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Xplore Work Richtlinien

VERKÄUFERVEREINBARUNG

Gültig ab:

Diese Verkäufervereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen der XPLORE WORK YAZILIM TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ („Xplore Work“ oder „Dienstanbieter“), welche die XPLORE WORK (Xw)-Anwendung und die damit verbundenen digitalen Dienste („Plattform“) betreibt, und jeder natürlichen oder juristischen Person geschlossen, die als Verkäufer, Hersteller, Lieferant, Distributor oder sonstiger gewerblicher Nutzer („Verkäufer“) auf der Plattform registriert ist und Dienste wie Produktlistungen, geschäftliche Kommunikation, Unternehmensprofile, kommerzielles Matching und damit verbundene Leistungen nutzt.

Durch die Registrierung auf der Plattform, die Erstellung eines Verkäuferkontos oder die Nutzung von Verkäuferdiensten erkennt der Verkäufer an und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Vereinbarung für ihn verbindlich ist.

1. PARTEIEN UND DEFINITIONEN

1.1. Dienstanbieter

XPLORE WORK YAZILIM TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ

Adresse: Güvenevler Mah. 1928 Sok. Ekinci Global İş Merkezi Sit. Etage: 14 Nr.: 5/25 Yenişehir, Mersin / Türkiye

E-Mail: support@xplorework.com

1.2. Verkäufer

„Verkäufer“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die als Hersteller, Verkäufer, Lieferant, Distributor oder sonstiger gewerblicher Nutzer ein Konto auf der Plattform erstellt und Produkte, Produktionskapazitäten, geschäftliche Tätigkeiten oder sonstige kommerzielle Informationen präsentiert oder über die Plattform geschäftliche Kontakte herstellt.

1.3. Plattform

„Plattform“ bezeichnet die von Xplore Work betriebenen mobilen Anwendungen, Internetdienste sowie die damit verbundene digitale Infrastruktur und die entsprechenden Dienstleistungen.

2. GEGENSTAND UND GELTUNGSBEREICH DER VEREINBARUNG

Diese Vereinbarung regelt die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des Verkäuferkontos, des Unternehmensprofils, der Produktlistungen, internationaler Produktcodes, geschäftlicher Kommunikation, der mit anderen Nutzern begründeten Geschäftsbeziehungen und der entsprechenden über die Plattform bereitgestellten Dienste.

Xplore Work stellt in erster Linie digitale Infrastruktur, kommerzielles Matching, Kommunikationsmöglichkeiten, Produkt- und Unternehmenssichtbarkeit sowie damit verbundene Technologiedienste bereit.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ist Xplore Work nicht Partei der zwischen dem Verkäufer und anderen Nutzern durchgeführten Handelsgeschäfte.

3. VERKÄUFEREIGNUNG UND UNTERNEHMENSVERIFIZIERUNG

3.1. Um sich auf der Plattform zu registrieren und bestimmte gewerbliche Funktionen nutzen zu können, muss der Verkäufer die von Xplore Work angeforderten Unternehmens-, Identitäts-, Steuer-, Tätigkeits- und Vertretungsinformationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitstellen.

3.2. Xplore Work kann vom Verkäufer zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordern, darunter insbesondere:

  • Steueridentifikationsnummern und Steuerunterlagen,
  • Handelsregisterunterlagen,
  • Gründungsunterlagen oder Nachweise der Geschäftstätigkeit,
  • eingetragene Geschäftstätigkeitscodes,
  • Hersteller- oder Tätigkeitsnachweise,
  • Genehmigungen und Lizenzen,
  • Angaben zu vertretungsberechtigten Personen,
  • Marken- oder sonstige Dokumente über geistige Eigentumsrechte,
  • Produktzertifikate sowie
  • sonstige Dokumente, die vernünftigerweise für die Verifizierung erforderlich sind.

3.3. Der Verkäufer erklärt, dass alle bereitgestellten Dokumente echt, gültig, aktuell und dem Verkäufer oder dem von ihm vertretenen Unternehmen zuzuordnen sind.

3.4. Xplore Work kann bestimmte Funktionen der Plattform bis zum Abschluss der Verifizierung einschränken oder nicht freischalten.

4. VERKÄUFERKONTO UND VERTRETUNGSBERECHTIGTE PERSONEN

4.1. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, dass alle bei der Kontoerstellung bereitgestellten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.

4.2. Jede Person, die ein Konto im Namen einer juristischen Person erstellt, erklärt, dass sie ordnungsgemäß dazu befugt ist, diese juristische Person auf der Plattform zu vertreten und die erforderlichen Handlungen in deren Namen vorzunehmen.

4.3. Der Verkäufer ist für die Sicherheit seines Kontos und seiner Zugangsdaten verantwortlich.

4.4. Passwörter und sonstige Sicherheitsinformationen dürfen nicht mit unbefugten Dritten geteilt werden.

4.5. Stellt der Verkäufer eine unbefugte Nutzung seines Kontos oder eine Beeinträchtigung der Kontosicherheit fest, ist Xplore Work unverzüglich zu informieren.

5. PRODUKTLISTUNGEN UND INTERNATIONALE PRODUKTCODES

5.1. Der Verkäufer ist verpflichtet sicherzustellen, dass sämtliche auf der Plattform veröffentlichten Produktinformationen richtig, vollständig und aktuell sind.

5.2. Diese Verpflichtung umfasst insbesondere:

  • Produktnamen und Produktbeschreibungen,
  • Produktbilder,
  • Marken- und Herstellerinformationen,
  • Produktkategorien,
  • technische Spezifikationen,
  • Produktionskapazitäten,
  • Bestands- oder Lieferinformationen,
  • Zertifikate,
  • erforderliche Genehmigungen und Lizenzen,
  • Herkunftsangaben,
  • internationale Produktcodes sowie
  • sonstige von der Plattform angeforderte Produktinformationen.

5.3. Der Verkäufer darf nur solche Produktcodes verwenden, zu deren Nutzung er berechtigt ist oder die dem jeweiligen Produkt zutreffend zugeordnet sind.

5.4. Die Verwendung falscher, irreführender, manipulierten Produktcodes oder von Codes, die einem anderen Produkt zuzuordnen sind, ist verboten.

6. ERKLÄRUNGEN UND PFLICHTEN DES VERKÄUFERS

Der Verkäufer erklärt, gewährleistet und verpflichtet sich, dass:

  • sämtliche von ihm bereitgestellten Informationen und Dokumente richtig sind,
  • er über die erforderliche Berechtigung zum Verkauf, Vertrieb oder sonstigen gewerblichen Umgang mit den angebotenen Produkten verfügt,
  • die Produkte den anwendbaren Gesetzen und Vorschriften entsprechen,
  • alle erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Zertifikate vorliegen,
  • keine Rechte Dritter verletzt werden,
  • keine irreführenden oder betrügerischen Geschäftspraktiken angewendet werden,
  • die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke genutzt wird und
  • sämtliche über die Plattform ausgeübten geschäftlichen Tätigkeiten professionell und ethisch erfolgen.

7. VERBOTENE UND BESCHRÄNKTE PRODUKTE

Das Einstellen oder Handeln von Produkten, die gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Richtlinien von Xplore Work verstoßen, ist auf der Plattform verboten.

Hierzu gehören insbesondere:

  • gefälschte oder nachgeahmte Produkte,
  • gestohlene Waren,
  • rechtswidrige Produkte,
  • Produkte, die geistige Eigentumsrechte verletzen,
  • regulierte Produkte ohne erforderliche Genehmigungen oder Lizenzen,
  • Produkte, die geltenden Sanktionen oder Embargos unterliegen,
  • rechtswidrige gefährliche Stoffe sowie
  • sonstige nach anwendbarem Recht oder nach Richtlinien der Plattform verbotene Produkte.

Xplore Work kann bestimmte Produktkategorien aus rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder plattformbezogenen Gründen einschränken oder verbieten.

8. GESCHÄFTLICHE KOMMUNIKATION UND TRANSAKTIONEN

8.1. Der Verkäufer hat sich in geschäftlicher Kommunikation über die Plattform wahrheitsgemäß, professionell und rechtmäßig zu verhalten.

8.2. Preise, Mengen, Qualitätsanforderungen, Lieferbedingungen, Zahlungsbedingungen, Incoterms, Garantien, Versicherungsregelungen und sonstige geschäftliche Bedingungen zwischen dem Verkäufer und anderen Nutzern werden von den jeweiligen Parteien festgelegt.

8.3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, legt Xplore Work diese Bedingungen nicht fest und ist nicht Partei der zwischen Nutzern geschlossenen Verträge.

8.4. Vor Abschluss einer geschäftlichen Transaktion ist der Verkäufer dafür verantwortlich, die von ihm für erforderlich gehaltenen Prüfungen in Bezug auf die Gegenpartei und die Transaktion vorzunehmen.

9. RECHTLICHE NATUR DER PLATTFORM UND ROLLE VON XPLORE WORK

Xplore Work ist in erster Linie eine digitale Technologieplattform, die Verkäufern und anderen gewerblichen Nutzern ermöglicht, einander zu finden, miteinander zu kommunizieren und ihre Produkte oder geschäftlichen Tätigkeiten darzustellen.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, handelt Xplore Work nicht als:

  • Käufer,
  • Verkäufer,
  • Hersteller,
  • Distributor,
  • Handelsvertreter,
  • Agent,
  • Makler oder Kommissionär,
  • Frachtführer,
  • Logistikunternehmen,
  • Versicherer,
  • Zahlungsinstitut oder
  • Finanzintermediär.

Die Herstellung einer Verbindung über die Plattform bedeutet nicht, dass Xplore Work die betreffende geschäftliche Transaktion genehmigt, garantiert oder daran als Partei beteiligt ist.

10. ABONNEMENTGEBÜHREN UND ZAHLUNGEN

10.1. Bestimmte Verkäuferdienste der Plattform können im Rahmen kostenpflichtiger Abonnementmodelle angeboten werden.

10.2. Preise, Laufzeiten und Leistungsmerkmale der jeweiligen Abonnementpläne werden auf der Plattform angezeigt.

10.3. Für Abonnementkäufe über die mobile Anwendung können die Zahlungsinfrastruktur und die anwendbaren Zahlungsregeln des Apple App Store oder des jeweiligen App-Marktplatzes gelten.

10.4. Verlängerung, Kündigung, Erstattungsanträge und Zahlungsabwicklung unterliegen zusätzlich der jeweils geltenden Zahlungsrichtlinie, Erstattungsrichtlinie und den Regeln des betreffenden App-Marktplatzes.

10.5. Gesetzlich zwingende Erstattungs- oder Widerrufsrechte sowie anwendbare Erstattungsrichtlinien des betreffenden App-Marktplatzes bleiben unberührt.

11. KEINE VERKAUFSPROVISION

Das aktuelle Geschäftsmodell von Xplore Work basiert auf Abonnements.

Sofern nicht gesondert und ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erhebt Xplore Work keine Provision, die auf Grundlage des Verkaufswerts der zwischen dem Verkäufer und anderen Nutzern durchgeführten Handelsgeschäfte berechnet wird.

Abonnementgebühren sind Entgelte für die Nutzung der Plattform und die über sie bereitgestellten Dienstleistungen und stellen keine Verkaufsprovision auf Handelsgeschäfte zwischen Nutzern dar.

Werden neue kostenpflichtige Funktionen oder zusätzliche Dienstleistungen eingeführt, werden die hierfür geltenden Gebühren dem Verkäufer vor dem Kauf oder der Nutzung klar angezeigt.

12. PRODUKT-, REGULIERUNGS- UND GESCHÄFTLICHE VERANTWORTUNG

12.1. Der Verkäufer erkennt an, dass er für die von ihm gelisteten oder gehandelten Produkte rechtlich verantwortlich ist.

Diese Verantwortung kann insbesondere umfassen:

  • Produktsicherheit,
  • Produktqualität,
  • Produktkonformität,
  • Produktkennzeichnung,
  • Garantiepflichten,
  • Zertifizierung,
  • Genehmigungen und Lizenzen,
  • Richtigkeit von Produktbeschreibungen,
  • geistige Eigentumsrechte,
  • Verbraucher- oder Käuferrechte,
  • steuerliche Verpflichtungen sowie
  • sonstige anwendbare regulatorische Verpflichtungen.

12.2. Soweit Xplore Work nicht selbst Hersteller oder Verkäufer der Produkte des Verkäufers ist, übernimmt Xplore Work keine Hersteller- oder Verkäuferhaftung in Bezug auf diese Produkte.

12.3. Gesetzlich Xplore Work zugewiesene Haftungstatbestände, die vertraglich nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden können, bleiben unberührt.

13. INTERNATIONALER HANDEL, ZOLL, SANKTIONEN UND EXPORTKONTROLLEN

Ein im internationalen Handel tätiger Verkäufer ist verantwortlich für die Einhaltung von:

  • Einfuhr- und Ausfuhrgesetzen und -vorschriften,
  • Zollvorschriften,
  • Steuern und Abgaben,
  • Produktsicherheitsvorschriften,
  • Ursprungsregeln,
  • Genehmigungs- und Lizenzanforderungen,
  • Wirtschaftssanktionen,
  • Embargos,
  • Exportkontrollen,
  • Vorschriften über Güter mit doppeltem Verwendungszweck sowie
  • sonstige anwendbare Handelsvorschriften in den betreffenden Rechtsordnungen.

Der Verkäufer darf keine rechtswidrigen geschäftlichen Tätigkeiten mit Personen, Unternehmen, Ländern, Gebieten oder in Bezug auf Transaktionen durchführen, die nach anwendbarem Recht verboten sind.

Stellt Xplore Work ein rechtliches oder regulatorisches Risiko fest, kann Xplore Work bestimmte Transaktionen, Inhalte oder Kontofunktionen einschränken und, soweit dies nach anwendbarem Recht erforderlich ist, mit zuständigen Behörden zusammenarbeiten.

14. LOGISTIK UND LIEFERUNG

Die Plattform kann Verkäufern Zugang zu Logistikoptionen, Informationen über Frachtführer oder Drittanbieter-Logistikdienste bereitstellen.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ist Xplore Work kein:

  • Frachtführer,
  • ausführender Frachtführer,
  • Spediteur,
  • Lagerdienstleister oder
  • Partei eines Logistikvertrags.

Verpackung der Produkte, Vorbereitung zur Lieferung, Transportbedingungen, erforderliche Dokumentation und die zwischen den Parteien vereinbarten Lieferpflichten liegen in der Verantwortung der jeweiligen Geschäftspartner.

Zwingende Vorschriften des anwendbaren Rechts bleiben unberührt.

15. STATUS „VERIFIED“

Xplore Work kann bestimmte Verkäufer Verfahren zur Unternehmens- oder Dokumentenverifizierung unterziehen.

Ein Verkäufer mit dem Status „Doğrulanmış“, „Verified“, „Verifiziert“ oder einem ähnlichen Status hat lediglich die von Xplore Work festgelegten einschlägigen Stufen des Verifizierungsverfahrens abgeschlossen.

Ein solcher Status stellt keine Garantie von Xplore Work dar hinsichtlich:

  • der geschäftlichen Zuverlässigkeit des Verkäufers,
  • seiner Zahlungsfähigkeit,
  • Kreditwürdigkeit,
  • finanziellen Situation,
  • Produktqualität,
  • Lieferleistung,
  • Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen,
  • dauerhaften Einhaltung anwendbarer Gesetze und Vorschriften oder
  • der Sicherheit oder des Erfolgs einer bestimmten Handelsgeschäfts.

Andere Nutzer bleiben auch bei Geschäften mit verifizierten Verkäufern dafür verantwortlich, ihre eigenen geschäftlichen Sorgfaltsprüfungen durchzuführen.

16. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS

Die Rechte des geistigen Eigentums an der Software, dem Quellcode, der Datenbankstruktur, dem Design, der Benutzeroberfläche, dem Logo, den Marken, der visuellen Identität und sonstigen von Xplore Work erstellten Inhalten der Plattform stehen Xplore Work oder den jeweiligen Rechteinhabern zu.

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung darf der Verkäufer geschützte Bestandteile der Plattform nicht kopieren, vervielfältigen, verbreiten, verändern, kommerziell verwerten oder davon abgeleitete Werke erstellen.

17. VERKÄUFERINHALTE UND INHALTSLIZENZ

17.1. Der Verkäufer behält seine Rechte an Produktbildern, Beschreibungen, Unternehmensinformationen, Logos, Dokumenten und sonstigen Inhalten, die auf die Plattform hochgeladen werden.

17.2. Der Verkäufer erklärt, dass er über sämtliche Rechte und Befugnisse verfügt, die erforderlich sind, um solche Inhalte auf die Plattform hochzuladen und Xplore Work deren Nutzung für die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Zwecke zu gestatten.

17.3. Der Verkäufer gewährt Xplore Work eine weltweit gültige, nicht ausschließliche Lizenz, die in dem Umfang ausgeübt werden darf, der für die Bereitstellung der Plattformdienste erforderlich ist, insbesondere zur Bereitstellung von Plattformdiensten, zur Anzeige und Verbreitung der Inhalte, zu deren technischer Verarbeitung, zur Anpassung an verschiedene Geräte oder Bildschirmformate und zur Präsentation bzw. Bewerbung der Produkte oder des Unternehmensprofils des Verkäufers innerhalb der Plattform.

17.4. Diese Lizenz stellt keine Übertragung des Eigentums an den Verkäuferinhalten auf Xplore Work dar.

18. PERSONENBEZOGENE DATEN UND KVKK

Personenbezogene Daten des Verkäufers werden gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen und den einschlägigen Datenschutzdokumenten von Xplore Work verarbeitet.

Soweit anwendbar, können hierzu gehören:

  • die Datenschutzrichtlinie,
  • der KVKK-Informationshinweis,
  • der Text zur ausdrücklichen Einwilligung, soweit erforderlich, sowie
  • sonstige relevante Datenschutzinformationen.

Verarbeitet der Verkäufer personenbezogene Daten anderer Personen, die er über die Plattform erhält, ist er für die Einhaltung seiner eigenen gesetzlichen Datenschutzpflichten verantwortlich.

19. ÜBERWACHUNG, BESCHWERDEN, MELDUNGEN UND DURCHSETZUNG

Xplore Work kann Inhalte und Kontoaktivitäten im Rahmen des anwendbaren Rechts prüfen, um die Sicherheit der Plattform, die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und die Durchsetzung der Plattformrichtlinien sicherzustellen.

Nutzer können Inhalte oder Konten melden, die mutmaßlich betrügerisch, gefälscht, irreführend, rechtswidrig oder anderweitig mit den Plattformrichtlinien unvereinbar sind.

Soweit Xplore Work dies für erforderlich hält, kann Xplore Work:

  • Inhalte entfernen,
  • die Sichtbarkeit von Anzeigen einschränken,
  • zusätzliche Verifizierung verlangen,
  • bestimmte Kontofunktionen beschränken,
  • ein Konto vorübergehend sperren oder
  • ein Konto bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen dauerhaft schließen.

20. KONTOAUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG DER VEREINBARUNG

Unter Berücksichtigung des anwendbaren Rechts und der Umstände des jeweiligen Einzelfalls kann Xplore Work das Konto des Verkäufers insbesondere in folgenden Fällen einschränken, sperren oder diese Vereinbarung kündigen:

  • Einstellung gefälschter oder nachgeahmter Produkte,
  • Bereitstellung falscher oder irreführender Informationen,
  • Verwendung gefälschter oder ungültiger Dokumente,
  • Verwendung unrichtiger Produktcodes,
  • rechtswidrige geschäftliche Tätigkeiten,
  • Verstöße gegen Sanktionen oder Exportkontrollvorschriften,
  • Verletzung von Rechten Dritter,
  • Betrugs- oder Sicherheitsrisiken,
  • Missbrauch der Plattform oder
  • schwerwiegende oder wiederholte Verstöße gegen diese Vereinbarung oder andere Plattformrichtlinien.

Besteht ein dringendes Sicherheits-, Betrugs-, Rechts- oder regulatorisches Risiko, kann Xplore Work erforderliche vorläufige Maßnahmen ohne vorherige Mitteilung ergreifen.

21. FOLGEN DER BEENDIGUNG

21.1. Der Verkäufer kann sein Konto über die von der Plattform bereitgestellten Methoden zur Kontoschließung schließen.

21.2. Die Schließung des Kontos lässt Zahlungs-, Steuer-, Handelsgeschäfts-, geistige Eigentums-, Freistellungs- oder sonstige rechtliche Verpflichtungen, die bereits vor der Schließung entstanden sind, nicht automatisch entfallen.

21.3. Ein Anspruch auf Erstattung infolge der Beendigung eines Abonnements oder der Schließung eines Kontos bestimmt sich nach der jeweils geltenden Zahlungsrichtlinie, Erstattungsrichtlinie, den Regeln des jeweiligen App-Marktplatzes und den zwingenden Bestimmungen des anwendbaren Rechts.

21.4. Bestimmungen über geistiges Eigentum, Haftung, Freistellung, Streitbeilegung und sonstige Regelungen, die ihrer Natur nach auch nach Vertragsbeendigung fortgelten sollen, bleiben nach Beendigung dieser Vereinbarung wirksam.

22. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, garantiert Xplore Work weder den Erfolg von Handelsgeschäften zwischen dem Verkäufer und anderen Nutzern noch die Qualität von Produkten, die Zahlung durch eine Gegenpartei, die Durchführung einer Lieferung oder die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch eine andere Partei.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, haftet Xplore Work nicht für:

  • entgangenen Gewinn,
  • Verlust von Umsatz oder Geschäft,
  • Verlust geschäftlicher Chancen,
  • Reputationsschäden,
  • Datenverlust oder
  • mittelbare, besondere, beiläufig entstandene oder Folgeschäden.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, darf die gesamte Haftung von Xplore Work aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder den Plattformdiensten die Summe der Abonnementgebühren nicht übersteigen, die der betreffende Verkäufer innerhalb der zwölf (12) Monate vor dem haftungsbegründenden Ereignis tatsächlich an Xplore Work gezahlt hat.

Hat der Verkäufer in diesem Zeitraum keine Abonnementgebühren gezahlt, ist die Gesamthaftung von Xplore Work, soweit nach anwendbarem Recht zulässig, auf 100 EUR oder den entsprechenden Gegenwert in der lokalen Währung begrenzt.

Diese Beschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem rechtswidrigem Verhalten von Xplore Work, grober Fahrlässigkeit oder sonstiger Haftung, die nach dem anwendbaren Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.

23. FREISTELLUNG UND SCHADLOSHALTUNG

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, verpflichtet sich der Verkäufer, Xplore Work, seine verbundenen Unternehmen, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Vertreter von Ansprüchen Dritter, Klagen, Verwaltungsverfahren, Schäden, Geldbußen und angemessenen Rechtskosten freizustellen und schadlos zu halten, die aus den eigenen Produkten, Inhalten, Dokumenten, geschäftlichen Tätigkeiten, regulatorischen Verstößen oder Vertragsverletzungen des Verkäufers entstehen.

Diese Verpflichtung kann insbesondere Ansprüche umfassen, die entstehen aus:

  • Produktsicherheits- oder Produkthaftungsfragen,
  • Verletzungen geistiger Eigentumsrechte,
  • falschen oder irreführenden Produktinformationen,
  • gefälschten oder rechtswidrigen Produkten,
  • Zoll- oder Steuerverstößen,
  • Verstößen gegen Sanktionen oder Exportkontrollen,
  • Verletzungen von Rechten Dritter sowie
  • rechtswidrigen geschäftlichen Tätigkeiten des Verkäufers.

Diese Verpflichtung gilt nur in dem Umfang, in dem der betreffende Anspruch oder Schaden aus Handlungen, Unterlassungen, Verstößen oder sonstigen Verantwortungsbereichen des Verkäufers entsteht.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Xplore Work für Schäden freizustellen, die auf eigenem Verschulden, grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem rechtswidrigem Verhalten von Xplore Work oder gesetzlich Xplore Work zugewiesener Haftung beruhen.

24. ÄNDERUNGEN DER VEREINBARUNG

Xplore Work kann diese Vereinbarung aufgrund rechtlicher, regulatorischer, technischer, sicherheitsbezogener oder dienstleistungsbezogener Anforderungen ändern.

Wesentliche Änderungen können den Verkäufern vor ihrem Inkrafttreten über die Plattform oder andere geeignete Kommunikationswege mitgeteilt werden, soweit dies nach dem anwendbaren Recht und der Art der Änderung erforderlich oder angemessen ist.

Rechte aus zwingenden Vorschriften des anwendbaren Rechts bleiben unberührt.

25. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Türkiye.

Vorbehaltlich zwingender Vorschriften des anwendbaren Rechts und gesetzlich zwingender ausschließlicher Gerichtsstände sind für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung die Gerichte und Vollstreckungsbehörden in Mersin zuständig.

Soweit im Land des Verkäufers zwingende gesetzliche Vorschriften gelten, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden können, bleiben diese zwingenden Vorschriften unberührt.

26. SALVATORISCHE KLAUSEL UND GESAMTVEREINBARUNG

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Eine unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist im größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang so auszulegen, dass sie ihrem beabsichtigten Zweck möglichst nahekommt.

Diese Vereinbarung ist, soweit anwendbar, gemeinsam mit der Nutzervereinbarung, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Zahlungsrichtlinie, der Erstattungsrichtlinie, der Datenschutzrichtlinie, dem KVKK-Informationshinweis, den Community-Richtlinien, der Versand- und Lieferrichtlinie, dem Haftungsausschluss sowie sonstigen einschlägigen Richtlinien der Plattform zu lesen.

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Dokumenten hat eine spezielle Regelung für einen bestimmten Sachverhalt Vorrang vor einer allgemeinen Regelung zum selben Thema; zwingende Vorschriften des anwendbaren Rechts bleiben in jedem Fall unberührt.

27. INKRAFTTRETEN UND KONTAKT

Diese Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der Verkäufer ein Verkäuferkonto auf der Plattform erstellt, diese Vereinbarung elektronisch akzeptiert oder mit der Nutzung von Verkäuferdiensten beginnt.

Solange der Verkäufer die Plattform weiterhin nutzt, ist er verpflichtet, diese Vereinbarung und die anwendbaren Plattformrichtlinien einzuhalten.

Fragen und rechtliche Mitteilungen zu dieser Vereinbarung können an folgende Kontaktdaten gerichtet werden:

XPLORE WORK YAZILIM TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ

Güvenevler Mah. 1928 Sok. Ekinci Global İş Merkezi Sit. Etage: 14 Nr.: 5/25 Yenişehir, Mersin / Türkiye

E-Mail: support@xplorework.com

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