans, unbefugten Penetrationstests, Reverse Engineering oder Versuchen zur Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen in der Plattforminfrastruktur, sofern XPLORE WORK dies nicht ausdrücklich schriftlich gestattet hat;

(iii) das Erstellen gefälschter Nutzerkonten, gefälschter Unternehmensprofile, irreführender Strukturen verifizierter Organisationen, gefälschter Markenkonten oder nicht wahrheitsgemäßer geschäftlicher Organisationen;

(iv) das Durchführen irreführender Werbung, gefälschter Kampagnen, organisierter Manipulationen, künstlicher Interaktionen oder von Aktivitäten zur Täuschung der Ranking-Systeme der Plattform;

(v) die Nutzung von Bots, Crawlern, Scrapern, Massendownloads oder vergleichbaren automatisierten Systemen außerhalb der von XPLORE WORK ausdrücklich zugelassenen APIs, Integrationen oder Automatisierungstools;

(vi) das Durchführen von Spam, unerwünschter Massenkommunikation oder automatisierten geschäftlichen Nachrichtenaktivitäten, die die Nutzererfahrung beeinträchtigen;

(vii) das Hochladen oder Verbreiten von Inhalten, die geistige Eigentumsrechte, Datenschutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder andere gesetzlich geschützte Rechte Dritter verletzen;

(viii) die unangemessene Belastung der Plattforminfrastruktur oder die Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Dienste;

(ix) die Beteiligung an illegalem Handel, Geldwäsche, Betrug, Fälschung oder anderen rechtswidrigen wirtschaftlichen Aktivitäten;

(x) die Vortäuschung einer Identität oder die Erweckung des Eindrucks einer tatsächlich nicht bestehenden Sponsoring-, Partnerschafts-, Verifizierungs- oder offiziellen Beziehung zu XPLORE WORK;

(xi) vorbehaltlich zwingender Rechte nach geltendem Recht die unbefugte Vervielfältigung geschützter Systeme oder Daten von XPLORE WORK zur Erstellung eines konkurrierenden Dienstes;

(xii) den Verkauf, die Vermietung oder Lizenzierung von Daten, die von der Plattform stammen und für deren Nutzung keine erforderlichen Rechte bestehen, an Dritte oder die Erstellung einer unbefugten kommerziellen Datenbank;

(xiii) das Sammeln, Überwachen, Profilieren oder Analysieren personenbezogener Daten unter Verstoß gegen Datenschutzvorschriften;

(xiv) die Nutzung von KI- oder Analysefunktionen für rechtswidrige, irreführende oder manipulative Zwecke;

(xv) den Versuch, Auktions-, Listing-, Nachrichten-, Empfehlungs-, Bewertungs- oder Premium-Sichtbarkeitssysteme zu täuschen oder zu manipulieren.

Die Organisation ist verpflichtet, angemessene und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die von ihr in ihrem Namen autorisierten Personen diese Bestimmungen einhalten.

Je nach Art und Schwere des Verstoßes kann XPLORE WORK verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, darunter die Entfernung von Inhalten, die Einschränkung der Sichtbarkeit, die Aussetzung bestimmter Funktionen, die Beendigung des API-Zugriffs, die Entfernung des Status eines verifizierten Kontos oder bei schweren oder wiederholten Verstößen die Beendigung des Kontos.

2.3 Server-Token und API-Zugangsdaten

Die Organisation verwendet die von XPLORE WORK bereitgestellten Server-Token, API-Schlüssel, Zugriffszertifikate, Organisationskennungen, Sicherheitsschlüssel und sonstigen Authentifizierungselemente ausschließlich für zulässige Zwecke.

Die Organisation darf diese Informationen nicht mit Dritten teilen, verkaufen, vermieten oder öffentlich zugänglich machen, außer mit Personen, die rechtmäßig zum Zugriff berechtigt sind.

Die Organisation ist verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Zugangsdaten anzuwenden, die dem jeweiligen Risiko entsprechen.

Dazu gehören, soweit angemessen:

* Beschränkung von Zugriffsrechten, • sichere Aufbewahrung von Zugangsdaten, • Überwachung von Zugriffsprotokollen, • Entfernung nicht mehr genutzter Zugänge, • erforderlichenfalls Erneuerung von Schlüsseln und • Untersuchung von Sicherheitsvorfällen.

Besteht der Verdacht, dass ein API-Schlüssel, Server-Token oder andere Zugangsdaten kompromittiert oder unbefugt genutzt wurden, muss die Organisation XPLORE WORK unverzüglich informieren und die in ihrem Kontrollbereich erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.

XPLORE WORK kann die betreffenden Zugangsdaten bei Sicherheitsrisiken, Missbrauch, Verstößen, technischen Erfordernissen oder gesetzlichen Verpflichtungen widerrufen, erneuern, einschränken oder vorübergehend deaktivieren.

Die Organisation darf keine Aktivitäten durchführen, die darauf abzielen, API-Geschwindigkeitsbegrenzungen böswillig zu überschreiten, übermäßige automatisierte Abfragen zu erzeugen oder Plattformressourcen in ungewöhnlichem Umfang zu verbrauchen.

2.4 Verwaltete Konten

Verwaltete Konten dürfen ausschließlich für legitime geschäftliche oder organisatorische Tätigkeiten der Organisation und für die von XPLORE WORK zugelassenen Plattformzwecke verwendet werden.

Die bei der Kontoerstellung von der Organisation bereitgestellten Unternehmensregistrierungsdaten, Angaben zur Geschäftstätigkeit, Steuerinformationen, Markeninformationen, Kontaktdaten und sonstigen wesentlichen Informationen müssen richtig und nicht irreführend gehalten werden.

Die Organisation ist für die ordnungsgemäße Verwaltung der in ihrem Kontrollbereich befindlichen Zugänge Autorisierter Nutzer verantwortlich.

Die Organisation sollte, soweit angemessen:

(i) starke Authentifizierungsmethoden verwenden;

(ii) Zugriffsberechtigungen regelmäßig überprüfen;

(iii) den Zugriff von Personen, die die Organisation verlassen haben oder nicht mehr autorisiert sind, unverzüglich entfernen;

(iv) verdächtige Zugriffsaktivitäten untersuchen;

(v) eine Multi-Faktor-Authentifizierung verwenden, wenn diese von XPLORE WORK unterstützt oder vorgeschrieben wird; und

(vi) sicherstellen, dass Autorisierte Nutzer die anwendbaren Plattformregeln einhalten.

XPLORE WORK kann für bestimmte Kontotypen oder Funktionen angemessene Verifizierungsdokumente verlangen.

Der Status eines verifizierten Kontos bedeutet nicht, dass XPLORE WORK eine Garantie hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit, des geschäftlichen Rufs, der Produkte, Dienstleistungen oder des zukünftigen Verhaltens der betreffenden Organisation abgibt.

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von XPLORE WORK dürfen Verwaltete Konten, der Status eines verifizierten Kontos oder Premium-Organisationsprivilegien nicht an Dritte verkauft oder vermietet werden.

Bestehen vernünftige Gründe für die Annahme, dass ein Verwaltetes Konto mit Betrug, Identitätsvortäuschung, einem erheblichen Datensicherheitsrisiko, einem Sanktionsverstoß, rechtswidrigen geschäftlichen Aktivitäten oder einer ernsthaften Bedrohung der Plattformsicherheit verbunden ist, kann XPLORE WORK erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen.

2.5 Zulässige Organisationen und Autorisierte Nutzer

Die Organisation ist dafür verantwortlich, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Autorisierte Nutzer und andere autorisierte Parteien, denen sie den Zugriff auf die Verwalteten Dienste in ihrem Namen gestattet, diese Ergänzenden Bedingungen einhalten.

Inhaltsuploads, Datenverarbeitungen, Nachrichten, Auktionsvorgänge, API-Aufrufe, Organisationsänderungen und sonstige Plattformaktivitäten, die Autorisierte Nutzer im Rahmen der ihnen erteilten Befugnisse durchführen, können dem Organisationskonto zugerechnet werden.

Diese Bestimmung beseitigt jedoch nicht die Verantwortung einer natürlichen oder juristischen Person, die nach geltendem Recht persönlich für ihr eigenes rechtswidriges Verhalten verantwortlich ist, und überträgt nicht automatisch sämtliche strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen oder zivilrechtlichen Verantwortlichkeiten auf die Organisation.

XPLORE WORK kann im Falle eines erheblichen Sicherheitsrisikos, unbefugten Zugriffs, des Verdachts einer Datenschutzverletzung, rechtswidriger Aktivitäten oder einer wesentlichen Vertragsverletzung den betreffenden Nutzerzugriff im erforderlichen Umfang einschränken oder aussetzen.

2.6 Drittanbieter-Dienstleister

Die Organisation kann im Zusammenhang mit den Verwalteten Diensten von ihr ausgewählte Drittanbieter von Software, Agenturen, Berater, Integrationsdienste, Datenverarbeiter oder sonstige Dienstleister einsetzen.

Die Organisation ist für die Autorisierung der Dienstleister, denen sie in ihrem Namen Zugriff gewährt, sowie für deren Aktivitäten innerhalb ihres Kontrollbereichs verantwortlich.

Die Organisation sollte, soweit angemessen:

(i) den Umfang des Zugriffs des Dienstleisters festlegen;

(ii) Zugriffsrechte erforderlichenfalls entfernen;

(iii) die anwendbaren Datenschutz- und Sicherheitsverpflichtungen erfüllen;

(iv) unnötigen Datenzugriff verhindern; und

(v) bei Verdacht auf unbefugte Nutzung die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Bestehen vernünftige Gründe für die Annahme, dass ein Dienstleister ein erhebliches Risiko für die Plattformsicherheit oder Datenintegrität darstellt, kann XPLORE WORK die betreffende Integration oder den betreffenden Zugriff einschränken.

XPLORE WORK kann zur Bereitstellung seiner eigenen Dienste außerdem Cloud-, Hosting-, Sicherheits-, Benachrichtigungs-, Analyse-, Support- oder sonstige technische Dienstleister einsetzen.

Für von XPLORE WORK eingesetzte Anbieter, die personenbezogene Daten verarbeiten, gelten zusätzlich die vertraglichen und sonstigen Verpflichtungen, die nach dem anwendbaren Datenschutzrecht erforderlich sind.

2.7 Softwarelizenzen und Verwaltete Technologien

Die von XPLORE WORK bereitgestellten Softwarelösungen, Algorithmen, Verwaltungs-Dashboards, API-Systeme, KI-Funktionen, Analyseinfrastrukturen, Organisationstechnologien und sonstigen digitalen Komponenten gehören XPLORE WORK oder den jeweiligen Lizenzgebern und sind durch anwendbare Vorschriften zum geistigen Eigentum geschützt.

Vorbehaltlich der Rechte, die nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig sind und vertraglich nicht eingeschränkt werden können, darf die Organisation:

(i) Software oder Systeme nicht unbefugt einem Reverse Engineering unterziehen;

(ii) nicht versuchen, unbefugten Zugriff auf Quellcode zu erlangen;

(iii) geschützte Software nicht unbefugt vervielfältigen;

(iv) nicht weiterverbreiten;

(v) nicht weiterverkaufen;

(vi) keine unbefugten abgeleiteten Produkte erstellen;

(vii) geschützte Systeme nicht zur Nachbildung eines mit XPLORE WORK konkurrierenden Dienstes verwenden;

(viii) die Plattforminfrastruktur nicht rechtswidrig nachahmen; oder

(ix) Dritten keine unbefugten Unterlizenzen gewähren.

Drittanbieter- oder Open-Source-Komponenten können ihren eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Gewähren die betreffenden Lizenzbestimmungen andere Rechte als die Nutzungsbedingungen, gilt für die betreffende Komponente die jeweilige Lizenz.

XPLORE WORK kann seine Technologien aktualisieren, ändern oder technisch neu strukturieren.

Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen wird nicht zugesichert, dass die Verwalteten Dienste ununterbrochen, vollständig fehlerfrei oder in einer Weise funktionieren, die ein bestimmtes geschäftliches Ergebnis garantiert.

2.8 Masseninhalte und Verwaltung von Unternehmensinhalten

Die Organisation kann Funktionen für das Hochladen von Masseninhalten, die Katalogverwaltung, zentrale Medienverwaltung, Datenverwaltung, HS/GTİP/NACE-bezogene Datenwerkzeuge und sonstige Funktionen zur Verwaltung von Unternehmensinhalten nutzen, die im Rahmen der Verwalteten Dienste angeboten werden.

Die Organisation erkennt an, dass die von ihr auf der Plattform bereitgestellten Masseninhalte:

(i) rechtmäßig sind;

(ii) sie über die erforderlichen Rechte verfügt, diese auf die Plattform hochzuladen und nutzen zu lassen;

(iii) keine Rechte Dritter verletzen;

(iv) nicht in wesentlichem Umfang irreführend oder gefälscht sind;

(v) den auf sie anwendbaren geschäftlichen Vorschriften entsprechen; und

(vi) soweit sie personenbezogene Daten enthalten, in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Datenschutzrecht verarbeitet werden.

Die Organisation darf Funktionen für Masseninhalte nicht für gefälschte Kataloge, künstliche Interaktionen, irreführende Sichtbarkeit, algorithmische Manipulation oder übermäßige Datenuploads verwenden, die darauf abzielen, die Plattformleistung vorsätzlich zu beeinträchtigen.

XPLORE WORK kann entsprechend der technischen Kapazität, Sicherheit, dem Abonnementplan und den Anforderungen einer fairen Nutzung Grenzen für Datenuploads, APIs, Speicher oder Nutzung festlegen.

Die Nutzung von Masseninhalten durch XPLORE WORK unterliegt den Nutzungsbedingungen und den anwendbaren Bestimmungen über Inhaltslizenzen.

Masseninhalte, die personenbezogene Daten enthalten, werden ausschließlich auf Grundlage rechtmäßiger Rechtsgrundlagen gemäß den einschlägigen Datenschutzhinweisen und dem anwendbaren Datenschutzrecht verarbeitet.

3. ZUSÄTZLICHE VERPFLICHTUNGEN

Die Organisation ist dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Administratoren, Autorisierte Nutzer, Mitarbeiter, Vertreter und Dienstleister, denen sie gestattet, in ihrem Namen auf die Plattform zuzugreifen, die anwendbaren Plattformregeln einhalten.

Die Organisation ist für Handlungen, die sie selbst oder im Rahmen ihrer Autorisierung durchgeführte Personen vornehmen, insoweit verantwortlich, als diese ihr rechtlich zugerechnet werden können.

Die Organisation ist dafür verantwortlich, hinsichtlich ihrer Produkte, Dienstleistungen, geschäftlichen Listings, Auktionen, Import-/Exportaktivitäten, Steuerpflichten und Geschäftstransaktionen die auf sie anwendbaren Rechtsvorschriften einzuhalten.

XPLORE WORK ist hingegen für seine eigenen Datenverarbeitungstätigkeiten, den Betrieb der Plattform und die Verpflichtungen verantwortlich, die ihm nach geltendem Recht unmittelbar auferlegt werden.

Keine Bestimmung ist dahingehend auszulegen, dass XPLORE WORK seine eigenen zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen in Bezug auf Datensicherheit, Datenschutz, Verbraucherschutz oder sonstige gesetzliche Pflichten auf die Organisation überträgt.

XPLORE WORK kann zu Zwecken der Betrugsprävention, Sicherheit, Identitätsprüfung oder rechtlichen Compliance angemessene Dokumente und Informationen anfordern.

Außer in Fällen dringender Sicherheitsmaßnahmen oder gesetzlicher Verpflichtungen kann XPLORE WORK, soweit die Art des Verstoßes dies zulässt, mildere und verhältnismäßige Maßnahmen in Betracht ziehen.

4. DATENVERARBEITUNG, DATENSCHUTZ UND SICHERHEIT

4.1 Rollen und Verarbeitung personenbezogener Daten

Im Rahmen der Nutzung der Verwalteten Dienste können die rechtlichen Rollen von XPLORE WORK und der Organisation in Bezug auf personenbezogene Daten je nach Art der jeweiligen Verarbeitungstätigkeit variieren.

XPLORE WORK kann bei bestimmten Datenverarbeitungstätigkeiten als unabhängiger Verantwortlicher, bei anderen Tätigkeiten als Auftragsverarbeiter im Namen der Organisation oder in einer anderen rechtlichen Eigenschaft nach dem anwendbaren Recht handeln.

Soweit XPLORE WORK und die Organisation bei bestimmten Verarbeitungstätigkeiten in einem Verhältnis zwischen Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter stehen, kann, sofern dies nach dem anwendbaren Recht erforderlich ist, zusätzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag oder eine gleichwertige vertragliche Regelung gelten.

XPLORE WORK kann personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage einer gültigen Rechtsgrundlage und im Rahmen der anwendbaren Datenschutzhinweise für folgende Zwecke verarbeiten:

* Bereitstellung und Aufrechterhaltung der Verwalteten Dienste; • Authentifizierung und Kontoverwaltung; • Sicherheit und Betrugsprävention; • Fehlererkennung und Leistungsanalyse; • Bereitstellung von Support; • Weiterentwicklung der Plattformfunktionen; • Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen; und • andere rechtmäßige Zwecke, die in den einschlägigen Datenschutzhinweisen beschrieben sind.

Die Organisation ist, soweit anwendbar, dafür verantwortlich, hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die sie XPLORE WORK bereitstellt, über die erforderliche Rechtsgrundlage zu verfügen und den betroffenen Personen die erforderlichen Informationen bereitzustellen.

Eine ausdrückliche Einwilligung ist nicht die einzige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Parteien handeln auf Grundlage der jeweils geeigneten Rechtsgrundlage, die nach dem anwendbaren Recht vorgesehen ist.

XPLORE WORK kann technische Daten wie Sitzungsinformationen, Gerätedaten, IP-Adressen, Nutzungsprotokolle, Nachrichtenmetadaten, Transaktionsaufzeichnungen, Sicherheitsprotokolle und Fehlerprotokolle für die in den einschlägigen Datenschutzhinweisen beschriebenen Zwecke und auf den dort genannten Rechtsgrundlagen verarbeiten.

Sensible oder besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nur verarbeitet, wenn dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist und die erforderlichen zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

4.2 Datenvorfälle und Sicherheitsverletzungen

Im Falle einer Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten, die in den Verantwortungsbereich von XPLORE WORK fallen, ergreift XPLORE WORK die nach dem anwendbaren Recht erforderlichen technischen, organisatorischen und Benachrichtigungsmaßnahmen.

Tritt eine Verletzung personenbezogener Daten bei einer Verarbeitungstätigkeit auf, bei der XPLORE WORK als Auftragsverarbeiter handelt, informiert XPLORE WORK die betreffende Organisation ohne unangemessene Verzögerung, sofern dies nach dem anwendbaren Recht oder dem Auftragsverarbeitungsvertrag erforderlich ist.

Bei Verarbeitungstätigkeiten, bei denen XPLORE WORK als unabhängiger Verantwortlicher handelt, ist XPLORE WORK im Rahmen des anwendbaren Rechts für erforderliche Meldungen an die zuständigen Aufsichtsbehörden oder betroffenen Personen verantwortlich.

Die Organisation ist hingegen für die ihr auferlegten Pflichten zur Reaktion auf Sicherheitsverletzungen und zur Benachrichtigung hinsichtlich ihrer eigenen Systeme, Nutzer, Integrationen oder unabhängigen Datenverarbeitungstätigkeiten verantwortlich.

Die Mitteilung eines Datenvorfalls durch eine Partei an die andere stellt für sich genommen kein Eingeständnis eines Verschuldens oder einer rechtlichen Haftung dar.

XPLORE WORK kann erforderliche und verhältnismäßige technische Maßnahmen ergreifen, um eine aktive Sicherheitsbedrohung zu verhindern oder einzudämmen.

4.3 Sicherheitsverfahren und Compliance

XPLORE WORK setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, die der Art des Risikos angemessen sind.

Diese können, soweit angemessen, Folgendes umfassen:

* Zugriffskontrollen, • Authentifizierung, • rollenbasierte Autorisierung, • sichere Datenübertragung, • Verschlüsselung, • Sicherheitsprotokolle, • Überwachung, • Erkennung von Missbrauch, • Sicherungen, • Reaktion auf Sicherheitsvorfälle und • Sicherheitstests.

Auch die Organisation muss hinsichtlich der in ihrem Kontrollbereich befindlichen Konten, Geräte, Nutzer und Integrationen Sicherheitsmaßnahmen anwenden, die dem jeweiligen Risiko angemessen sind.

Kein internetbasiertes System kann absolute Sicherheit gewährleisten. Daher stellen Sicherheitsmaßnahmen keine Garantie dafür dar, dass Cyberangriffe oder Datenverluste unter keinen Umständen auftreten werden.

4.4 Unterauftragsverarbeiter

Wenn XPLORE WORK personenbezogene Daten im Namen einer Organisation als Auftragsverarbeiter verarbeitet, kann XPLORE WORK zur Bereitstellung der Verwalteten Dienste Unterauftragsverarbeiter einsetzen.

Soweit dies nach dem anwendbaren Datenschutzrecht erforderlich ist, wird XPLORE WORK:

* mit Unterauftragsverarbeitern Verträge schließen, die angemessene Datenschutzverpflichtungen enthalten; • sicherstellen, dass der Unterauftragsverarbeiter Daten ausschließlich für die autorisierten Zwecke verarbeitet; • die erforderlichen Vertraulichkeits- und Sicherheitsverpflichtungen anwenden; und • die anwendbaren Benachrichtigungs- oder Widerspruchsmechanismen hinsichtlich des Einsatzes neuer Unterauftragsverarbeiter bereitstellen.

Die fortgesetzte Nutzung der Verwalteten Dienste ersetzt für sich genommen keine besonderen Mechanismen zur Genehmigung von Unterauftragsverarbeitern oder vertraglichen Mechanismen, die nach dem anwendbaren Recht zwingend vorgeschrieben sind.

Für von der Organisation selbst ausgewählte Dienstleister ist hingegen die Organisation für die Erfüllung der einschlägigen Datenschutzverpflichtungen verantwortlich.

4.5 Datenzugriff und internationale Datenübermittlungen

Die Verwalteten Dienste können globale technische Infrastrukturen nutzen, und personenbezogene Daten können im Rahmen des anwendbaren Rechts in verschiedenen Ländern verarbeitet werden.

Internationale Übermittlungen personenbezogener Daten durch XPLORE WORK erfolgen in Übereinstimmung mit den Voraussetzungen der jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.

Für Übermittlungen im Rahmen der EU/des EWR können, soweit anwendbar, Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln oder andere nach Kapitel V der DSGVO zulässige Übermittlungsmechanismen verwendet werden.

Für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der Türkei ins Ausland gelten die Übermittlungsmechanismen gemäß dem geltenden Gesetz Nr. 6698 über den Schutz personenbezogener Daten und den einschlägigen sekundären Rechtsvorschriften.

Soweit erforderlich, können zusätzliche technische, organisatorische oder vertragliche Sicherheitsmaßnahmen angewendet werden.

Die Organisation ist dafür verantwortlich, ihre eigenen rechtlichen Verpflichtungen hinsichtlich unabhängiger Datenübermittlungen zu erfüllen.

Die gesetzlichen Verpflichtungen von XPLORE WORK hinsichtlich der von XPLORE WORK selbst vorgenommenen internationalen Datenübermittlungen können nicht ausschließlich auf die Organisation übertragen werden.

4.6 Produkte und Dienstleistungen Dritter

Die Verwalteten Dienste können mit Produkten, Software, Zahlungssystemen, Kartendiensten, Cloud-Infrastrukturen, Analysetools, APIs, Logistiksystemen oder sonstigen unabhängigen Diensten Dritter integriert sein.

Wenn die Organisation nach eigener Wahl einen unabhängigen Drittanbieterdienst aktiviert, kann der betreffende Dienst zusätzlich den eigenen Bedingungen und Datenschutzrichtlinien des Dritten unterliegen.

XPLORE WORK garantiert nicht den unterbrechungsfreien Betrieb oder die zukünftige Verfügbarkeit unabhängiger Drittanbieterdienste, die außerhalb der Kontrolle von XPLORE WORK liegen.

Diese Bestimmung beseitigt jedoch nicht die Verantwortlichkeiten von XPLORE WORK nach geltendem Recht hinsichtlich der von XPLORE WORK selbst ausgewählten Dienstleister oder Datenverarbeiter.

4.7 Anonymisierte und aggregierte Daten

XPLORE WORK kann Daten, die im Rahmen des anwendbaren Rechts so anonymisiert wurden, dass sie nicht mehr einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können, sowie angemessen aggregierte statistische Informationen für folgende Zwecke verwenden:

* Messung der Plattformleistung, • Verbesserung der Sicherheit, • Analyse von Betrug und Missbrauch, • Entwicklung von Produkten und Funktionen, • Durchführung statistischer Forschung, • Durchführung geschäftlicher Analysen und • Entwicklung allgemeiner KI- oder algorithmischer Systeme.

Die bloße Pseudonymisierung personenbezogener Daten oder die Trennung von Identifikationsinformationen bedeutet nicht automatisch, dass die Daten zu anonymen Daten werden.

Informationen, die weiterhin als personenbezogene Daten gelten, unterliegen weiterhin den einschlägigen Datenschutzvorschriften.

5. ZUSÄTZLICHE COMPLIANCE-VERPFLICHTUNGEN

Die Organisation muss die Verwalteten Dienste in Übereinstimmung mit den auf sie und die betreffende Transaktion anwendbaren Exportkontroll-, Wirtschaftssanktions-, Embargo- und internationalen Handelsvorschriften nutzen.

Die Organisation darf die Verwalteten Dienste nicht für Personen, Organisationen, Regionen oder Endverwendungen nutzen, die nach geltendem Recht verboten sind.

Die Organisation darf, soweit sie dies weiß oder vernünftigerweise wissen müsste, Personen in ihrem Kontrollbereich nicht gestatten, die Plattform zur rechtswidrigen Umgehung von Sanktionen zu nutzen.

OFAC-Sanktionen der Vereinigten Staaten oder andere ausländische Sanktionsregelungen werden nur insoweit berücksichtigt, als sie rechtlich auf die betreffende Organisation, die Transaktion oder XPLORE WORK anwendbar sind.

Die Verwalteten Dienste dürfen nicht verwendet werden für:

* Terrorismusfinanzierung, • Geldwäsche, • illegale Waffenentwicklung, • nach geltendem Recht verbotene nukleare, chemische oder biologische Waffenaktivitäten, • organisierte Kriminalität, • rechtswidrige Cyberangriffe oder • andere verbotene Aktivitäten, die die menschliche Sicherheit ernsthaft gefährden.

XPLORE WORK kann bestimmte Transaktionen oder Zugriffe sperren, wenn dies nach geltendem Recht erforderlich ist, und im Rahmen gültiger rechtlicher Ersuchen mit zuständigen Behörden zusammenarbeiten.

6. GERÄTEVERWALTUNG UND PLATTFORMFUNKTIONALITÄT

XPLORE WORK kann Organisationen und Autorisierten Nutzern bestimmte Gerätezugriffssysteme, Sicherheitskontrollen, Organisationsverwaltung, Nutzerautorisierung, Analyse-Dashboards, Unternehmensnachrichten und sonstige Verwaltungsfunktionen bereitstellen.

Die Verfügbarkeit dieser Funktionen kann je nach Region, Abonnementplan, Nutzertyp, Verifizierungsstatus, Geräteeigenschaften, Betriebssystem oder rechtlichen Anforderungen variieren.

Die Organisation ist für die Sicherheit der in ihrem Kontrollbereich befindlichen Autorisierten Geräte und Zugriffskonfigurationen verantwortlich.

XPLORE WORK kann unterstützte Geräte, Betriebssysteme oder Verwaltungsfunktionen aus Sicherheitsgründen, aufgrund technischer Kompatibilität oder zur Weiterentwicklung der Dienste ändern.

XPLORE WORK garantiert nicht, dass sämtliche Funktionen auf allen Geräten und Betriebssystemen in gleicher Weise funktionieren.

7. VON DER ORGANISATION BEREITGESTELLTE PAKETE UND INHALTE

Die Organisation kann ihren Mitarbeitern oder Autorisierten Nutzern über die Verwalteten Dienste Kataloge, Datensätze, Medien, Dokumente, Produktinformationen, HS/GTİP/NACE-bezogene Daten, Werbematerialien oder sonstige digitale Inhalte bereitstellen.

Die Organisation ist dafür verantwortlich, über die erforderlichen Nutzungsrechte an den Materialien zu verfügen, die sie auf die Plattform hochlädt oder über diese verbreitet.

Die Organisation darf wissentlich keine:

(i) Schadsoftware;

(ii) schädlichen Codes;

(iii) Materialien, die die Nutzersicherheit ernsthaft gefährden;

(iv) Technologien, die darauf abzielen, die Integrität der Plattform zu beeinträchtigen;

(v) gefälschten oder betrügerischen Inhalte; oder

(vi) rechtswidrigen digitalen Materialien

verbreiten.

XPLORE WORK kann die betreffenden Inhalte zu Sicherheits- oder Compliance-Zwecken prüfen, deren Zugriff einschränken oder sie entfernen.

Die Verantwortung der Organisation für ihre eigenen Inhalte unterliegt dem anwendbaren Recht und den Haftungsbestimmungen der Nutzungsbedingungen.

8. ABONNEMENTANGEBOTE UND PREMIUM-DIENSTE

XPLORE WORK kann Premium-Mitgliedschaften, Organisationspakete, Dienste zur Unternehmensverifizierung, Markendienste, erweiterte Verwaltungstools, Analysefunktionen, Auktionsfunktionen, Hervorhebungsdienste, Werbedienste, API-Zugänge und sonstige kostenpflichtige digitale Dienste anbieten.

Abonnements können monatlich, jährlich, nutzungsbasiert oder nach einem anderen von XPLORE WORK angebotenen Preismodell bereitgestellt werden.

Die Organisation ist für die Zahlung der beim Kauf angezeigten Gebühren und anwendbaren Steuern verantwortlich.

Verlängerung, Kündigung, Preisänderungen, Zahlungsmethoden und Erstattungen von Abonnements unterliegen dem jeweiligen Kaufkanal, den Abonnementbedingungen und den anwendbaren zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

Für Käufe und Abonnements über den Apple App Store werden Zahlungs-, Verlängerungs-, Kündigungs- und Erstattungsverfahren, soweit anwendbar, gemäß den einschlägigen Bedingungen von Apple und den Apple-spezifischen Zahlungs- und Erstattungsrichtlinien von XPLORE WORK durchgeführt.

XPLORE WORK kann Preise oder Leistungsumfänge für zukünftige Abonnementzeiträume ändern. Soweit das geltende Recht oder der Kaufkanal dies erfordert, wird vor der Änderung die erforderliche Mitteilung bereitgestellt.

Kann die Zahlung nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, kann der Zugriff auf die betreffenden kostenpflichtigen Funktionen ausgesetzt oder beendet werden.

Zwingende gesetzliche Erstattungs-, Widerrufs- oder Verbraucherrechte werden durch keine Bestimmung ausgeschlossen.

9. AUSWIRKUNGEN DER BEENDIGUNG

Bei Beendigung der Nutzungsbedingungen oder dieser Ergänzenden Bedingungen oder bei Beendigung des Zugriffs auf die Verwalteten Dienste kann das Recht der Organisation zur Nutzung der betreffenden Verwalteten Dienste enden.

Nach der Beendigung können Daten, Inhalte und Organisationsaufzeichnungen gemäß dem anwendbaren Datenschutzrecht, der XPLORE WORK Datenschutzrichtlinie, den einschlägigen Aufbewahrungsfristen, gesetzlichen Verpflichtungen, Sicherheitsanforderungen und gegebenenfalls dem Auftragsverarbeitungsvertrag gelöscht, anonymisiert oder in ihrem Zugriff eingeschränkt werden.

XPLORE WORK erwirbt aufgrund der Beendigung kein Recht, personenbezogene Daten unbegrenzt aufzubewahren oder uneingeschränkt zu verwenden.

Die Organisation ist dafür verantwortlich, vor Schließung des Kontos die von der Plattform bereitgestellten Datenexportfunktionen zu nutzen oder erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um angemessene Kopien der Daten zu erhalten, die sie aufbewahren muss.

Soweit das geltende Recht, ein Auftragsverarbeitungsvertrag oder die betreffende Dienstfunktion eine bestimmte Pflicht zur Datenrückgabe oder zum Datenexport vorsieht, bleibt diese Verpflichtung unberührt.

Die Beendigung berührt nicht die Wirksamkeit von Bestimmungen über geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, gesetzlich erforderliche Datenaufbewahrung, Haftungsbeschränkungen, Freistellung, Streitbeilegung und vergleichbare Bestimmungen, die ihrer Natur nach nach der Beendigung fortgelten sollen.

XPLORE WORK kann anonymisierte oder ausreichend aggregierte statistische Daten, die ihren Charakter als personenbezogene Daten unwiderruflich verloren haben, weiterhin in dem nach geltendem Recht zulässigen Umfang verwenden.

10. ZUSÄTZLICHER HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIG IST, WERDEN DIE VERWALTETEN DIENSTE „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT.

XPLORE WORK GARANTIERT NICHT, DASS DIE VERWALTETEN DIENSTE UNUNTERBROCHEN, VOLLSTÄNDIG FEHLERFREI, JEDERZEIT SICHER, MIT JEDEM GERÄT KOMPATIBEL SIND ODER EIN BESTIMMTES GESCHÄFTLICHES ERGEBNIS DER ORGANISATION GEWÄHRLEISTEN.

XPLORE WORK GARANTIERT INSBESONDERE NICHT:

* EINE BESTIMMTE UMSATZSTEIGERUNG, • EIN BESTIMMTES NUTZER- ODER KUNDENWACHSTUM, • EINE BESTIMMTE SUCH- ODER ALGORITHMISCHE RANGFOLGE, • EINE BESTIMMTE ANZAHL VON AUFRUFEN ODER INTERAKTIONEN, • GESCHÄFTLICHEN ERFOLG, • EIN BESTIMMTES AUSSCHREIBUNGS- ODER AUKTIONSERGEBNIS ODER • DEN ERHALT EINER BESTIMMTEN GESCHÄFTSMÖGLICHKEIT.

XPLORE WORK GARANTIERT NICHT DIE RICHTIGKEIT ODER GESCHÄFTLICHE ZUVERLÄSSIGKEIT VON PRODUKTINFORMATIONEN, GESCHÄFTLICHEN LISTINGS, AUKTIONSDATEN, HS/GTİP/NACE-DATEN, NACHRICHTEN UND SONSTIGEN NUTZERINHALTEN, DIE VON DRITTEN NUTZERN AUF DER PLATTFORM BEREITGESTELLT WERDEN.

AUTOMATISCHE HS/GTİP/NACE-ZUORDNUNGEN, KI-AUSGABEN, ANALYSEN, EMPFEHLUNGEN UND KLASSIFIZIERUNGEN, DIE VON XPLORE WORK BEREITGESTELLT WERDEN, STELLEN, SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, KEINE RECHTLICHE, FINANZIELLE, STEUERLICHE, ZOLLRECHTLICHE, INVESTITIONSBEZOGENE ODER SONSTIGE LIZENZIERTE PROFESSIONELLE BERATUNG DAR.

SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, HAFTET XPLORE WORK NICHT FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR DEN VERLUST VON GEWINNEN, EINNAHMEN, GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, ANSEHEN ODER DATEN, SELBST WENN SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN, SOWEIT DIES NACH DEM ANWENDBAREN RECHT ZULÄSSIG IST.

DIE GESAMTHAFTUNG VON XPLORE WORK AUS DIESEN ERGÄNZENDEN BEDINGUNGEN ODER DEN VERWALTETEN DIENSTEN ÜBERSTEIGT, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIG IST, NICHT DIE GESAMTEN GEBÜHREN, DIE DIE ORGANISATION INNERHALB DER ZWÖLF (12) MONATE VOR DEM HAFTUNGSBEGRÜNDENDEN EREIGNIS FÜR DIE BETREFFENDEN VERWALTETEN DIENSTE TATSÄCHLICH AN XPLORE WORK GEZAHLT HAT.

WURDEN FÜR DEN BETREFFENDEN VERWALTETEN DIENST INNERHALB DER VORANGEGANGENEN ZWÖLF (12) MONATE KEINE GEBÜHREN AN XPLORE WORK GEZAHLT, BETRÄGT DIE GESAMTHAFTUNGSOBERGRENZE, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, 100 EURO ODER DEN ENTSPRECHENDEN BETRAG IN DER JEWEILIGEN LOKALEN WÄHRUNG.

DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR VORSÄTZLICHES RECHTSWIDRIGES VERHALTEN VON XPLORE WORK, GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGE HAFTUNG, DIE NACH GELTENDEM RECHT NICHT BESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN.

KEINE BESTIMMUNG BESEITIGT RECHTE ODER HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN, AUF DIE NACH ANWENDBAREM ZWINGENDEM RECHT NICHT VERZICHTET WERDEN KANN, DIE NICHT BESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN ODER DIE VERTRAGLICH NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN.

DIE BEFUGNIS VON XPLORE WORK, EIN KONTO, EINE ORGANISATION, EINEN API-ZUGRIFF, EINEN PREMIUM-DIENST ODER EINE ANDERE PLATTFORMFUNKTION EINZUSCHRÄNKEN, AUSZUSETZEN ODER ZU BEENDEN, WIRD IM RAHMEN DER NUTZUNGSBEDINGUNGEN, DIESER ERGÄNZENDEN BEDINGUNGEN, DER SICHERHEITSANFORDERUNGEN, DER GESETZLICHEN VERPFLICHTUNGEN UND DES ANWENDBAREN ZWINGENDEN RECHTS AUSGEÜBT.

# ANHANG 2-A (ANHANG ZU DEN ERGÄNZENDEN BEDINGUNGEN FÜR VERWALTETE DIENSTE) ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DEN XPLORE WORK MASSENINHALTSDIENST

Diese Ergänzenden Bedingungen für den XPLORE WORK Masseninhaltsdienst („Ergänzende Bedingungen für Masseninhalte“) sind integraler Bestandteil der XPLORE WORK Nutzungsbedingungen und der Ergänzenden Bedingungen für Verwaltete Dienste von XPLORE WORK.

Diese Ergänzenden Bedingungen für Masseninhalte gelten für zentralisierte Dienste zur Beschaffung, Lizenzierung, Verteilung, Verwaltung und Speicherung digitaler Inhalte, zur Zuweisung von Zugriffsrechten, zur Nutzung von Datenpaketen sowie für ähnliche Unternehmensinhaltsdienste („Masseninhaltsdienst“), die Organisationen, Unternehmen, Marken, Institutionen und anderen geeigneten geschäftlichen Nutzern im Rahmen der XPLORE WORK Plattform angeboten werden.

Begriffe mit Großbuchstaben, die in diesen Ergänzenden Bedingungen für Masseninhalte nicht gesondert definiert sind, haben die ihnen in den XPLORE WORK Nutzungsbedingungen oder den Ergänzenden Bedingungen für Verwaltete Dienste zugewiesene Bedeutung.

Besteht zwischen diesen Ergänzenden Bedingungen für Masseninhalte und den Ergänzenden Bedingungen für Verwaltete Dienste oder den Nutzungsbedingungen ein Widerspruch ausschließlich in Bezug auf den Masseninhaltsdienst, gelten vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen diese Ergänzenden Bedingungen für Masseninhalte für den betreffenden Masseninhaltsdienst.

BERECHTIGUNG ZUR NUTZUNG DES DIENSTES UND REGIONALE VERFÜGBARKEIT

Der Masseninhaltsdienst kann nur insoweit genutzt werden, als er von XPLORE WORK für das betreffende Land, die betreffende Region, den betreffenden Kontotyp oder die betreffende Nutzerkategorie aktiv angeboten wird.

Der Dienst kann, soweit anwendbar, verifizierbaren Unternehmens- oder Einzelgeschäftskonten, Organisationen, Marken und autorisierten Institutionen angeboten werden.

XPLORE WORK kann bestimmte Masseninhaltsdienste aufgrund rechtlicher Anforderungen, Lizenzbeschränkungen, Bedingungen von Inhaltsanbietern, technischer Kapazitäten, Sicherheitsanforderungen, Wirtschaftssanktionen, Datenschutzverpflichtungen, geschäftlicher Durchführbarkeit oder anderer legitimer betrieblicher Gründe in bestimmten Ländern oder für bestimmte Nutzerkategorien nicht anbieten oder einschränken.

Erfüllt die Organisation die einschlägigen technischen, rechtlichen, regionalen, zahlungsbezogenen, lizenzbezogenen oder verifizierungsbezogenen Anforderungen nicht, kann der Zugang zum betreffenden Masseninhaltsdienst verweigert oder ein bestehender Zugang eingeschränkt werden.

Die Tatsache, dass ein Dienst von XPLORE WORK in einem bestimmten Land oder Konto angezeigt werden kann, stellt keine Garantie dafür dar, dass dieser Dienst für jeden Nutzer rechtlich oder geschäftlich verfügbar ist.

1. NUTZUNG DES MASSENINHALTSDIENSTES

Der Masseninhaltsdienst kann geeigneten Organisationen ermöglichen, zentral auf digitale Inhalte, lizenzierte Medienmaterialien, Premium-Tools, geschäftliche Datenpakete, HS/GTİP/NACE-bezogene Datenfunktionen, Schulungsinhalte, Organisationstools, KI-gestützte Funktionen und andere von XPLORE WORK von Zeit zu Zeit angebotene digitale Materialien oder Dienste zuzugreifen, diese zu verwalten und sie im zulässigen Umfang ihren Autorisierten Nutzern zuzuweisen.

Nicht alle im Rahmen des Masseninhaltsdienstes bereitgestellten Inhalte oder digitalen Produkte verfügen möglicherweise über dieselben Nutzungsrechte. Der Nutzungsumfang des betreffenden Inhalts kann folgenden Bedingungen unterliegen:

* den auf dem Kauf- oder Abonnementbildschirm angegebenen Bedingungen, • der betreffenden Lizenz, • dem Abonnementplan, • den anwendbaren Bedingungen des Inhaltsanbieters, • Nutzer- oder Gerätebeschränkungen, • geografischen Beschränkungen und • anderen von XPLORE WORK für den betreffenden Inhalt angegebenen Bedingungen.

Die Organisation darf Inhalte, die sie über den Masseninhaltsdienst erworben hat, ausschließlich im Rahmen der Nutzer, Geräte, Organisationseinheiten und Zwecke verwenden, die durch die betreffende Lizenz gestattet sind.

Sofern die betreffende Lizenz dies nicht ausdrücklich gestattet, darf die Organisation:

(i) den Inhalt nicht öffentlich weiterverbreiten;

(ii) ihn nicht an Dritte weiterverkaufen;

(iii) ihn nicht vermieten;

(iv) ihn nicht unterlizenzieren;

(v) ihn nicht unbefugt vervielfältigen;

(vi) Zugriffskontrollmechanismen nicht umgehen; oder

(vii) den Inhalt nicht als eigenständiges kommerzielles Produkt oder als eigenständige Dienstleistung erneut anbieten.

Die Organisation ist verpflichtet, den Masseninhaltsdienst in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften, den Rechten des geistigen Eigentums, den Datenschutzbestimmungen und den anwendbaren XPLORE WORK Richtlinien zu nutzen.

XPLORE WORK kann bestimmte Funktionen, Zugriffsmodelle oder Nutzungslimits des Masseninhaltsdienstes aufgrund technischer Anforderungen, Bedingungen von Inhaltsanbietern, Lizenzänderungen, Sicherheitsanforderungen, Rechtsvorschriften oder Anforderungen an die Weiterentwicklung des Dienstes ändern.

Wird eine wesentliche kostenpflichtige Funktion entfernt oder der Umfang der betreffenden Lizenz erheblich geändert, wird die Organisation in dem Umfang angemessen benachrichtigt, wie dies nach geltendem Recht oder den einschlägigen Kaufbedingungen erforderlich ist.

2. INHALTSKÄUFE UND DIGITALE LIZENZEN

Käufe, die im Rahmen des Masseninhaltsdienstes über das Konto der Organisation oder durch einen von der Organisation autorisierten Administrator vorgenommen werden, können im Rahmen der anwendbaren Autorisierungsstruktur als im Namen der Organisation getätigt gelten.

Die Organisation ist für die Autorisierung der Nutzer, denen sie im Rahmen ihres Kontos Kaufbefugnisse erteilt, sowie für die Richtigkeit der Zahlungsinformationen innerhalb ihres Kontrollbereichs verantwortlich.

XPLORE WORK kann vor dem Kauf den Preis des betreffenden digitalen Inhalts oder Dienstes, den grundlegenden Lizenzumfang, den Abonnementcharakter und, soweit anwendbar, wesentliche Nutzungsbeschränkungen anzeigen.

Der Kauf digitaler Inhalte bedeutet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht, dass Urheberrechte, Markenrechte, Datenbankrechte oder sonstige geistige Eigentumsrechte an den Inhalten auf die Organisation übertragen werden.

Der Organisation werden ausschließlich die in den jeweiligen Kauf-, Abonnement- oder Lizenzbedingungen ausdrücklich genannten beschränkten Nutzungsrechte gewährt.

Diese Rechte können abhängig vom Inhalt:

* zeitlich befristet, • an die Dauer des Abonnements gebunden, • auf eine bestimmte Anzahl von Nutzern beschränkt, • gerätebezogen, • an ein Nutzungskontingent gebunden, • regional beschränkt oder • auf bestimmte geschäftliche Zwecke beschränkt

sein.

Nach Ablauf der betreffenden Lizenzdauer oder des Abonnements kann der Zugriff der Organisation auf den betreffenden Inhalt enden, sofern nicht ausdrücklich ein dauerhaftes Nutzungsrecht gewährt wurde.

XPLORE WORK kann Preise und Lizenzmodelle für zukünftige Käufe oder Verlängerungen ändern.

Nutzungsrechte, die im Rahmen eines bereits abgeschlossenen Kaufs erworben wurden, werden nicht rückwirkend willkürlich aufgehoben, sofern die betreffende Lizenz oder zwingendes Recht nichts anderes erfordert.

Nutzt die Organisation digitale Inhalte außerhalb des Lizenzumfangs, kann XPLORE WORK abhängig von der Art des Verstoßes den Zugriff einschränken, die Lizenz aussetzen oder seine sonstigen vertraglichen und gesetzlichen Rechte ausüben.

3. ZAHLUNGEN, STEUERN UND ABRECHNUNG

Die Organisation ist dafür verantwortlich, für kostenpflichtige Transaktionen im Rahmen des Masseninhaltsdienstes eine gültige und autorisierte Zahlungsmethode bereitzustellen und die beim Kauf angegebenen Gebühren zu zahlen.

Ob Steuern in den Preisen enthalten sind, wird auf dem betreffenden Kaufbildschirm oder in den Abrechnungsinformationen angegeben.

XPLORE WORK kann Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer oder andere anwendbare Steuern, zu deren Erhebung XPLORE WORK nach geltendem Recht verpflichtet ist, der betreffenden Transaktion hinzufügen.

Steuern, die aus den eigenen geschäftlichen Tätigkeiten, Einkünften, Weiterverkäufen, Importen, Exporten oder unabhängigen Steuerpflichten der Organisation entstehen, liegen in der Verantwortung der Organisation.

Von Organisationen, die eine Steuerbefreiung oder einen besonderen Steuerstatus beanspruchen, können gültige amtliche Dokumente verlangt werden.

Steuern, Zinsen oder vergleichbare finanzielle Verpflichtungen, die nachträglich aufgrund unrichtiger oder ungültiger Steuerinformationen entstehen, die von der Organisation bereitgestellt wurden, werden von der Organisation getragen, soweit sie ihr rechtlich zugerechnet werden können.

Werden Zahlungen über einen App-Store oder Zahlungsanbieter eines Dritten abgewickelt, können zusätzlich die Bedingungen des betreffenden Zahlungsanbieters gelten.

Bei Käufen und Abonnements über den Apple App Store unterliegen Zahlungs-, Verlängerungs-, Kündigungs- und Erstattungsverfahren, soweit anwendbar, den einschlägigen Regeln von Apple sowie den Apple-spezifischen Zahlungs- und Erstattungsrichtlinien von XPLORE WORK.

Bei Zahlungsverzug, fehlgeschlagenem Zahlungseinzug, Zahlungsbetrug, Missbrauch von Rückbuchungen oder einem erheblichen finanziellen Sicherheitsrisiko kann XPLORE WORK den betreffenden kostenpflichtigen Zugang vorübergehend aussetzen oder einschränken.

4. MASSENINHALTSGUTHABEN, KREDITE UND DIGITALE RECHTE

XPLORE WORK kann Organisationen im Rahmen bestimmter Masseninhaltsdienste digitale Guthaben, Nutzungskredite, Zugriffskontingente, Lizenzrechte, Premium-Zugänge oder vergleichbare digitale Rechte bereitstellen.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, dürfen diese Rechte:

(i) ausschließlich im betreffenden Organisationskonto genutzt werden;

(ii) gelten nicht als Bargeld oder elektronisches Geld;

(iii) können nicht in Bargeld umgewandelt werden;

(iv) dürfen nicht an Dritte verkauft werden;

(v) dürfen nicht vermietet werden;

(vi) dürfen auf Plattformen außerhalb von XPLORE WORK nicht als Zahlungsmittel verwendet werden; und

(vii) unterliegen den Bedingungen des jeweiligen Dienstes oder der jeweiligen Lizenz.

Haben bestimmte Kredite oder Nutzungsrechte ein Ablaufdatum, wird dies bei dem betreffenden Kauf oder der betreffenden Zuweisung offengelegt.

Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen können kostenlos im Rahmen von Werbeaktionen bereitgestellte Kredite und gegen Entgelt erworbene digitale Rechte unterschiedlichen Bedingungen unterliegen.

Die Organisation ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Sicherung von Lizenzcodes, Zugangsdaten und digitalen Zugangsinformationen innerhalb ihres Kontrollbereichs zu ergreifen.

Stellt die Organisation fest, dass ein Zugangscode oder digitales Recht kompromittiert oder unbefugt genutzt wurde, muss sie XPLORE WORK unverzüglich informieren.

XPLORE WORK kann das betreffende digitale Recht bei bestätigter unbefugter Nutzung, Betrug, Lizenzweitergabe oder Sicherheitsverletzung vorübergehend sperren, widerrufen oder neu definieren.

Hinsichtlich eines Zugriffsverlusts, der durch die eigenen Systeme von XPLORE WORK oder einen XPLORE WORK zurechenbaren technischen Fehler verursacht wurde, bleiben das anwendbare Recht und die einschlägigen Kaufbedingungen unberührt.

5. ZUSÄTZLICHE COMPLIANCE-VERPFLICHTUNGEN

Die Organisation ist verpflichtet, den Masseninhaltsdienst in Übereinstimmung mit den auf sie und die betreffende Tätigkeit anwendbaren Rechtsvorschriften zu nutzen.

Dazu gehören, soweit anwendbar, Vorschriften über:

* Datenschutz, • elektronischen Geschäftsverkehr, • digitale Dienste, • geistiges Eigentum, • Verbraucherschutz, • Werbung, • Wettbewerb, • Steuern, • Exportkontrollen, • Wirtschaftssanktionen und • Cybersicherheit.

Die Organisation darf den Masseninhaltsdienst nicht für Betrug, Fälschung, rechtswidrige Datenverarbeitung, die rechtswidrige Umgehung von Sanktionen, Verletzungen geistiger Eigentumsrechte oder die ernsthafte Gefährdung der Nutzersicherheit verwenden.

Die Organisation ist verpflichtet sicherzustellen, dass sie selbst und die Nutzer in ihrem Kontrollbereich die auf sie anwendbaren Exportkontroll- und Wirtschaftssanktionsvorschriften einhalten.

Ob die Organisation oder die betreffende Transaktion einem bestimmten Sanktionsregime unterliegt, wird anhand des geografischen, persönlichen und transaktionsbezogenen Anwendungsbereichs des betreffenden Sanktionsregimes beurteilt.

XPLORE WORK kann bestimmte Transaktionen, Inhalte, Konten oder Zugriffe sperren, soweit dies nach den anwendbaren Sanktions- oder Exportkontrollvorschriften erforderlich ist.

Bei Verdacht auf Sicherheitsrisiken, Betrug oder rechtswidrige Nutzung kann XPLORE WORK angemessene Verifizierungsdokumente verlangen.

6. GERÄTE- UND PLATTFORMVERWALTUNGSFUNKTIONALITÄT

XPLORE WORK kann im Rahmen des Masseninhaltsdienstes technische Funktionen zur Verwaltung von Organisationszugriffen, Nutzerkonten, Lizenzzuweisungen, Geräteverifizierungen und Sicherheitskontrollen bereitstellen.

Diese Funktionen können Folgendes umfassen:

* Geräteverifizierung, • Nutzerautorisierung, • Sitzungsverwaltung, • Lizenzzuweisung, • Richtlinien für Organisationszugriffe, • Mehrbenutzerverwaltung und • Sicherheitsverifizierung.

Die Organisation ist für die ordnungsgemäße Verwaltung der Geräte, Nutzerkonten und Organisationszugriffe in ihrem Kontrollbereich verantwortlich.

Benötigen Autorisierte Nutzer keinen Zugriff mehr, muss die Organisation die entsprechenden Berechtigungen unverzüglich entfernen.

Kontofreigabe, unbefugte Lizenznutzung, Weitergabe von Zugangsdaten oder Versuche zur Umgehung von Sicherheitskontrollen sind untersagt.

Bei einer aktiven Sicherheitsbedrohung, unbefugtem Zugriff oder Lizenzmissbrauch kann XPLORE WORK die betreffende Gerätesitzung, das Zugriffstoken oder die Organisationsverbindung im erforderlichen Umfang einschränken oder aussetzen.

7. VON DER ORGANISATION BEREITGESTELLTE PAKETE UND DIGITALE INHALTE

Die Organisation kann den Masseninhaltsdienst nicht nur zum Erwerb von durch XPLORE WORK bereitgestellten Inhalten nutzen, sondern, soweit dies durch die Plattformfunktionen gestattet ist, auch zur zentralen Verwaltung ihrer eigenen digitalen Inhalte oder zu deren Verteilung an ihre Autorisierten Nutzer.

Die Organisation erklärt, dass sie hinsichtlich der von ihr auf die Plattform hochgeladenen oder in ihrem Namen verbreiteten Medienmaterialien, Dokumente, Bilder, Videos, Präsentationen, Schulungsmaterialien, Datensätze, Produktinformationen, HS/GTİP/NACE-bezogenen Daten und sonstigen digitalen Inhalte über die erforderlichen Rechte, Lizenzen und gesetzlichen Befugnisse verfügt.

Von der Organisation bereitgestellte Inhalte dürfen:

(i) keine Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Datenbankrechte oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen;

(ii) keine Geschäftsgeheimnisse rechtswidrig offenlegen;

(iii) personenbezogene Daten nicht rechtswidrig enthalten oder verarbeiten;

(iv) keine Schadsoftware oder schädlichen Codes enthalten;

(v) keinem betrügerischen oder fälschenden Zweck dienen; und

(vi) nicht gegen geltendes Recht verstoßen.

Das Hosting, die Verarbeitung, Anzeige oder Verteilung von Organisationsinhalten durch XPLORE WORK unterliegt der in den Nutzungsbedingungen und anderen anwendbaren Ergänzenden Bedingungen geregelten Lizenz für Nutzerinhalte.

XPLORE WORK erwirbt die geistigen Eigentumsrechte der Organisation nicht allein dadurch, dass Inhalte auf der Plattform gehostet werden.

XPLORE WORK kann den Zugriff auf Inhalte einschränken oder betreffende Inhalte entfernen, wenn vernünftige Gründe für die Annahme bestehen, dass sie rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen oder ein erhebliches Risiko für die Plattformsicherheit darstellen.

Soweit dies nach geltendem Recht erforderlich ist, können Mitteilungen, Begründungen oder Einspruchsmechanismen hinsichtlich Entscheidungen zur Entfernung von Inhalten oder Einschränkung des Zugriffs bereitgestellt werden.

8. ABONNEMENTS, PREMIUM-DIENSTE UND PREISGESTALTUNG

Bestimmte Funktionen des Masseninhaltsdienstes können ein Premium-Abonnement, ein Organisationspaket, eine nutzungsbasierte Abrechnung oder den Erwerb einer separaten digitalen Lizenz erfordern.

Vor dem Kauf werden der Organisation, soweit anwendbar, folgende Informationen angezeigt:

* Preis, • Abrechnungszeitraum, • grundlegender Leistungsumfang, • Nutzungslimits, • Status der automatischen Verlängerung und • wesentliche Lizenzbeschränkungen.

Die Organisation erklärt sich damit einverstanden, die beim Kauf angegebenen Gebühren für das von ihr gewählte Abonnement oder die von ihr gewählte Lizenz zu zahlen.

XPLORE WORK kann Preise, Nutzungslimits oder den Umfang von Premium-Diensten für zukünftige Abonnementzeiträume oder neue Käufe ändern.

Soweit dies nach geltendem Recht oder dem betreffenden Kaufkanal erforderlich ist, erfolgt die erforderliche Mitteilung, bevor Preisänderungen oder wesentliche Änderungen des Leistungsumfangs wirksam werden.

Automatische Verlängerungen, Kündigungen und Erstattungen von Abonnements unterliegen dem jeweiligen Kaufkanal und den anwendbaren Abonnementbedingungen.

Für über den Apple App Store erworbene Abonnements können die entsprechenden Abonnementverwaltungs- und Erstattungsverfahren von Apple gelten.

XPLORE WORK garantiert nicht, dass Premium-Dienste niemals unterbrochen werden. Aufgrund geplanter Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, außergewöhnlicher technischer Ereignisse oder Infrastrukturproblemen außerhalb der angemessenen Kontrolle von XPLORE WORK können vorübergehende Unterbrechungen auftreten.

Bei länger andauernden oder wesentlichen Dienstunterbrechungen bleiben Rechte aus anwendbarem zwingendem Recht und den einschlägigen Kaufbedingungen unberührt.

9. AUSWIRKUNGEN DER KÜNDIGUNG UND BEENDIGUNG DER DIENSTE

Verletzt die Organisation die Nutzungsbedingungen, die Ergänzenden Bedingungen für Verwaltete Dienste, diese Ergänzenden Bedingungen für Masseninhalte oder das anwendbare Recht in wesentlichem Umfang, kann XPLORE WORK abhängig von Art und Schwere des Verstoßes den betreffenden Masseninhaltsdienst einschränken, aussetzen oder beenden.

Bei einem dringenden Sicherheitsrisiko, Betrug, einer Sanktionsverpflichtung, unbefugtem Zugriff, einer erheblichen Verletzung geistiger Eigentumsrechte oder einer gesetzlichen Verpflichtung kann XPLORE WORK ohne vorherige Mitteilung vorübergehende Schutzmaßnahmen ergreifen.

In anderen Fällen kann der Organisation eine angemessene Frist zur Behebung des Verstoßes eingeräumt werden, sofern dies nach geltendem Recht oder aufgrund der Art des Vertrags erforderlich ist.

Die Beendigung des Dienstes kann dazu führen, dass:

(i) der Zugriff auf den Masseninhaltsdienst endet;

(ii) befristete digitale Lizenzen enden;

(iii) Premium-Funktionen deaktiviert werden;

(iv) organisationsinterne Lizenzzuweisungen aufgehoben werden;

(v) Zugriffstoken widerrufen werden; und

(vi) der Zugriff auf bestimmte auf der Plattform gespeicherte Inhalte eingeschränkt wird.

Der Status einer digitalen Lizenz, für die ausdrücklich ein dauerhaftes Nutzungsrecht gewährt wurde, richtet sich nach den betreffenden Lizenzbedingungen.

Die Beendigung beseitigt keine gültigen Zahlungsverpflichtungen der Organisation, die vor dem Datum der Beendigung entstanden sind.

Nach der Beendigung werden personenbezogene Daten und Organisationsinhalte gemäß dem anwendbaren Datenschutzrecht, der XPLORE WORK Datenschutzrichtlinie, den Aufbewahrungspflichten und den Ergänzenden Bedingungen für Verwaltete Dienste gelöscht, anonymisiert oder gespeichert.

Die Beendigung beseitigt keine Bestimmungen über geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, Zahlungen, Haftungsbeschränkungen, Freistellung und Streitbeilegung, die ihrer Natur nach fortgelten müssen.

10. ZUSÄTZLICHE BESCHRÄNKUNGEN UND ANERKENNTNISSE

Die Organisation darf den Masseninhaltsdienst nicht verwenden für:

(i) rechtswidrige Aktivitäten;

(ii) Spam-Aktivitäten;

(iii) gefälschte oder manipulative Nutzerinteraktionen;

(iv) unbefugte Datenerhebung;

(v) die Umgehung von Lizenzkontrollen;

(vi) Verletzungen geistiger Eigentumsrechte;

(vii) Fälschung;

(viii) die Verbreitung von Schadsoftware;

(ix) die Gefährdung der Nutzersicherheit;

(x) die Beeinträchtigung der Sicherheit oder Integrität der Plattform;

(xi) die betrügerische Umgehung von Zugriffslimits; oder

(xii) die Täuschung der Ranking- und Empfehlungssysteme der Plattform.

Sofern dies nicht durch die betreffende Lizenz oder von XPLORE WORK ausdrücklich schriftlich gestattet wird, dürfen im Rahmen des Masseninhaltsdienstes bereitgestellte Lizenzen, Premium-Zugänge und digitale Rechte nicht weiterverkauft, vermietet oder kommerziell als Bestandteil eines eigenständigen Drittanbieterdienstes erneut angeboten werden.

Diese Bestimmung hindert die Organisation nicht daran, ihren eigenen Mitarbeitern oder Autorisierten Nutzern Inhalte im Rahmen der betreffenden Lizenz zuzuweisen.

XPLORE WORK kann bei schweren oder wiederholten Verstößen die betreffenden digitalen Lizenzen, Konten oder den Zugriff auf den Masseninhaltsdienst beenden.

11. GEISTIGES EIGENTUM UND RECHTE DER INHALTSANBIETER

Die geistigen Eigentumsrechte an Software, Datenbanken, Medien, Dokumenten, Schulungsmaterialien, Designs, Analysen, Katalogen, geschäftlichen Datensätzen und anderen digitalen Materialien, die im Rahmen des Masseninhaltsdienstes von XPLORE WORK oder Drittanbietern von Inhalten bereitgestellt werden, verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

Außer der der Organisation ausdrücklich gewährten Lizenz werden keine Eigentumsrechte übertragen.

Die Organisation darf Hinweise auf Urheberrechte, Marken, Lizenzen, digitale Rechteverwaltung oder sonstige Eigentumsrechte nicht entfernen, verbergen oder verändern.

Die Tatsache, dass Inhalte technisch heruntergeladen werden können, bedeutet nicht, dass der Organisation ein unbegrenztes Recht zur Vervielfältigung, Verteilung oder zum Weiterverkauf gewährt wird.

Bestimmte Inhalte können aufgrund der Beendigung einer Lizenz eines Drittanbieters, einer gesetzlichen Verpflichtung oder eines gültigen Ersuchens des Rechteinhabers von der Plattform entfernt werden.

In solchen Fällen richtet sich der Status zuvor erworbener Nutzungsrechte nach der betreffenden Lizenz, dem Kaufmodell und den anwendbaren zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

12. DATENSCHUTZ UND PRIVATSPHÄRE

Soweit im Rahmen des Masseninhaltsdienstes personenbezogene Daten verarbeitet werden, gelten die XPLORE WORK Nutzungsbedingungen, die Ergänzenden Bedingungen für Verwaltete Dienste, die XPLORE WORK Datenschutzrichtlinie und die anwendbaren Datenschutzhinweise.

Die Organisation ist, soweit anwendbar, dafür verantwortlich, hinsichtlich der personenbezogenen Daten, die sie in den Masseninhaltsdienst hochlädt, über die erforderliche Rechtsgrundlage zu verfügen und den betroffenen Personen die erforderlichen Informationen bereitzustellen.

Soweit XPLORE WORK personenbezogene Daten für eigene Zwecke verarbeitet, ist XPLORE WORK für die auf XPLORE WORK anwendbaren Datenschutzverpflichtungen verantwortlich.

Bei Tätigkeiten, bei denen XPLORE WORK als Auftragsverarbeiter im Namen der Organisation handelt, kann zusätzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag oder eine gleichwertige Regelung gelten, sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist.

Die Nutzung des Dienstes durch die Organisation stellt für sich genommen weder eine uneingeschränkte ausdrückliche Einwilligung für sämtliche Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten noch eine Genehmigung für internationale Datenübermittlungen dar.

Die Verarbeitung und internationale Übermittlung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der einschlägigen Rechtsgrundlagen und der im anwendbaren Datenschutzrecht vorgesehenen Mechanismen.

13. ÄNDERUNGEN UND VERFÜGBARKEIT DES DIENSTES

XPLORE WORK kann Änderungen am Masseninhaltsdienst vornehmen, um den Dienst weiterzuentwickeln, die technische Infrastruktur zu aktualisieren, die Sicherheit zu erhöhen, die Lizenzbedingungen Dritter einzuhalten oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

XPLORE WORK kann bestimmte:

* Inhalte, • Datenpakete, • Lizenzmodelle, • API-Funktionen, • Organisationstools, • KI-Funktionen, • Nutzungslimits oder • unterstützte Geräte

ändern oder einstellen.

Bei Änderungen eines kostenpflichtigen und laufenden Dienstes, die die Nutzung durch die Organisation wesentlich beeinträchtigen, erfolgt eine angemessene vorherige Mitteilung, sofern dies nach geltendem Recht oder dem betreffenden Vertrag erforderlich ist.

Zur Behebung von Sicherheitslücken, aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, dringender technischer Risiken oder Verletzungen von Rechten Dritter können Änderungen ohne vorherige Mitteilung vorgenommen werden.

14. ZUSÄTZLICHER HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIG IST, WERDEN DER MASSENINHALTSDIENST UND DIE DAMIT VERBUNDENEN DIGITALEN DIENSTE „WIE BESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ BEREITGESTELLT.

XPLORE WORK GARANTIERT NICHT, DASS DER MASSENINHALTSDIENST, PREMIUM-ZUGÄNGE, DIGITALE LIZENZEN, ORGANISATIONSVERWALTUNGSTOOLS, KI-GESTÜTZTE FUNKTIONEN, DATENVERWALTUNGSMODULE UND SONSTIGE TECHNISCHE FUNKTIONEN UNUNTERBROCHEN, VOLLSTÄNDIG FEHLERFREI, JEDERZEIT SICHER ODER AUF JEDEM GERÄT VERFÜGBAR SIND.

XPLORE WORK GARANTIERT NICHT, DASS EIN BESTIMMTER INHALT, EIN DATENPAKET, EINE DRITTANBIETERLIZENZ ODER EINE INTEGRATION UNBEFRISTET AUF DER PLATTFORM VERBLEIBT.

AUTOMATISCHE HS/GTİP/NACE-ZUORDNUNGEN, KI-AUSGABEN, KLASSIFIZIERUNGEN, GESCHÄFTLICHE ANALYSEN UND EMPFEHLUNGEN, DIE VON XPLORE WORK BEREITGESTELLT WERDEN, STELLEN, SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS ANGEGEBEN, KEINE RECHTLICHE, FINANZIELLE, STEUERLICHE, ZOLLRECHTLICHE, INVESTITIONSBEZOGENE ODER SONSTIGE LIZENZIERTE PROFESSIONELLE BERATUNG DAR.

DIE ORGANISATION IST DAFÜR VERANTWORTLICH, PRODUKTKLASSIFIZIERUNGEN, HS/GTİP/NACE-INFORMATIONEN, STEUERLICHE, ZOLLRECHTLICHE, IMPORT-/EXPORTBEZOGENE UND SONSTIGE GESCHÄFTLICHE ENTSCHEIDUNGEN BEI BEDARF UNABHÄNGIG DURCH AUTORISIERTE FACHLEUTE ODER AMTLICHE QUELLEN ÜBERPRÜFEN ZU LASSEN.

SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, HAFTET XPLORE WORK NICHT FÜR INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR DEN VERLUST VON GEWINNEN, EINNAHMEN, GESCHÄFTSMÖGLICHKEITEN, ANSEHEN ODER DATEN, SELBST WENN SOLCHE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN, SOWEIT DIES NACH DEM ANWENDBAREN RECHT ZULÄSSIG IST.

DIE GESAMTHAFTUNG VON XPLORE WORK AUS DIESEN ERGÄNZENDEN BEDINGUNGEN FÜR MASSENINHALTE ODER DEM MASSENINHALTSDIENST ÜBERSTEIGT, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT MAXIMAL ZULÄSSIG IST, NICHT DIE GESAMTEN GEBÜHREN, DIE DIE ORGANISATION INNERHALB DER ZWÖLF (12) MONATE VOR DEM HAFTUNGSBEGRÜNDENDEN EREIGNIS FÜR DEN BETREFFENDEN MASSENINHALTSDIENST TATSÄCHLICH AN XPLORE WORK GEZAHLT HAT.

WURDEN FÜR DEN BETREFFENDEN MASSENINHALTSDIENST INNERHALB DER VORANGEGANGENEN ZWÖLF (12) MONATE KEINE GEBÜHREN AN XPLORE WORK GEZAHLT, BETRÄGT DIE GESAMTHAFTUNGSOBERGRENZE, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST, 100 EURO ODER DEN ENTSPRECHENDEN BETRAG IN DER JEWEILIGEN LOKALEN WÄHRUNG.

DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR VORSÄTZLICHES RECHTSWIDRIGES VERHALTEN VON XPLORE WORK, GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGE HAFTUNG, DIE NACH GELTENDEM RECHT NICHT BESCHRÄNKT ODER AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN.

KEINE BESTIMMUNG BESEITIGT RECHTE ODER HAFTUNGSVERPFLICHTUNGEN, AUF DIE NACH ANWENDBAREM ZWINGENDEM RECHT NICHT VERZICHTET WERDEN KANN, DIE NICHT BESCHRÄNKT WERDEN KÖNNEN ODER DIE VERTRAGLICH NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN.

15. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Diese Ergänzenden Bedingungen für Masseninhalte gelten ausschließlich für den Masseninhaltsdienst und sind zusammen mit den Nutzungsbedingungen und den Ergänzenden Bedingungen für Verwaltete Dienste auszulegen.

Die Feststellung eines zuständigen Gerichts oder einer zuständigen Behörde, dass eine Bestimmung ungültig oder nicht durchsetzbar ist, berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Die Tatsache, dass XPLORE WORK ein Recht nicht unverzüglich ausübt, bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht.

Für die Auslegung dieser Ergänzenden Bedingungen für Masseninhalte, das anwendbare Recht, das zuständige Gericht und die Beilegung von Streitigkeiten gelten die Bestimmungen der XPLORE WORK Nutzungsbedingungen.

Zwingende Vorschriften des Verbraucherschutz-, Datenschutz-, Digitaldiensterechts oder sonstige zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

Durch die Nutzung des Masseninhaltsdienstes erklärt die Organisation, dass sie die auf sie anwendbaren Bestimmungen dieser Ergänzenden Bedingungen für Masseninhalte gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

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