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Xplore Work Richtlinien

RICHTLINIE ZUM GEISTIGEN EIGENTUM

Gültig ab:

Diese Richtlinie zum geistigen Eigentum („Richtlinie“) legt die grundlegenden Regeln zum Schutz geistiger Eigentumsrechte im Zusammenhang mit der von XPLORE WORK YAZILIM TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ („Xplore Work“) betriebenen mobilen Anwendung XPLORE WORK (Xw), den Internetdiensten und allen damit verbundenen digitalen Diensten („Plattform“) fest.

Xplore Work behält sich sämtliche Rechte an Software, Designs, Benutzeroberflächen, Datenbankstrukturen, Algorithmen, Markenelementen, visuellen Materialien, Grafiken, Symbolen, Texten, technischen Systemen und sonstigen Elementen geistigen Eigentums vor, die Xplore Work im Zusammenhang mit der Plattform und den Diensten besitzt oder aufgrund einer Lizenz nutzt.

Das Vorhandensein von Marken, Logos, Bildern, Produktinhalten oder sonstigen Elementen geistigen Eigentums Dritter auf der Plattform bedeutet nicht, dass diese Rechte Xplore Work gehören. Die Rechte an solchen Elementen verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern.

Diese Richtlinie wurde insbesondere unter Berücksichtigung des türkischen Gesetzes Nr. 5846 über geistige und künstlerische Werke (FSEK), des türkischen Gesetzes Nr. 6769 über gewerbliches Eigentum, der Bestimmungen des türkischen Handelsgesetzbuchs Nr. 6102 über unlauteren Wettbewerb sowie sonstiger anwendbarer nationaler und internationaler Regelungen zum geistigen Eigentum erstellt.

Alle Nutzer, Verkäufer und sonstigen gewerblichen Nutzer der Plattform sind verpflichtet, diese Richtlinie einzuhalten.

1. ZWECK UND GELTUNGSBEREICH

Diese Richtlinie regelt die Grundsätze zum Schutz von Elementen geistigen Eigentums, die auf oder im Zusammenhang mit der Plattform verwendet, erstellt, veröffentlicht, gehostet oder auf sonstige Weise zugänglich gemacht werden.

Die Richtlinie umfasst insbesondere:

  • die Xplore Work zustehenden geistigen Eigentumsrechte,
  • die Nutzung von Marken und Logos,
  • den Schutz von Software und technischer Infrastruktur,
  • den Schutz von Datenbanken und Inhalten,
  • von Nutzern hochgeladene Inhalte,
  • Lizenzen in Bezug auf Nutzerinhalte,
  • geistige Eigentumsrechte Dritter,
  • Meldungen über Rechtsverletzungen,
  • Gegenmitteilungsverfahren,
  • Maßnahmen, die im Falle einer Rechtsverletzung ergriffen werden können, sowie
  • internationalen Schutz geistigen Eigentums.

Durch die Nutzung der Plattform gelten Sie als mit der Einhaltung dieser Richtlinie einverstanden.

2. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE VON XPLORE WORK

Die von Xplore Work geschaffenen oder an Xplore Work lizenzierten Elemente geistigen Eigentums, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Bestandteile der Plattform, gehören Xplore Work oder dem jeweiligen Rechteinhaber:

  • Software- und Anwendungscode,
  • Quellcode,
  • Objektcode,
  • Algorithmen,
  • KI-gestützte Systeme,
  • Datenbankstrukturen,
  • Datenklassifizierungssysteme,
  • API-Strukturen,
  • Benutzeroberflächen,
  • User-Experience-Designs,
  • Grafikdesigns,
  • Seitenlayouts,
  • visuelle Materialien,
  • Symbole,
  • Logos,
  • Marken und Dienstleistungsmarken,
  • Handelsnamen,
  • Bestandteile von Domainnamen,
  • Textinhalte,
  • technische Dokumentationen,
  • Softwarearchitektur,
  • Arbeitsabläufe,
  • Systemstrukturen und
  • technische oder geschäftliche Informationen, die Geschäftsgeheimnisse darstellen.

Diese Elemente können durch Urheberrecht, Markenrecht, Designrecht, Datenbankrecht, Geschäftsgeheimnisschutz, Vorschriften über unlauteren Wettbewerb und sonstige anwendbare Regelungen zum geistigen Eigentum geschützt sein.

Den Nutzern wird lediglich ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht eingeräumt, das an ihr persönliches oder geschäftliches Konto gebunden und ausschließlich auf die vorgesehene Nutzung der Plattform beschränkt ist.

Dieses Nutzungsrecht stellt keine Übertragung des Eigentums an irgendeinem geistigen Eigentumsrecht auf den Nutzer dar.

3. NUTZUNG VON MARKEN, LOGOS UND GESCHÄFTLICHER IDENTITÄT

Die Bezeichnungen „Xplore Work“, „XPLORE WORK“ und „Xw“ sowie die damit verbundenen Logos, geschäftlichen Darstellungen, Designelemente, Markenkennzeichen und sonstigen unterscheidungskräftigen geschäftlichen Elemente gehören Xplore Work oder dem jeweiligen Rechteinhaber.

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Xplore Work dürfen diese Elemente nicht verwendet werden:

  • in einem Unternehmens- oder Handelsnamen,
  • in einem Domainnamen,
  • in einer Subdomain,
  • in einer E-Mail-Adresse,
  • in einem Social-Media-Benutzernamen,
  • in Werbe- oder Marketingmaterialien,
  • in einem Produkt- oder Dienstleistungsnamen,
  • in einem Namen einer mobilen Anwendung,
  • in geschäftlichen Dokumenten oder
  • in sonstiger Weise, die gegenüber Dritten den Eindruck einer offiziellen Verbindung mit Xplore Work erwecken könnte.

Kein Nutzer darf sich als offizieller Partner, Vertreter, Distributor, Mitarbeiter, verbundenes Unternehmen oder autorisierter Geschäftspartner von Xplore Work darstellen, sofern er hierzu nicht ausdrücklich schriftlich von Xplore Work autorisiert wurde.

4. NUTZERINHALTE UND EIGENTUM

Nutzer behalten ihre Rechte an den Inhalten, die sie auf die Plattform hochladen.

Zu Nutzerinhalten können insbesondere gehören:

  • Anzeigen,
  • Unternehmensprofile,
  • Produktbeschreibungen,
  • Produktbilder,
  • Logos,
  • geschäftliche Dokumente,
  • Zertifikate,
  • technische Dokumente,
  • Texte,
  • Nachrichten und
  • sonstige nutzergenerierte Inhalte.

Der Nutzer erklärt, dass er über sämtliche erforderlichen geistigen Eigentumsrechte, Lizenzen, Genehmigungen oder sonstigen Nutzungsrechte an den auf die Plattform hochgeladenen Inhalten verfügt.

Der Nutzer darf keine Inhalte auf die Plattform hochladen, die Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Designrechte, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige geistige Eigentumsrechte Dritter verletzen.

5. XPLORE WORK EINGERÄUMTE INHALTSLIZENZ

Durch das Hochladen von Inhalten auf die Plattform räumt der Nutzer Xplore Work ausschließlich in dem Umfang, der erforderlich ist, um die Plattformdienste bereitzustellen, zu betreiben, technisch zu verarbeiten, darzustellen, weiterzuentwickeln und innerhalb der Plattform zu bewerben, eine:

  • weltweit gültige,
  • nicht ausschließliche,
  • gebührenfreie,
  • soweit zur Bereitstellung der Plattformdienste erforderlich unterlizenzierbare und
  • soweit technisch erforderlich durch technische Dienstleister nutzbare

Lizenz ein.

Diese Lizenz kann Xplore Work insbesondere berechtigen:

  • Inhalte zu hosten und zu speichern,
  • Inhalte technisch zu verarbeiten,
  • Inhalte an verschiedene Bildschirm- oder Geräteformate anzupassen,
  • Inhalte darzustellen,
  • Inhalte innerhalb der Plattform zu verbreiten,
  • Inhalte in Such- oder Klassifizierungssystemen zu indexieren,
  • Inhalte soweit erforderlich zu vervielfältigen, damit Plattformfunktionen ordnungsgemäß funktionieren, und
  • Inhalte in begrenztem Umfang zur Bewerbung der Plattform oder des Unternehmens-/Produktprofils des Nutzers zu verwenden.

Diese Lizenz stellt keine Übertragung des Eigentums an Nutzerinhalten auf Xplore Work dar.

Xplore Work verkauft Nutzerinhalte ohne eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung des Nutzers oder eine andere gültige Rechtsgrundlage nicht außerhalb der Plattform als eigenständiges kommerzielles Produkt.

6. SCHUTZ VON DATENBANKEN UND PLATTFORMDATEN

Auf der Plattform vorhandene Datenbankstrukturen, Anzeigensysteme, Klassifizierungen, Produkt-Matching-Systeme, Unternehmensprofile, die Organisation geschäftlicher Daten und andere Datensammlungen können nach anwendbarem Recht durch Datenbankrechte, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisschutz oder Vorschriften über unlauteren Wettbewerb geschützt sein.

Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Xplore Work sind folgende Tätigkeiten untersagt:

  • systematische Extraktion von Plattformdaten,
  • großflächiges Kopieren von Daten,
  • erneute Veröffentlichung von Plattformdaten,
  • Verwendung der Daten in einer eigenständigen kommerziellen Datenbank,
  • massenhafter Weiterverkauf oder Lizenzierung von Plattforminhalten,
  • Scraping,
  • Einsatz von Crawlern oder Bots,
  • Nutzung automatisierter Datenerfassungswerkzeuge,
  • systematisches Screen Scraping oder
  • kommerzielle Nachbildung der Datenstruktur der Plattform.

Die Rechte des Nutzers in Bezug auf seine eigenen Daten auf der Plattform und Informationen, zu deren Nutzung er gesetzlich berechtigt ist, bleiben unberührt.

7. SCHUTZ VON SOFTWARE UND TECHNOLOGIE

Sofern Xplore Work nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes gestattet, sind folgende Tätigkeiten untersagt:

  • Reverse Engineering,
  • der Versuch, auf Quellcode zuzugreifen oder diesen zu extrahieren,
  • Dekompilierung,
  • Disassemblierung,
  • Umgehung von Software-Sicherheitsmaßnahmen,
  • Deaktivierung technischer Zugangskontrollen,
  • Kopieren oder Nachbilden von Algorithmen,
  • unbefugte Reproduktion von Plattformfunktionen,
  • systematische Nachahmung des Plattformdesigns oder der Benutzeroberfläche,
  • Spiegelung der Plattform,
  • Framing der Plattform oder
  • Erstellung nicht autorisierter abgeleiteter Systeme auf Grundlage der Software, Infrastruktur oder technischen Architektur von Xplore Work.

Tätigkeiten, die nach anwendbarem Recht ausdrücklich zulässig sind und nicht wirksam vertraglich ausgeschlossen werden können, bleiben unberührt.

8. GESCHÄFTSGEHEIMNISSE UND VERTRAULICHE TECHNISCHE INFORMATIONEN

Nicht öffentlich zugängliche Informationen der Plattform, insbesondere:

  • Quellcode,
  • Algorithmen,
  • Sicherheitsarchitektur,
  • technische Systeme,
  • Datenmodelle,
  • Geschäftsprozesse,
  • Geschäftsmodelle,
  • Preissysteme,
  • interne Betriebsinformationen oder
  • sonstige vertrauliche technische oder geschäftliche Informationen,

können Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen darstellen.

Unbefugter Zugriff auf solche Informationen, deren Offenlegung, Vervielfältigung, kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.

9. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE DRITTER

Marken, Logos, Produktbilder, Dokumente oder sonstige Inhalte, die von Nutzern oder Dritten auf der Plattform bereitgestellt werden, können den jeweiligen Rechteinhabern gehören.

Das Vorhandensein solcher Inhalte auf der Plattform bedeutet nicht, dass Xplore Work Eigentumsrechte an diesen Inhalten beansprucht.

Nutzer sind verpflichtet, Rechte Dritter zu respektieren und ausschließlich Inhalte hochzuladen, zu deren Nutzung sie rechtlich berechtigt sind.

10. MELDUNG VON VERLETZUNGEN GEISTIGEN EIGENTUMS

Xplore Work nimmt Vorwürfe der Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Patentrechten, Designrechten, Geschäftsgeheimnissen und sonstigen geistigen Eigentumsrechten ernst.

Wenn Sie der Auffassung sind, dass ein Inhalt Ihre geistigen Eigentumsrechte verletzt, können Sie Xplore Work schriftlich darüber informieren.

Eine Meldung über eine Rechtsverletzung sollte, soweit möglich, folgende Angaben enthalten:

  • Name oder Firmenbezeichnung des Rechteinhabers,
  • eine Erklärung, aus der hervorgeht, dass die meldende Person der Rechteinhaber ist oder befugt ist, im Namen des Rechteinhabers zu handeln,
  • eine Beschreibung des angeblich verletzten Rechts,
  • die Bezeichnung des betreffenden Werks, der Marke, des Designs, Patents oder sonstigen Rechts,
  • den Standort, die URL, die Anzeigennummer oder sonstige identifizierende Informationen zu dem angeblich rechtsverletzenden Inhalt auf der Plattform,
  • Kontaktdaten und
  • eine Erklärung, dass die Meldung nach bestem Wissen und Gewissen und mit richtigen Angaben erfolgt.

Unvollständige oder offensichtlich unbegründete Meldungen können unbearbeitet bleiben oder es können zusätzliche Informationen angefordert werden.

11. PRÜFUNG VON VERLETZUNGSMELDUNGEN

Nach Eingang einer gültigen Meldung kann Xplore Work den betreffenden Inhalt unter Berücksichtigung des anwendbaren Rechts und der Umstände des Einzelfalls prüfen.

Soweit Xplore Work dies für erforderlich hält, kann Xplore Work:

  • den Zugang zu dem Inhalt vorübergehend beschränken,
  • den Inhalt entfernen,
  • zusätzliche Dokumente oder Erklärungen anfordern,
  • das Nutzerkonto vorübergehend beschränken oder
  • das Konto bei schwerwiegenden oder wiederholten Verletzungen sperren oder kündigen.

Solche Maßnahmen bedeuten nicht, dass Xplore Work eine abschließende rechtliche Entscheidung über die behauptete Rechtsverletzung getroffen hat.

12. GEGENMITTEILUNGSVERFAHREN

Ein Nutzer, dessen Inhalt entfernt oder eingeschränkt wurde, kann eine Gegenmitteilung einreichen, wenn er der Auffassung ist, dass der Inhalt rechtmäßig ist oder dass er über die erforderlichen Rechte verfügt.

Die Gegenmitteilung sollte, soweit möglich, enthalten:

  • Identitäts- und Kontaktdaten des Nutzers,
  • eine Beschreibung des entfernten oder eingeschränkten Inhalts,
  • eine Erklärung des Rechts oder der Rechtsgrundlage für die Nutzung des Inhalts und
  • eine Erklärung, dass die Angaben richtig und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht wurden.

Nach Eingang einer Gegenmitteilung kann Xplore Work die von den beteiligten Parteien bereitgestellten Informationen und Unterlagen erneut bewerten.

Xplore Work handelt in Eigentums- oder geistigen Eigentumsstreitigkeiten zwischen den Parteien nicht als Gericht, Schiedsrichter oder verpflichtender Mediator.

Die Parteien behalten das Recht, ihre gesetzlichen Ansprüche vor den zuständigen Behörden geltend zu machen.

13. WIEDERHOLTE VERLETZUNGEN

Nutzer, die geistige Eigentumsrechte schwerwiegend oder wiederholt verletzen, können im Rahmen des anwendbaren Rechts strengeren Maßnahmen auf der Plattform unterliegen.

Zu solchen Maßnahmen können insbesondere gehören:

  • Entfernung von Inhalten,
  • Entfernung von Anzeigen,
  • Einschränkung von Kontofunktionen,
  • Entzug des Unternehmensverifizierungsstatus,
  • vorübergehende Sperrung des Kontos,
  • Kündigung des Abonnements oder
  • dauerhafte Schließung des Kontos.

Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verletzungen kann die Erstellung neuer Konten im Rahmen des anwendbaren Rechts und der Sicherheitsanforderungen der Plattform eingeschränkt werden.

14. INTERNATIONALER SCHUTZ GEISTIGEN EIGENTUMS

Die geistigen Eigentumsrechte von Xplore Work und den Nutzern der Plattform können, soweit anwendbar, nach dem Recht der Republik Türkiye und einschlägigen internationalen Übereinkommen geschützt sein.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst,
  • die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums,
  • das TRIPS-Übereinkommen,
  • anwendbare Übereinkommen zum geistigen Eigentum im Rahmen der WIPO sowie
  • sonstige einschlägige internationale Regelungen.

Der Zugriff auf die Plattform aus einem anderen Land beseitigt nicht den geografischen Schutzumfang der geistigen Eigentumsrechte von Xplore Work.

Nutzer sind außerdem dafür verantwortlich, die anwendbaren Gesetze zum geistigen Eigentum in den Ländern einzuhalten, aus denen sie auf die Plattform zugreifen oder in denen sie geschäftlich tätig sind.

15. RECHTLICHE MASSNAHMEN BEI VERLETZUNGEN

Stellt Xplore Work fest oder macht Xplore Work geltend, dass eigene geistige Eigentumsrechte verletzt wurden, behält sich Xplore Work das Recht vor, im Rahmen des anwendbaren Rechts geeignete rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Zu diesen Maßnahmen können insbesondere gehören:

  • Antrag auf einstweilige Verfügung oder sonstigen vorläufigen Rechtsschutz,
  • Entfernung von Inhalten,
  • Beschränkung des Zugangs,
  • Verlangen auf Unterlassung der Rechtsverletzung,
  • Geltendmachung materieller Schäden,
  • soweit anwendbar, Geltendmachung immaterieller Schäden,
  • Erstattung rechtlicher Kosten und
  • Anrufung zuständiger Behörden.

Je nach Art der Rechtsverletzung können rechtliche Verfahren in unterschiedlichen Ländern oder vor zuständigen Gerichten eingeleitet werden.

16. RECHTLICHE FOLGEN VON VERLETZUNGEN

Ein Verstoß gegen diese Richtlinie kann zugleich einen Verstoß gegen die Nutzervereinbarung, die Verkäufervereinbarung oder andere Plattformrichtlinien darstellen.

Abhängig von Art und Schwere des Verstoßes kann Xplore Work:

  • rechtsverletzende Inhalte entfernen,
  • den Zugang vorübergehend oder dauerhaft beschränken,
  • das Konto sperren,
  • das Abonnement beenden,
  • Anzeigen entfernen,
  • den Verifizierungsstatus entziehen oder
  • das Konto dauerhaft schließen.

Verletzungen geistigen Eigentums können abhängig von den Umständen des Einzelfalls und dem anwendbaren Recht zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben.

17. VERANTWORTUNG DES NUTZERS

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass von ihm hochgeladene oder über die Plattform verwendete Inhalte keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

Der Nutzer kann nach anwendbarem Recht für die rechtlichen Folgen von Verletzungen geistigen Eigentums verantwortlich sein, die auf seinen eigenen Handlungen oder Unterlassungen beruhen.

Umstände, die aus eigenem Verschulden, grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichem rechtswidrigem Verhalten von Xplore Work oder aus gesetzlich Xplore Work auferlegten Verantwortlichkeiten entstehen, fallen nicht unter diese Bestimmung.

18. FREISTELLUNG UND SCHADLOSHALTUNG

Soweit nach anwendbarem Recht zulässig, erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, Xplore Work, seine verbundenen Unternehmen, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Vertreter in angemessenem Umfang von Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, die aus den eigenen Inhalten des Nutzers oder aus von ihm begangenen Verletzungen geistigen Eigentums entstehen.

Diese Verpflichtung kann insbesondere umfassen:

  • Ansprüche Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums,
  • Gerichts- und Verwaltungsverfahren,
  • anwendbare Geldbußen,
  • angemessene Rechts- und Anwaltskosten sowie
  • sonstige angemessene Kosten, die unmittelbar aus der Rechtsverletzung entstehen.

Diese Verpflichtung gilt ausschließlich in dem Umfang, in dem der betreffende Anspruch oder Schaden auf Handlungen, Unterlassungen oder Verletzungen des Nutzers zurückzuführen ist.

19. VERHÄLTNIS ZU ANDEREN VEREINBARUNGEN UND RICHTLINIEN

Diese Richtlinie ist gemeinsam zu lesen mit:

  • der Nutzervereinbarung,
  • der Verkäufervereinbarung,
  • den Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
  • den Community-Richtlinien,
  • dem Haftungsausschluss,
  • der Datenschutzrichtlinie sowie
  • sonstigen anwendbaren Plattformrichtlinien.

In Bezug auf eine bestimmte Frage des geistigen Eigentums gehen die besonderen Bestimmungen dieser Richtlinie allgemeinen Plattformbestimmungen zum selben Thema vor.

Zwingende Vorschriften des anwendbaren Rechts bleiben in jedem Fall unberührt.

20. ÄNDERUNGEN DIESER RICHTLINIE

Xplore Work kann diese Richtlinie von Zeit zu Zeit aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Plattformfunktionen, technischen Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen oder Erfordernissen des Schutzes geistigen Eigentums aktualisieren.

Wesentliche Änderungen können vor ihrem Inkrafttreten über die Plattform oder andere geeignete Kommunikationskanäle mitgeteilt werden.

Die aktualisierte Richtlinie tritt mit ihrer Veröffentlichung auf der Plattform oder zu dem mitgeteilten Inkrafttretensdatum in Kraft.

21. KONTAKT UND ANTRÄGE ZUM GEISTIGEN EIGENTUM

Mitteilungen, Anträge oder Beschwerden zu geistigen Eigentumsrechten können über die folgenden Kontaktdaten an Xplore Work gerichtet werden:

XPLORE WORK YAZILIM TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ

Güvenevler Mah. 1928 Sok. Ekinci Global İş Merkezi Sit. Etage: 14 Nr.: 5/25 Yenişehir, Mersin / Türkiye

E-Mail:support@xplorework.com

Xplore Work prüft eingehende Anträge unter Berücksichtigung des anwendbaren Rechts und der Umstände des jeweiligen Einzelfalls.

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