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Xplore Work Richtlinien

HAFTUNGSAUSSCHLUSS UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Gültig ab:

1. RECHTLICHE NATUR DER PLATTFORM

Xplore Work ist eine digitale Technologie- und Geschäftskommunikationsplattform, die die Kontaktaufnahme zwischen weltweit tätigen Herstellern, Verkäufern, Lieferanten, Vertriebspartnern und anderen gewerblichen Unternehmen erleichtert.

Die Plattform kann technische Infrastruktur, digitales Matching, Kommunikationsmöglichkeiten, Anzeigen, Unternehmensprofile und andere damit verbundene digitale Dienste bereitstellen, die es Nutzern ermöglichen, direkte Geschäftsbeziehungen aufzubauen.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ist Xplore Work nicht Partei eines zwischen Nutzern abgeschlossenen Handelsgeschäfts oder Vertrags.

Xplore Work handelt nicht als:

  • Käufer,
  • Verkäufer,
  • Hersteller,
  • Lieferant,
  • Vertriebspartner,
  • Handelsvertreter,
  • Agent,
  • Makler,
  • Kommissionär,
  • Frachtführer,
  • ausführender Frachtführer,
  • Logistikunternehmen,
  • Versicherer,
  • Zollagent oder Zollvertreter,
  • Zahlungsinstitut oder
  • Finanzintermediär.

Die über die Plattform angebotenen Leistungen beschränken sich im Wesentlichen auf digitale Infrastruktur, geschäftliche Vermittlung und Zusammenführung, Kommunikation sowie damit verbundene Technologiedienstleistungen.

Geschäftliche Transaktionen zwischen Nutzern erfolgen ausschließlich auf Grundlage des unabhängigen Willens, der eigenen geschäftlichen Beurteilung und der Entscheidungen der jeweiligen Parteien.

2. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR INHALTE UND GESCHÄFTLICHE ANGABEN

Unternehmensinformationen, Produktbeschreibungen, Produktbilder, Preisangebote, Angaben zu Produktionskapazitäten, Bestandsinformationen, Zertifikate, Genehmigungen, Geschäftsdokumente und sonstige Nutzerinhalte auf der Plattform werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, von den jeweiligen Nutzern bereitgestellt.

Vorbehaltlich zwingender Vorschriften des anwendbaren Rechts übernimmt Xplore Work keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung oder Garantie hinsichtlich der:

  • Richtigkeit,
  • Vollständigkeit,
  • Aktualität,
  • Echtheit,
  • geschäftlichen Eignung,
  • Zuverlässigkeit oder
  • Eignung für eine bestimmte Transaktion

der von Nutzern bereitgestellten Informationen.

Vor einer geschäftlichen Entscheidung sind die Nutzer dafür verantwortlich, die über die Plattform erhaltenen Informationen eigenständig zu bewerten, erforderlichenfalls die betreffenden Dokumente und Angaben zu überprüfen und angemessene geschäftliche Sorgfaltsprüfungen durchzuführen.

Vorbehaltlich zwingender Vorschriften des anwendbaren Rechts liegt die Verantwortung für Streitigkeiten oder Schäden, die aus falschen, unvollständigen, veralteten oder irreführenden Angaben eines Nutzers entstehen, bei dem betreffenden Nutzer bzw. den beteiligten Geschäftspartnern.

3. UNTERNEHMENSVERIFIZIERUNG UND STATUS „VERIFIED“

Xplore Work kann zur Verbesserung der Sicherheit der Plattform und der geschäftlichen Transparenz Verifizierungsverfahren für bestimmte Nutzer oder Unternehmen durchführen.

Im Rahmen dieser Verfahren kann Xplore Work Steuerunterlagen, Handelsregisterunterlagen, Tätigkeitsnachweise, Herstellerzertifikate, Vollmachten und sonstige Berechtigungsnachweise, Genehmigungen oder andere offizielle Dokumente anfordern und prüfen.

Die Kennzeichnung eines Nutzers oder Unternehmens auf der Plattform als „Verified“, „Doğrulanmış“, „Verifiziert“ oder mit einem vergleichbaren Status bedeutet ausschließlich, dass die betreffenden Stufen des von Xplore Work festgelegten Verifizierungsverfahrens abgeschlossen wurden.

Ein solcher Status stellt keine Garantie von Xplore Work dar hinsichtlich der:

  • finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
  • Zahlungsfähigkeit,
  • Kreditwürdigkeit,
  • geschäftlichen Reputation,
  • Qualität seiner Produkte oder Dienstleistungen,
  • Lieferfähigkeit,
  • Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen,
  • dauerhaften Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften oder
  • Sicherheit oder des Erfolgs eines bestimmten Handelsgeschäfts.

Die Verifizierung stellt keine Anlage-, Kredit-, Handels- oder Zuverlässigkeitsberatung oder Empfehlung dar.

Die Nutzer sind dafür verantwortlich, vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung alle unabhängigen rechtlichen, finanziellen, geschäftlichen und technischen Prüfungen durchzuführen, die sie für erforderlich halten.

4. HANDELSGESCHÄFTE UND VERTRÄGE

Im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen, die über die Plattform zustande kommen, liegen insbesondere folgende Angelegenheiten in der Verantwortung der jeweiligen Geschäftspartner:

  • Produktschäden,
  • Lieferverzögerungen,
  • Zahlungsstreitigkeiten,
  • Qualitätsabweichungen,
  • Vertragsverletzungen,
  • unvollständige Lieferungen,
  • mangelhafte oder nicht vertragsgemäße Produkte,
  • falsche oder irreführende Angaben,
  • Nichtzahlung,
  • Stornierungen von Bestellungen oder
  • sonstige geschäftliche Streitigkeiten zwischen den Parteien.

Xplore Work garantiert nicht die Erfüllung der zwischen Nutzern geschlossenen Verträge und übernimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, keine Verpflichtungen oder Verbindlichkeiten aus solchen Verträgen.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt Xplore Work bei Streitigkeiten zwischen Nutzern weder als Schiedsrichter noch als Mediator, Gericht oder zwingend zuständige Streitbeilegungsstelle.

5. HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR LOGISTIK- UND TRANSPORTDIENSTLEISTUNGEN

Die Plattform kann es Nutzern ermöglichen, Logistikoptionen einzusehen, mit Logistikdienstleistern Kontakt aufzunehmen oder technische Integrationen mit Logistiksystemen Dritter zu nutzen.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, bedeutet die Bereitstellung solcher Funktionen nicht, dass Xplore Work Partei eines Beförderungs-, Fracht-, Lager- oder Logistikvertrags ist.

Probleme, die während des Transports auftreten, darunter insbesondere:

  • Beschädigung,
  • Verlust,
  • Verzögerung,
  • Falschlieferung,
  • Zurückhaltung oder Beschlagnahme durch Zollbehörden,
  • Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen,
  • Lieferhindernisse aufgrund von Embargos oder Sanktionen oder
  • vergleichbare logistische Probleme,

können in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Frachtführers, Logistikdienstleisters und/oder der beteiligten Geschäftspartner fallen.

Sofern Xplore Work eine solche Rolle nicht ausdrücklich übernimmt, gilt Xplore Work weder als Frachtführer noch als ausführender Frachtführer.

Eine Haftung aufgrund zwingender Vorschriften des anwendbaren Rechts bleibt unberührt.

6. RISIKEN DES INTERNATIONALEN HANDELS

Der internationale Handel ist naturgemäß mit wirtschaftlichen, rechtlichen, politischen und operativen Risiken verbunden.

Zu diesen Risiken gehören insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:

  • Wechselkursschwankungen,
  • Änderungen der Einfuhr- und Ausfuhrvorschriften,
  • Zollpraktiken,
  • steuerliche Änderungen,
  • Embargobeschlüsse,
  • internationale Sanktionen,
  • Exportkontrollbeschränkungen,
  • politische Krisen,
  • Krieg oder bewaffnete Konflikte,
  • Grenz- oder Hafenschließungen,
  • Unterbrechungen der Lieferkette,
  • logistische Störungen und
  • Änderungen der Gesetze oder Vorschriften der betreffenden Länder.

Die Nutzer sind selbst dafür verantwortlich, die für ihre internationalen Geschäftstätigkeiten geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich Sanktions- und Exportkontrollbestimmungen, Zollvorschriften und sonstiger regulatorischer Verpflichtungen, zu prüfen und einzuhalten.

Vorbehaltlich zwingender Vorschriften des anwendbaren Rechts haftet Xplore Work nicht für geschäftliche Verluste oder Schäden, die aufgrund solcher Entwicklungen entstehen, soweit diese außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Xplore Work liegen.

7. TECHNISCHE INFRASTRUKTUR UND DIENSTVERFÜGBARKEIT

Xplore Work ist bestrebt, die Dienste der Plattform mit angemessener Sorgfalt und nach geeigneten technischen Standards bereitzustellen.

Xplore Work gewährleistet jedoch nicht, dass die Plattform jederzeit:

  • unterbrechungsfrei,
  • fehlerfrei,
  • vollständig frei von Sicherheitslücken oder
  • dauerhaft verfügbar

ist.

Dienstunterbrechungen oder Leistungsbeeinträchtigungen können insbesondere verursacht werden durch:

  • geplante oder dringende Wartungsarbeiten,
  • Systemaktualisierungen,
  • Software- oder Hardwareausfälle,
  • Cyberangriffe,
  • Internet- oder Telekommunikationsausfälle,
  • Ausfälle von Rechenzentren,
  • Störungen der Cloud-Infrastruktur,
  • Ausfälle von Drittanbietern oder
  • Ereignisse höherer Gewalt.

Xplore Work wird sich bemühen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen technischer Störungen zu reduzieren, die vernünftigerweise außerhalb seiner Kontrolle liegen.

Vorbehaltlich zwingender Vorschriften des anwendbaren Rechts haftet Xplore Work nicht für indirekte geschäftliche Verluste, die aus technischen Störungen außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle entstehen.

8. DRITTANBIETER

Die Plattform kann mit Zahlungssystemen, App-Stores, Cloud-Infrastrukturanbietern, Hosting-Diensten, Kartendiensten, Logistikunternehmen, Verifizierungsdiensten, Analysetools oder anderen Drittanbietern integriert sein.

Solche Dienste können den eigenen Bedingungen, Datenschutzrichtlinien, technischen Systemen und rechtlichen Verpflichtungen der jeweiligen Drittanbieter unterliegen.

Xplore Work übernimmt keine Garantie für Dienstunterbrechungen, Sicherheitsprobleme oder Vertragsverletzungen, die auf unabhängigen Handlungen oder Unterlassungen von Drittanbietern beruhen und außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Xplore Work liegen.

Diese Bestimmung ist jedoch nicht dahingehend auszulegen, dass eine Haftung ausgeschlossen wird, die sich aus der eigenen Auswahl, den eigenen Weisungen, Handlungen oder Unterlassungen von Xplore Work oder aus zwingenden Vorschriften des anwendbaren Rechts ergibt.

9. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR MITTELBARE UND FOLGESCHÄDEN

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, haftet Xplore Work nicht für:

  • entgangenen Gewinn,
  • Verlust von Geschäft oder Umsatz,
  • Betriebsunterbrechungen,
  • Reputationsschäden,
  • Datenverlust,
  • Verlust von Verträgen,
  • Verlust geschäftlicher Chancen,
  • Verlust erwarteter Einsparungen,
  • Ansprüche Dritter oder
  • mittelbare, beiläufig entstandene, besondere oder Folgeschäden.

Diese Beschränkung gilt im nach zwingendem Recht zulässigen Umfang unabhängig davon, ob der Anspruch auf Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit oder einer anderen Rechtsgrundlage beruht.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder für sonstige Haftungstatbestände, die nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden dürfen.

10. RISIKOÜBERNAHME UND EIGENSTÄNDIGE GESCHÄFTLICHE PRÜFUNG

Durch die Nutzung der Plattform erkennt der Nutzer an, dass geschäftliche Aktivitäten und insbesondere internationale Handelsgeschäfte bestimmte wirtschaftliche, rechtliche, operative und gegenparteibezogene Risiken beinhalten.

Die Nutzung von Xplore Work entbindet den Nutzer nicht von seiner Verantwortung, eigenständige geschäftliche Bewertungen und angemessene Sorgfaltsprüfungen durchzuführen.

Soweit Nutzer dies für erforderlich halten, sind sie selbst dafür verantwortlich, vor Abschluss einer Transaktion unabhängige rechtliche, steuerliche, finanzielle, zollrechtliche, versicherungsbezogene oder sonstige professionelle Beratung einzuholen.

Die über die Plattform bereitgestellten Informationen, Matching-, Verifizierungs- oder technischen Werkzeuge stellen für sich allein keine Garantie dafür dar, dass ein bestimmtes Handelsgeschäft sicher, rechtmäßig, profitabel oder erfolgreich ist.

11. RECHTLICHER GELTUNGSBEREICH UND AUSLEGUNG

Dieser Haftungsausschluss und diese Haftungsbeschränkung gelten im größtmöglichen Umfang, der nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.

Keine Bestimmung dieses Hinweises ist so auszulegen, dass dadurch:

  • Haftungstatbestände ausgeschlossen oder beschränkt werden, die gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden dürfen,
  • zwingende Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen oder beschränkt wird oder
  • Rechte der Nutzer aus zwingenden Vorschriften des anwendbaren Rechts aufgehoben oder eingeschränkt werden.

Sollte eine Bestimmung dieses Hinweises nach anwendbarem Recht unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Die betreffende Bestimmung ist in dem größtmöglichen rechtlich zulässigen Umfang auszulegen und anzuwenden.

12. ALLGEMEINE BESCHRÄNKUNG DER PLATTFORMHAFTUNG

Xplore Work ist bestrebt, seine Dienste mit angemessener Sorgfalt zu erbringen. Soweit nach zwingenden Vorschriften des anwendbaren Rechts zulässig, ist die Haftung von Xplore Work im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform jedoch beschränkt.

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, übersteigt die Gesamthaftung von Xplore Work aus einem einzelnen Ereignis oder einer Reihe miteinander zusammenhängender Ereignisse nicht die Summe der Abonnementgebühren, die der betreffende Nutzer innerhalb der zwölf (12) Monate unmittelbar vor dem haftungsbegründenden Ereignis tatsächlich an Xplore Work gezahlt hat.

Hat der Nutzer innerhalb des betreffenden Zeitraums von zwölf (12) Monaten keine Abonnementgebühren an Xplore Work gezahlt, ist die Gesamthaftung von Xplore Work, soweit nach anwendbarem Recht zulässig, auf 100 EUR oder den entsprechenden Gegenwert in der jeweiligen Landeswährung begrenzt.

Diese Beschränkung gilt unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs, einschließlich Vertrag, unerlaubter Handlung, Fahrlässigkeit oder sonstiger Rechtsgrundlagen.

Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für Schäden, die entstehen aufgrund:

  • vorsätzlichen rechtswidrigen Verhaltens von Xplore Work,
  • grober Fahrlässigkeit von Xplore Work oder
  • sonstiger Haftungstatbestände, die nach anwendbarem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden dürfen.

Soweit zwingende Vorschriften des anwendbaren Rechts eine weitergehende Haftung vorsehen, gehen diese zwingenden Vorschriften vor.

13. FREISTELLUNG, RECHTSVERTEIDIGUNG UND SCHADLOSHALTUNG

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, verpflichtet sich der Nutzer, Xplore Work, seine verbundenen Unternehmen, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Vertreter von Ansprüchen Dritter, Klagen, Verwaltungsverfahren, Schäden, Geldbußen, angemessenen Kosten und angemessenen Rechtsverfolgungskosten freizustellen und schadlos zu halten, soweit diese aus der eigenen Nutzung der Plattform durch den Nutzer, seinen über die Plattform ausgeübten geschäftlichen Tätigkeiten oder seinem rechtswidrigen Verhalten entstehen oder damit zusammenhängen.

Diese Verpflichtung kann insbesondere Ansprüche umfassen, die entstehen aus:

  • der Bereitstellung falscher, gefälschter oder irreführender Informationen oder Dokumente,
  • rechtswidrigen geschäftlichen Tätigkeiten,
  • Verstößen gegen Sanktions-, Embargo- oder Exportkontrollvorschriften,
  • Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums,
  • Verstößen gegen Zoll- oder Steuervorschriften,
  • Verletzungen von Rechten Dritter oder
  • Verstößen gegen Plattformrichtlinien oder Nutzerpflichten.

Diese Freistellungsverpflichtung gilt ausschließlich in dem Umfang, in dem der betreffende Anspruch oder Schaden auf Handlungen, Unterlassungen, Verstöße oder sonstige Verantwortungsbereiche des Nutzers zurückzuführen ist.

Wird gegen Xplore Work ein Anspruch eines Dritten geltend gemacht, der unter diese Bestimmung fällt, verpflichtet sich der Nutzer, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts, bei der Verteidigung gegen diesen Anspruch in angemessenem Umfang mitzuwirken und angemessene Rechtskosten zu tragen, soweit diese auf Umstände zurückzuführen sind, für die der Nutzer verantwortlich ist.

Xplore Work behält sich das Recht vor, zur Wahrung seiner berechtigten Interessen an der Verteidigung mitzuwirken oder, vorbehaltlich des anwendbaren Rechts und der Umstände des jeweiligen Falls, die Kontrolle über die Verteidigung zu übernehmen.

Keine Bestimmung dieses Abschnitts ist dahingehend auszulegen, dass der Nutzer verpflichtet wäre, Xplore Work für Verluste oder Schäden freizustellen, die auf eigenes Verschulden, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches rechtswidriges Verhalten von Xplore Work oder auf gesetzlich zwingend Xplore Work zugewiesene Verantwortlichkeiten zurückzuführen sind.

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